891/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend „ewige Verfahren“ zur Beugung des Rechtsstaats

 

 

 

Im Jahr 1995 wurden von der Staatsanwaltschaft gerichtliche Vorerhebungen gegen 18

Personen aus dem Bereich des sogenannten "Revolutionsbräuhofs“ eingeleitet.

 

Den Anlass dazu bildete ein Bericht in einer Zeitung samt Darstellung von angeblich

vom Revolutionsbräuhof herausgegebenen Flugblättern und Aufklebern mit Sprüchen,

die als Aufruf zu Gewalttaten gewertet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft stützte

ihre schweren Vorwürfe gegen den Revolutionsbräuhof („Bildung einer

staatsfeindlichen Verbindung sowie einer kriminellen Vereinigung“, „Aufruf zu

strafbaren Handlungen“ namentlich Mord und Brandstiftung - sowie „Herabwürdigung

der Republik“) offenbar auf den Wahrheitsgehalt der Darstellung dieser Zeitung.

 

Inderfolge wurden Computer beschlagnahmt, Dekodierungen von Passwörtern

vorgenommen, Schriftstücke ja sogar von Schulhefte beschlagnahmt und analysiert

ohne dass irgendein Vorwurf erhärtet werden konnte. Im Gegenteil: Im Zuge des

Verfahrens musste seitens des verantwortlichen Redakteurs der Zeitung eingestanden

werden, dass es sich bei den publizierten Flugblättern und Aufklebern um

Fotomontagen handelte. Dies freilich führte nicht dazu, dass im Gegenzug die

strafrechtliche Relevanz der Veröffentlichung von nicht authentischen Flugblättern und

Aufklebern sowie die Verursachung der angerichteten Kosten und Schäden geprüft

wurden, sondern die zuständige Staatsanwältin ließ das Verfahren seither „köcheln“. Der

Akt betreffend den Revolutionsbräuhof wurde niemals geschlossen.

 

Dadurch soll offensichtlich der Mythos einer angeblich gefährlichen Gruppierung

aufrechterhalten werden

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 


 

1. Ist es zutreffend, dass das aufgrund der obenerwähnten gefälschten

    Zeitungsberichte eingeleitete Strafverfahren gegen 18 Mitglieder des

    „Revolutionsbräuhof“ bis heute nicht eingestellt wurde, obwohl die den Anlass

    bildenden Verdachtsmomente nicht nur nicht erhärtet, sondern völlig entkräftet

    wurden?

 

2. Wie hoch sind die Kosten, die im Zuge dieses Verfahrens bei Justiz und Polizei

    insgesamt bereits seit Beginn des Verfahrens angefallen sind?

 

3. Welche internen Richtlinien bestehen bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der

    Weiterverfolgung von Angelegenheiten, bei denen über Jahre keine

    Verdachtsmomente erhärtet werden?

 

4. Ist es richtig dass die Erhebungen aufgrund des Vorfalles in Ebergassing auf gegen

    die Mitglieder des Revolutionsbräuhof Siehe Frage 1) ausgedehnt wurden?

    Wenn ja, aufgrund welcher konkreter Verdachtsmomente?

 

5. Die zuständige Staatsanwältin hat ihre Ablehnung gegen Gruppierungen und

    Vereine, die im linken politischen Lager anzusiedeln sind, mehrfach klar zum

    Ausdruck gebracht. Wurde daher eine allfällige Befangenheit - auf die auch die

    beschriebene Vorgangsweise hinweist dieser Staatsanwältin geprüft? Wenn nein

    warum nicht?