898/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend falsche Beschuldigungen und Verhetzung mit Millionenauflage
Im Mai 1995 wurden in einer Zeitung Flugblätter und Aufkleber abgebildet, die dem
sogenannten "Revolutionsbräuhof" als Urheber zugeordnet wurden und die den Anstoß
zu extrem kostspieligen Recherchen der Staatsanwaltschaft bildeten. Im Zuge dieses
Verfahrens stellte sich dann heraus, dass die dem Revolutionsbräuhof unterstellten
Flugblätter und Aufkleber nicht authentisch waren, sondern es sich um eine
Fotomontage handelte, offenbar um Stimmung gegen den Revolutionsbräuhof und seine
Mitglieder zu machen.
Vor wenigen Wochen tauchte - in derselben Zeitung - wieder ein angeblich von den
aktuellen Demonstrationen gegen die blau - schwarze Bundesregierung stammender
Aufkleber auf, der offenbar die Gewaltnähe der Demonstrationen belegen sollte. Auch
bei diesem Aufkleber handelt es sich nicht um ein authentisches Druckwerk, sondern
um das Konstrukt eines (möglicherweise gar nicht existierenden) Verfassers eines
Leserbriefes - ungeprüft in die Zeitung übernommen.
In einem dritten Fall ist die Manipulation an Bildmaterial in der Kronenzeitung
erwiesen, nämlich bei einem Reuters - Foto, veröffentlicht am 5. Februar 2000, das einen
Angriff eines Demonstranten gegen die Exekutive suggeriert. Das Original des Fotos
zeigt jedoch, dass die Abbildung in dem Medium eine Verfälschung darstellt. In
Wahrheit war zwischen dem Demonstranten und der Polizei ein großer räumlicher
Abstand, der einfach wegretuschiert bzw. verkürzt wurde.
Während als Konsequenz des Zeitungs - Fakes vom Mai 1995 bis heute ein offener Akt
gegen den Revolutionsbräuhof geführt wird, ist kein Schritt der Ermittlungen betreffend
erwiesener und wiederholter Fälschungen, Manipulationen und falschen bzw.
ungeprüften Leserbriefen bekannt geworden.
Durch die Fälschungen entstanden gewaltige öffentliche Kosten, wurden unbescholtene
Personen schwerwiegend belastet und die Stimmung in der Bevölkerung " angeheitzt"
um DemonstrantInnen in ein schlechtes Licht zu rücken.
Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn
einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt,
ist gem. § 297 StGB zu bestrafen, wenn er
weiß, dass die Verdächtigung falsch ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Seit wann sind der Justiz die oben erwähnten, wiederholten Fälschungen und
Manipulationen von Fotos bzw. die falschen und unüberprüften Leserbriefe
bekannt?
2. Wurden gegen diese Zeitung aufgrund der obengenannten Vorfälle wegen des
Verdachtes der Verleumdung Erhebungen durchgeführt bzw. Strafverfahren
eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
3. Warum wurde trotz zugegebener Photomontage bzw. Manipulation das Verfahren
gegen den Revolutionsbräuhof bis heute nicht eingestellt?
4. Werden Sie sich umgehend über diese Angelegenheit berichten lassen?
5. Werden Sie dafür sorgen, dass der betroffene Verein schadlos gehalten wird?