891/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „ewige Verfahren“ zur Beugung des Rechtsstaats
Im Jahr 1995 wurden von der Staatsanwaltschaft gerichtliche Vorerhebungen gegen 18
Personen aus dem Bereich des sogenannten "Revolutionsbräuhofs“ eingeleitet.
Den Anlass dazu bildete ein Bericht in einer Zeitung samt Darstellung von angeblich
vom Revolutionsbräuhof herausgegebenen Flugblättern und Aufklebern mit Sprüchen,
die als Aufruf zu Gewalttaten gewertet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft stützte
ihre schweren Vorwürfe gegen den Revolutionsbräuhof („Bildung einer
staatsfeindlichen Verbindung sowie einer kriminellen Vereinigung“, „Aufruf zu
strafbaren Handlungen“ namentlich Mord und Brandstiftung - sowie „Herabwürdigung
der Republik“) offenbar auf den Wahrheitsgehalt der Darstellung dieser Zeitung.
Inderfolge wurden Computer beschlagnahmt, Dekodierungen von Passwörtern
vorgenommen, Schriftstücke ja sogar von Schulhefte beschlagnahmt und analysiert
ohne dass irgendein Vorwurf erhärtet werden konnte. Im Gegenteil: Im Zuge des
Verfahrens musste seitens des verantwortlichen Redakteurs der Zeitung eingestanden
werden, dass es sich bei den publizierten Flugblättern und Aufklebern um
Fotomontagen handelte. Dies freilich führte nicht dazu, dass im Gegenzug die
strafrechtliche Relevanz der Veröffentlichung von nicht authentischen Flugblättern und
Aufklebern sowie die Verursachung der angerichteten Kosten und Schäden geprüft
wurden, sondern die zuständige Staatsanwältin ließ das Verfahren seither „köcheln“. Der
Akt betreffend den Revolutionsbräuhof wurde niemals geschlossen.
Dadurch soll offensichtlich der Mythos einer angeblich gefährlichen Gruppierung
aufrechterhalten werden
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Ist es zutreffend, dass das aufgrund der obenerwähnten gefälschten
Zeitungsberichte eingeleitete Strafverfahren gegen 18 Mitglieder des
„Revolutionsbräuhof“ bis heute nicht eingestellt wurde, obwohl die den Anlass
bildenden Verdachtsmomente nicht nur nicht erhärtet, sondern völlig entkräftet
wurden?
2. Wie hoch sind die Kosten, die im Zuge dieses Verfahrens bei Justiz und Polizei
insgesamt bereits seit Beginn des Verfahrens angefallen sind?
3. Welche internen Richtlinien bestehen bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der
Weiterverfolgung von Angelegenheiten, bei denen über Jahre keine
Verdachtsmomente erhärtet werden?
4. Ist es richtig dass die Erhebungen aufgrund des Vorfalles in Ebergassing auf gegen
die Mitglieder des Revolutionsbräuhof Siehe Frage 1) ausgedehnt wurden?
Wenn ja, aufgrund welcher konkreter Verdachtsmomente?
5. Die zuständige Staatsanwältin hat ihre Ablehnung gegen Gruppierungen und
Vereine, die im linken politischen Lager anzusiedeln sind, mehrfach klar zum
Ausdruck gebracht. Wurde daher eine allfällige Befangenheit - auf die auch die
beschriebene Vorgangsweise hinweist dieser Staatsanwältin geprüft? Wenn nein
warum nicht?