887/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Biosafety - Protokoll
Das „Protokoll über biologische Sicherheit“ liegt auf der 5. UN -
Vertragsstaatenkonferenz über Artenvielfalt seit Mittwoch zur Unterzeichnung auf.
Die 178 Vertragsstaaten der Konvention über biologische Vielfalt sind aufgerufen,
umgehend das Protokoll zu unterzeichnen und in nationales Recht umzusetzen. Das
Protokoll tritt weltweit in Kraft, wenn 50 Staaten es ratifiziert haben. Kenias Präsident
Daniel Arap Moi unterzeichnete als Erster das Protokoll. Das Biosafety - Protokoll
regelt den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen, wie Saatgut oder
Pflanzen. Die Vereinbarung erlaubt es Staaten aus Vorsorge, Importverbote zu
verhängen, auch wenn kein Beweis für schädliche Wirkung von genmanipulierten
Substanzen auf Menschen oder Umwelt erbracht werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann gedenken Sie das Biosafety - Protokoll zu unterzeichnen?
2. Wann gedenken Sie das Biosafety - Protokoll vom österreichischen Parlament
ratifizieren zu lassen?
3. Wann gedenken Sie das Biosafety - Protokoll in nationales Recht umzusetzen?
4. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Inhalte des Protokolls lückenlos in
Österreich zu verwirklichen?
5. Welche Chancen sehen Sie aus der Umsetzung des Protokolls in Österreich,
um das Gentechnikvolksbegehren umzusetzen, insbesondere um
die Freisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut oder Pflanzen in
Österreich zu verhindern?