893/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich

 

 

Auf Grund betrieblicher Strukturen und Entscheidungsbefugnisse erscheint eine

Konzentration der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit in

Lebensmittelbetrieben beim Betriebsinhaber und nicht beim Filialleiter für die Garantie

der Einhaltungen von Vorschriften zweckmäßig. Häufig werden Strafen in einem

niedrigen finanziellen Ausmaß verhängt oder Strafbescheide in zweiter Instanz durch

die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) aufgehoben, sodass insgesamt die Moral

zur Einhaltung diverser Vorschriften vor allem im Kennzeichnungsbereich gering ist.

Eine Amtsparteienstellung der Behörde würde eine Überprüfung der Spruchpraxis der

UVS beim VwGh ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wie beurteilen Sie eine Novellierung des Lebensmittelgesetzes, damit die

      verwaltungsrechtliche Haftung grundsätzlich beim Unternehmer oder einem

      leitenden Angestellten des Unternehmens verbleibt und damit nicht auf andere

     Arbeitnehmer übertragen werden kann?

 

2.   Auf welche Weise werden Sie darauf dringen, dass der Strafrahmen für

      Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in vollem Umfang

      ausgeschöpft wird und derartige Vergehen nicht mehr als Kavaliersdelikte

      behandelt werden?

 

3.   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Behörde Amtsparteienstellung im

      Verfahren eingeräumt wird, sodass die Berufungsmöglichkeit der Behörde beim

      VwGh zur Überprüfung der vergleichsweise großzügigen Spruchpraxis der UVS

      ermöglicht wird?

 

4.   Wenn nein, warum nicht?

5.   Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Terminhorizont?

 

6.   Werden Sie sich für eine Veröffentlichung von Verstößen bzw. Verurteilung bei

      Nichteinhaltung des Lebensmittelgesetzes einsetzen, um die VerbraucherInnen

      besser zu informieren und für Abschreckung zu sorgen?

 

7.   Wenn nein, warum nicht?

 

8.   Werden Sie für eine gesetzliche Verankerung von behördlich angeordneten

      Rückholaktionen eintreten?

 

9.   Wenn nein, warum nicht?

 

10. In welcher Form werden Sie die Rückverfolgung der Herkunft bei Probeziehungen

      im Hinblick auf ein rascheres und effektiveres Einschreiten der Aufsichtsorgane

      erleichtern? Sind entsprechende Regelungen im Lebensmittelgesetz geplant?

 

11. Wenn nicht, warum nicht?