898/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend falsche Beschuldigungen und Verhetzung mit Millionenauflage

 

 

Im Mai 1995 wurden in einer Zeitung Flugblätter und Aufkleber abgebildet, die dem

sogenannten "Revolutionsbräuhof" als Urheber zugeordnet wurden und die den Anstoß

zu extrem kostspieligen Recherchen der Staatsanwaltschaft bildeten. Im Zuge dieses

Verfahrens stellte sich dann heraus, dass die dem Revolutionsbräuhof unterstellten

Flugblätter und Aufkleber nicht authentisch waren, sondern es sich um eine

Fotomontage handelte, offenbar um Stimmung gegen den Revolutionsbräuhof und seine

Mitglieder zu machen.

 

Vor wenigen Wochen tauchte - in derselben Zeitung - wieder ein angeblich von den

aktuellen Demonstrationen gegen die blau - schwarze Bundesregierung stammender

Aufkleber auf, der offenbar die Gewaltnähe der Demonstrationen belegen sollte. Auch

bei diesem Aufkleber handelt es sich nicht um ein authentisches Druckwerk, sondern

um das Konstrukt eines (möglicherweise gar nicht existierenden) Verfassers eines

Leserbriefes - ungeprüft in die Zeitung übernommen.

 

In einem dritten Fall ist die Manipulation an Bildmaterial in der Kronenzeitung

erwiesen, nämlich bei einem Reuters - Foto, veröffentlicht am 5. Februar 2000, das einen

Angriff eines Demonstranten gegen die Exekutive suggeriert. Das Original des Fotos

zeigt jedoch, dass die Abbildung in dem Medium eine Verfälschung darstellt. In

Wahrheit war zwischen dem Demonstranten und der Polizei ein großer räumlicher

Abstand, der einfach wegretuschiert bzw. verkürzt wurde.

 

Während als Konsequenz des Zeitungs - Fakes vom Mai 1995 bis heute ein offener Akt

gegen den Revolutionsbräuhof geführt wird, ist kein Schritt der Ermittlungen betreffend

erwiesener und wiederholter Fälschungen, Manipulationen und falschen bzw.

ungeprüften Leserbriefen bekannt geworden.

 

Durch die Fälschungen entstanden gewaltige öffentliche Kosten, wurden unbescholtene

Personen schwerwiegend belastet und die Stimmung in der Bevölkerung " angeheitzt"

um DemonstrantInnen in ein schlechtes Licht zu rücken.

 

Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn

einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt,

ist gem. § 297 StGB zu bestrafen, wenn er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Seit wann sind der Justiz die oben erwähnten, wiederholten Fälschungen und

    Manipulationen von Fotos bzw. die falschen und unüberprüften Leserbriefe

    bekannt?

 

2. Wurden gegen diese Zeitung aufgrund der obengenannten Vorfälle wegen des

    Verdachtes der Verleumdung Erhebungen durchgeführt bzw. Strafverfahren

    eingeleitet?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Warum wurde trotz zugegebener Photomontage bzw. Manipulation das Verfahren

    gegen den Revolutionsbräuhof bis heute nicht eingestellt?

 

4. Werden Sie sich umgehend über diese Angelegenheit berichten lassen?

 

5. Werden Sie dafür sorgen, dass der betroffene Verein schadlos gehalten wird?