897/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lagertemperatur von Lebensmittel
Die konsequente Einhaltung der Kühlkette von der Erzeugung der Rohstoffe über die
Produktion, die Verarbeitung, den Transport und Lagerung bis hin zum Verkauf trägt
wesentlich zur Qualität des Lebensmittelangebots bei. Häufig liegen die
Lagertemperaturen vor allem in den Vitrinen über den erforderlichen Werten und
entspricht die Vitrinentemperatur nicht der Kühltemperatur. Seit Inkrafttreten der
Allgemeinen Hygieneverordnung (1.3.1 999) sind Überschreitungen der
vorgeschriebenen Obergrenzen der Produkttemperaturen auch im Handel
sanktionierbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welche Weise ist die konsequente Kontrolle der Einhaltung der
vorgeschriebenen Produkttemperaturen nach der Allgemeinen Hygienerichtlinie
zur Verbesserung der Kühlsituation im Handel gewährleistet?
2. Wie umfangreich ist das zur Verfügung stehende Kontrollpersonal
(bundesländerspezifische Aufgliederung)?
3. Wieviele Kontrollen wurden in dieser Hinsicht vorgenommen
(bundesländerspezifische Aufgliederung)?
4. Wieviele Verstöße sind Ihnen gegen diese Regelungen bekannt
(bundesländerspezifische Aufgliederung)?
5. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Wieviele Anzeigen bzw.
Verurteilungen erfolgten?