894/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Änderung des Lebensmittelgesetzes

 

 

Die österreichische amtliche Lebensmittelüberwachung ist im europäischen

Durchschnitt sicherlich im Spitzenfeld zu finden, dennoch sind auf diesem Sektor

zusätzliche Investitionen unausweichlich. Dies betrifft einerseits die Aufstockung des

Personals und neue Ausbildungsprogramme, andererseits auch neue

Kontrolleinrichtungen. Weiters ist es überlegenswert, sowie in Deutschland, ein

Lebensmittelmonitoring einzuführen, das allfällige Schwerpunktsetzungen aufzeigen

könnte. Die Kontrolldichte und die Kontrollfrequenz sollten jedenfalls verstärkt

werden, da durch die Teilnahme am EU - Binnenmarkt mehr und neue Produkte auf

den österreichischen Markt gelangen. Die vormalige Bundesministerin Prammer hält

Einsparungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle für problematisch, so heißt es in

einer Anfragebeantwortung: “Budgetbedingte Einsparungen bei den Anlagen in den

letzten 3 Jahren sind aus unserer Sicht problematisch, da von den Bundesanstalten

für Lebensmitteluntersuchung zusätzliche Aufgaben verstärkt bewältigt werden

müssen.“ Trotzdem wurden in Österreich weniger Probenahmen in den letzten

Jahren vorgenommen. Der Probenahmenrückgang von 1993 auf 1998 beträgt rund

9%. Eine besondere Herausforderung stellt die Kontrolle von Lebensmittel auf

gentechnisch veränderte Bestandteile dar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wie stehen Sie zu einem Verbot von Antibiotika in Futtermittel?

2.   Wie stehen Sie zu einem Verbot der Verarbeitung von verendeten Tieren und

      Haustieren zu Tiermehl?

3.   Wie stehen Sie zur Einführung einer einheitlichen, verpflichtenden

      Kennzeichnung von tierischen Produkten nach ihrer Herkunft und Art der

      Haltungsform?

4.   Wann werden Sie die Lebensmittelüberwachung in Österreich ausweiten (das

      betrifft Personal, Kontrolldichte und die Kontrollfrequenz)?

5.   Wird es neue Kontrolleinrichtungen geben, insbesondere ein

      Lebensmittelmonitoring, Spezialisierung und besondere

      Ausbildungsprogramme?

6.   In welcher Form wird es eine Budgeterweiterung für die Lebensmittelkontrolle

      geben?

7.   Sind Sie für eine Änderung des Lebensmittelgesetzes hinsichtlich der

      Sicherstellung von Bestrafungen bei illegalem Feilbieten? Wenn ja, wann wird

      diese Änderung des Lebensmittelgesetzes vorgelegt werden?

8.   Wie stehen Sie zu einer Änderung des Lebensmittelgesetzes hinsichtlich der

      Veröffentlichung und Information über Firmen und Produkten, wenn gegen

      rechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

9.   Wann werden Sie einer Novelle in dieser Hinsicht vorlegen?

10. Wann werden Sie ein verstärktes Kontrollprogramm zur Überprüfung von

      Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten und nicht

      gekennzeichnet sind einführen? Wieviele Proben gedenken Sie dieses Jahr auf

      gentechnisch veränderte Bestandteile zu untersuchen?

11. Wie ist Ihre Ankündigung beim „Gengipfel“ zu verstehen, dass Sie einer

      Änderung des Lebensmittelgesetzes in Hinsicht der Veröffentlichung von

      Firmen und Produkten, die gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, positiv

      gegenüberstehen? Wann werden Sie das Lebensmittelgesetz in diese Richtung

      ändern oder wollen Sie warten, bis der Verwaltungsgerichtshof über eine

      Beschwerde der Grünen entschieden hat, was unter Umständen Monate

      dauern kann?

12. Wenn ja, wie verantworten Sie es das Konsumentinnen und Konsumenten in

      Österreich weiterhin Lebensmittel kaufen und konsumieren, die gentechnisch

      veränderte Bestandteile enthalten, allerdings nicht gekennzeichnet sind?

13. In einer Presseerklärung vom 17. Mai 2000 haben Sie erklärt, dass die

      Konsumenten „klipp und klar wissen wollen, was in den Lebensmittel enthalten

      ist, und dass es daher nur logisch ist gentechnikfreie Lebensmittel auch als

      solche zu kennzeichnen.“ Wie ist diese Aussage zu verstehen und welche

      rechtlichen Schritte werden Sie vornehmen, um diese Garantie für die

      Konsumentinnen und Konsumenten zu übernehmen?