897/J XXI.GP

 

                                                                              ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Lagertemperatur von Lebensmittel

 

 

Die konsequente Einhaltung der Kühlkette von der Erzeugung der Rohstoffe über die

Produktion, die Verarbeitung, den Transport und Lagerung bis hin zum Verkauf trägt

wesentlich zur Qualität des Lebensmittelangebots bei. Häufig liegen die

Lagertemperaturen vor allem in den Vitrinen über den erforderlichen Werten und

entspricht die Vitrinentemperatur nicht der Kühltemperatur. Seit Inkrafttreten der

Allgemeinen Hygieneverordnung (1.3.1 999) sind Überschreitungen der

vorgeschriebenen Obergrenzen der Produkttemperaturen auch im Handel

sanktionierbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Auf welche Weise ist die konsequente Kontrolle der Einhaltung der

    vorgeschriebenen Produkttemperaturen nach der Allgemeinen Hygienerichtlinie

    zur Verbesserung der Kühlsituation im Handel gewährleistet?

 

2. Wie umfangreich ist das zur Verfügung stehende Kontrollpersonal

    (bundesländerspezifische Aufgliederung)?

 

3. Wieviele Kontrollen wurden in dieser Hinsicht vorgenommen

    (bundesländerspezifische Aufgliederung)?

 

4. Wieviele Verstöße sind Ihnen gegen diese Regelungen bekannt

    (bundesländerspezifische Aufgliederung)?

 

5. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Wieviele Anzeigen bzw.

    Verurteilungen erfolgten?