894/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Änderung des Lebensmittelgesetzes
Die österreichische amtliche Lebensmittelüberwachung ist im europäischen
Durchschnitt sicherlich im Spitzenfeld zu finden, dennoch sind auf diesem Sektor
zusätzliche Investitionen unausweichlich. Dies betrifft einerseits die Aufstockung des
Personals und neue Ausbildungsprogramme, andererseits auch neue
Kontrolleinrichtungen. Weiters ist es überlegenswert, sowie in Deutschland, ein
Lebensmittelmonitoring einzuführen, das allfällige Schwerpunktsetzungen aufzeigen
könnte. Die Kontrolldichte und die Kontrollfrequenz sollten jedenfalls verstärkt
werden, da durch die Teilnahme am EU - Binnenmarkt mehr und neue Produkte auf
den österreichischen Markt gelangen. Die vormalige Bundesministerin Prammer hält
Einsparungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle für problematisch, so heißt es in
einer Anfragebeantwortung: “Budgetbedingte Einsparungen bei den Anlagen in den
letzten 3 Jahren sind aus unserer Sicht problematisch, da von den Bundesanstalten
für Lebensmitteluntersuchung zusätzliche Aufgaben verstärkt bewältigt werden
müssen.“ Trotzdem wurden in Österreich weniger Probenahmen in den letzten
Jahren vorgenommen. Der Probenahmenrückgang von 1993 auf 1998 beträgt rund
9%. Eine besondere Herausforderung stellt die Kontrolle von Lebensmittel auf
gentechnisch veränderte Bestandteile dar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie stehen Sie zu einem Verbot von Antibiotika in Futtermittel?
2. Wie stehen Sie zu einem Verbot der Verarbeitung von verendeten Tieren und
Haustieren zu Tiermehl?
3. Wie stehen Sie zur Einführung einer einheitlichen, verpflichtenden
Kennzeichnung von tierischen Produkten nach ihrer Herkunft und Art der
Haltungsform?
4. Wann werden Sie die Lebensmittelüberwachung in Österreich ausweiten (das
betrifft
Personal, Kontrolldichte und die Kontrollfrequenz)?
5. Wird es neue Kontrolleinrichtungen geben, insbesondere ein
Lebensmittelmonitoring, Spezialisierung und besondere
Ausbildungsprogramme?
6. In welcher Form wird es eine Budgeterweiterung für die Lebensmittelkontrolle
geben?
7. Sind Sie für eine Änderung des Lebensmittelgesetzes hinsichtlich der
Sicherstellung von Bestrafungen bei illegalem Feilbieten? Wenn ja, wann wird
diese Änderung des Lebensmittelgesetzes vorgelegt werden?
8. Wie stehen Sie zu einer Änderung des Lebensmittelgesetzes hinsichtlich der
Veröffentlichung und Information über Firmen und Produkten, wenn gegen
rechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
9. Wann werden Sie einer Novelle in dieser Hinsicht vorlegen?
10. Wann werden Sie ein verstärktes Kontrollprogramm zur Überprüfung von
Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten und nicht
gekennzeichnet sind einführen? Wieviele Proben gedenken Sie dieses Jahr auf
gentechnisch veränderte Bestandteile zu untersuchen?
11. Wie ist Ihre Ankündigung beim „Gengipfel“ zu verstehen, dass Sie einer
Änderung des Lebensmittelgesetzes in Hinsicht der Veröffentlichung von
Firmen und Produkten, die gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, positiv
gegenüberstehen? Wann werden Sie das Lebensmittelgesetz in diese Richtung
ändern oder wollen Sie warten, bis der Verwaltungsgerichtshof über eine
Beschwerde der Grünen entschieden hat, was unter Umständen Monate
dauern kann?
12. Wenn ja, wie verantworten Sie es das Konsumentinnen und Konsumenten in
Österreich weiterhin Lebensmittel kaufen und konsumieren, die gentechnisch
veränderte Bestandteile enthalten, allerdings nicht gekennzeichnet sind?
13. In einer Presseerklärung vom 17. Mai 2000 haben Sie erklärt, dass die
Konsumenten „klipp und klar wissen wollen, was in den Lebensmittel enthalten
ist, und dass es daher nur logisch ist gentechnikfreie Lebensmittel auch als
solche zu kennzeichnen.“ Wie ist diese Aussage zu verstehen und welche
rechtlichen Schritte werden Sie vornehmen, um diese Garantie für die
Konsumentinnen und Konsumenten zu übernehmen?