890/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lebensmittelkontrolle
Für die Verbraucherinnen in Österreich ist eine optimale Strukturierung und
Handhabung der Lebensmittelkontrolle von großer Bedeutung.
In seinem Bericht über das Verwaltungsjahr 1997 regt der Rechnungshof verschiedene
Verbesserungen für das österreichische System der Lebensmittelkontrolle an. In der
Zwischenzeit hätten diverse Schritte zur Optimierung des Systems erfolgen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welche Weise ist die optimale Zusammenarbeit mit der Generaldirektion der
EU - Kommission in Brüssel trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten gewährleistet?
2. In welcher Form werden Sie auf die Bundesländer einwirken, damit die
Unterschiede bei der Auswahl der Betriebe im Hinblick auf eine möglichst
zielführende einheitliche Vorgangsweise ausgeglichen werden?
3. Werden Sie auf eine Aktualisierung des Revisionsplans entsprechend des bei den
Landesregierungen vorhandenen betriebsbezogenen Datenmaterials dringen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wann werden Sie die Kontrolltätigkeit bei jährlich durchgeführten
Veranstaltungen im Sinne
der RH - Kritik reformieren?
5. In weicher Form wurde ein Vorsorgesystem mit Qualitätskontrolle an kritischen
Punkten der gesamten Lebensmittelkette (Erzeuger, Verarbeiter und Lieferant)
eingerichtet? Wurde den Anregungen des Rechnungshofes in dieser Frage bereits
entsprochen?
6. Auf welche Weise wurde die Fortbildung der Aufsichtsorgane institutionalisiert?
7. Welche Schritte zur Effizienzsteigerung der Lebensmittelaufsicht im Hinblick auf
eine Vereinheitlichung der Geräte wurden von Ihnen oder Ihren Vorgängerinnen
eingeleitet?
8. Warum konnten Sie trotz "alarmierender" Raumsituation der Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung und - forschung (BALUF) und entsprechend deutlicher
Anregungen des Rechnungshofes keine Besserungen erzielen? Welche Vorstöße
(wann und wem gegenüber) unternahmen Sie bisher?
9. Gibt es Ihrerseits einen Aktionsplan, wie Sie Abhilfe schaffen könnten?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erfolgte eine Evaluierung der
Untersuchungstätigkeit der einzelnen Anstalten, um geeignete Grundlagen für
Effizienz - und Effektivitätsaussagen zu erhalten, gleichmäßige Auslastungen und
eine sachgerechte Zuteilung von Personal - und Sachressourcen zu gewährleisten?
12. Wenn nicht, wann wird dies in Angriff genommen?
13. Wie beurteilen Sie die vom RH empfohlenen Einführung von
Betriebsabrechnungen als Planungshilfe und zur Wirtschaftlichkeitskontrolle?
14. Wann wird sie eingeführt?
15. Wurden die sparbedingten Nachbesetzungen der Nahrungsmittelkontrolle bereits
nachgeholt?
16. Wenn nicht, warum nicht
17. Wann werden Sie eine ausgewogene Verteilung der Aufsichtsorgane festlegen
(Besiedlungsdichte, Topographie, ...)?
18. Welchen Umfang nahmen 1998 - 2000 die privaten Untersuchungen der
Bundesanstalten im Vergleich zu den amtlichen Analysen an?
19. Wurde den Empfehlungen des RH, die privaten Untersuchungstätigkeiten
einzustellen, bereits Folge geleistet, wenn nicht, warum nicht?
20. Werden Sie die vom RH vorgeschlagene Umstrukturierung in zwei
Schwerpunktanstalten (Wien - Innsbruck) und zwei mittlere Anstalten (Graz -
Linz)
vorantreiben? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
21. Können Sie explizit ausschließen, dass es zu keiner Ausgliederung oder
Privatisierung der Untersuchungseinrichtungen kommt?
22. Wie ist in dieser Hinsicht das Regierungsübereinkommen zu interpretieren?
23. Welche budgetären Vorkehrungen werden Sie treffen, um ein optimales im
Hinblick auf die Anregungen des RH reformiertes System der österreichischen
Lebensmittelkontrolle zu gewährleisten?
24. Gibt es hiezu bereits Absprachen mit Ihren Kollegen im Finanz - bzw.
Wirtschaftsministerium?
25. Wenn nicht, warum nicht?