893/J XXI.GP
der Abgeordneten Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich
Auf Grund betrieblicher Strukturen und Entscheidungsbefugnisse erscheint eine
Konzentration der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit in
Lebensmittelbetrieben beim Betriebsinhaber und nicht beim Filialleiter für die Garantie
der Einhaltungen von Vorschriften zweckmäßig. Häufig werden Strafen in einem
niedrigen finanziellen Ausmaß verhängt oder Strafbescheide in zweiter Instanz durch
die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) aufgehoben, sodass insgesamt die Moral
zur Einhaltung diverser Vorschriften vor allem im Kennzeichnungsbereich gering ist.
Eine Amtsparteienstellung der Behörde würde eine Überprüfung der Spruchpraxis der
UVS beim VwGh ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie eine Novellierung des Lebensmittelgesetzes, damit die
verwaltungsrechtliche Haftung grundsätzlich beim Unternehmer oder einem
leitenden Angestellten des Unternehmens verbleibt und damit nicht auf andere
Arbeitnehmer übertragen werden kann?
2. Auf welche Weise werden Sie darauf dringen, dass der Strafrahmen für
Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in vollem Umfang
ausgeschöpft wird und derartige Vergehen nicht mehr als Kavaliersdelikte
behandelt werden?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Behörde Amtsparteienstellung im
Verfahren eingeräumt wird, sodass die Berufungsmöglichkeit der Behörde beim
VwGh zur Überprüfung der vergleichsweise großzügigen Spruchpraxis der UVS
ermöglicht wird?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Terminhorizont?
6. Werden Sie sich für eine Veröffentlichung von Verstößen bzw. Verurteilung bei
Nichteinhaltung des Lebensmittelgesetzes einsetzen, um die VerbraucherInnen
besser zu informieren und für Abschreckung zu sorgen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie für eine gesetzliche Verankerung von behördlich angeordneten
Rückholaktionen eintreten?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. In welcher Form werden Sie die Rückverfolgung der Herkunft bei Probeziehungen
im Hinblick auf ein rascheres und effektiveres Einschreiten der Aufsichtsorgane
erleichtern? Sind entsprechende Regelungen im Lebensmittelgesetz geplant?
11. Wenn nicht, warum nicht?