882/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Reisen

 

 

 

 

 

Wiederholt bemängelte der Bericht über die Lage der VerbraucherInnen verschiedene

Missstände im Reisegewerbe.

 

Umstrukturierungs - und Konzentrationsprozesse kennzeichnen das Geschehen am

Reisemarkt. Durch die Umsetzung der EU - Pauschalreiserichtlinie wurden neue

rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, wodurch ein besserer Schutz für die

VerbraucherInnen gewährleistet sein soll. Bei der Anwendung der Richtlinie zeigten

sich jedoch einige Mängel und Schwächen, sodass die VerbraucherInnen nach wie vor

vor erheblichen Problemen stehen.

 

Außerdem erstreckt sich die Reiseinsolvenz - Verordnung nur auf inländische

Reiseveranstalter.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.   Werden Sie sich für die Beseitigung der Mängelrügepflicht der VerbraucherInnen

      einsetzen?

 

2.   Wenn nein, warum nicht?

 

3.   Wenn ja, in welcher Form?

 

4.   Auf welche Weise werden Sie eine Gleichwertigkeit der Ersatzreisen erwirken, die

      vom Reiseveranstalter im Fall seines Rücktritts anzubieten ist?

 

5.   In welcher Form werden Sie dafür eintreten, dass entsprechend den Regelungen

      in der BRD den VerbraucherInnen Schadenersatz für vergeudete Urlaubszeit bei

      erheblichen Beeinträchtigungen einer Reise gewährt wird?

6.   Wenn nein, warum nicht?

 

7.   Wenn ja, in welcher Höhe soll sich der Schadenersatz bewegen?

 

8.   Welche Schritte werden Sie unternehmen, dass der Anwendungsbereich der

      Reiserechtsbestimmungen auch auf Ferienhausmieten ausgedehnt werden?

 

9.   Wie beurteilen Sie eine Änderung der Stornosätze, nach der ein „Storno“ als

      pauschalierter Schadenersatz vorgesehen wird, sodass die unterschiedlichen

      Folgen von Stornierungen durch VerbraucherInnen oder ReiseveranstalterInnen

      ähnlich geregelt werden?

 

10. Werden Sie darauf dringen, dass die Wiedereinrichtung einer

      Reisebüroschlichtungsstelle erfolgt, nachdem sie in ihrer paritätischen Besetzung

      1997 im Wirtschaftsministerium aufgelassen wurde?

 

11. In welcher Form werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Reiseinsolvenz -

      Verordnung auch auf Gewährleistungsansprüche und Gewinnreisen ausgedehnt

      wird?

 

12. Werden Sie sich für eine EU - weite Evidenzstelle einsetzen? Wenn nicht, warum

       nicht?