885/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Bankwesen

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit der Einführung des Euro kam es vermehrt zu Klagen über

Probleme im Bankenbereich, z.B. zu lange Dauer von Überweisungen, zu hohe

Gebühren und zu wenig Transparenz.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Werden Sie das Bankwesengesetz (§ 37) in der Art ändern, dass im

    Zahlungsverkehr mit Verbrauchern generell taggleich wertzustellen ist, wie dies

    auch in Deutschland der Fall ist? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Werden Sie eine maximale Überweisungsdauer für Inlandsüberweisungen von

    zwei Bankarbeitstagen im Gesetz verankern? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind gesetzliche Verbesserungen der Kundeninformation und Transparenz von

    Gebühren von Banken geplant? Wenn ja welche?

 

4. Wird insbesondere bei Krediten die Einrechnung aller mit der Kreditgewährung

    und der Kreditkontoführung verbundenen Spesen bzw Gebühren in die

    Berechnung des Effektivzinssatzes und in die Gesamtbelastung

    vorgeschrieben werden?

 

5. Ist eine Verkürzung des vorgesehenen Doppelwährungszeitraum von einem

    halben Jahr (1. Halbjahr 2002), in dem Schilling und Euro nebeneinander

    gelten, geplant?

6. Ohne Girokonto ist zur Zeit praktisch keine Teilnahme am Erwerbsleben möglich.

    Die Verweigerung eines Girokontos durch eine Bank stellt also de facto ein

     Arbeitsverbot dar. Ist daher ein gesetzlicher Anspruch auf Führung eines

     Girokontos auf Habenbasis zu den üblichen Girokontenentgelten geplant? Wenn

     nein, warum nicht?

 

7. Oft wird Konsumenten die Eröffnung eines Girokontos oder ein Kredit aufgrund

    von teilweise falschen oder unvollständig übermittelten Daten eines anderen

    Kreditinstituts verweigert. Werden Sie ausreichend konkretisierte

    Datenübermittlungsklauseln für Kundendaten einführen, in denen sowohl der

    Zweck der Übermittlung als auch die zu übermitteltenden Daten und der

    Empfänger der Daten konkret definiert sind?

 

8. Werden Sie dafür sorgen! dass Kunden über sie betreffende Übermittlungen

    von Daten informiert werden?

 

9. Transaktionen auf Bankkonten werden immer mehr über elektronische Medien

    und nicht mehr am Bankschalter durchgeführt. Für die Banken bedeutet das große

    Personalersparnisse, sie sind daher an der Verbreitung dieses "electronic Banking"

    sehr interessiert. Wie werden Sie sicherstellen, dass solche Dienste, die der

    Alltagsbewältigung dienen, wie z.B. das Girokonto auf einer Bank, langfristig auch

    auf anderen, als elektronischen Wegen zugänglich sind?