900/J XXI.GP
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Festakademie und Festkommers in Innsbruck
Am 12.113.5.2000 fand in Innsbruck eine sogenannte Festakademie und ein
Festkommers der Wehrhaften Korporationen (schlagende Studentenverbindungen,
akademische Landsmannschaften) statt. Im Bericht des Innenministeriums 1999 zu
Rechtsextremismus, Neonazismus, Rechtsrevisionismus und fremdenfeindlich
motivierter Gewalt, März 2000, heißt es u.a.: „Es wurde festgestellt, daß von den
insgesamt rund 30 derartigen Studentenverbindungen in Wien, Graz, Innsbruck und
Leoben zwar kein militanter oder offenkundiger, jedoch ein unterschwelliger und
verklausulierter Rechtsextremismus ausgeht. Die Agitation dieser
Studentenverbindungen läßt auch den Versuch erkennen, auf Umwegen eine
gewisse Akzeptanz für nationalsozialistisches Gedankengut zu schaffen. Diesen
Studentenverbindungen wird seitens der Sicherheitsbehörde im Sinne des
Sicherheitspolizeigesetzes ein besonderes Augenmerk zugewendet.“
Es ist daher nur verständlich, daß der Rektor der Universität Innsbruck dieser
Veranstaltung keine akademischen Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Es ist
ebenso verständlich, daß sich eine breite, überparteiliche Protestbewegung bildete,
deren Anliegen es war, die Ablehnung rechtsextremen, fremdenfeindlichen,
nationalistischen und rassistischen Gedankenguts durch die Mehrheit der
BürgerInnen deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Sowohl die inhaltlichen Äußerungen der mit dem von der EU geförderten und
unterstützten Netzwerk ENAR zusammenarbeitenden Plattform gegen Rassismus
als auch die mit den Sicherheitsbehörden besprochenen Planungen der
Gegenveranstaltungen zeigten deutlich, daß eine friedliche, zivile Demonstration für
die europäische Grundwerte (Art. 6 und 13 EU - V) und gegen die Bedrohung des
friedlichen Zusammenlebens durch rassistische und nationalistische Strömungen
beabsichtigt war. Der Ablauf der Veranstaltungen hat dies bestätigt. Alle
Veranstaltungen der Plattform verliefen friedlich und ohne jede Störung der
öffentlichen Ordnung. Die einzige Gesetzesverletzung war ein nächtlicher Angriff
einer Gruppe von Skinheads auf die Betreuer einer Veranstaltungsbühne am
Franziskanerplatz - und gerade hier waren keine Sicherheitswachebeamten
zugegen!
Trotzdem wurde ein Aufgebot an SicherheitswachebeamtInnen aus ganz Österreich
zusammengestellt und geradezu demonstrativ - militärisch eingesetzt. Das massive
und martialische Auftreten der Behörden schien geradezu das die VeranstalterInnen
der Protestveranstaltungen diffamierende Ziel zu verfolgen, den Eindruck eines
bevorstehenden Zusammenpralls von Links - und Rechtsextremisten zu erwecken,
vor dessen Folgen die Zivilbevölkerung
geschützt werden müßte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Aufgrund welcher sicherheitspolizeilicher Erkenntnisse bzw. welcher Annahmen
über den voraussichtlichen Ablauf der Veranstaltungen sowie mögliche
Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurde das Aufgebot der
Sicherheitsbehörden geplant?
2) Welchen Auftrag hatten die eingesetzten Sicherheitsorgane zu verfolgen?
3) Welche Kosten sind entstanden und können diese für die vorgefundene Situation
als angemessen erachtet werden?
4) Welche Meldungen über Gesetzesverletzungen in Zusammenhang mit den
Veranstaltungen am 12. und 13.5. sind dem Innenministerium
bekanntgeworden, und wem sind diese Verstöße zuzurechnen?
5) Warum war, im Gegensatz zum sonst überdeutlich bzw. einschüchternd zur
Schau gestellten Polizeiaufgebot, die Veranstaltungsbühne auf dem
Franziskanerplatz in der Nacht vom 12. zum 13. Mai nicht von der Polizei
überwacht worden?
6) Aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen sind vond er Polizei Video - und
Fotoaufzeichnungen von den TeilnehmerInnen der Demonstration am 13.5.
angefertigt worden?
7) Da es keine sicherheitsrelevanten Vorfälle auf dieser Demonstration gegeben hat:
Werden diese Aufzeichnungen (und wann) vernichtet werden?