900/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Festakademie und Festkommers in Innsbruck

 

 

Am 12.113.5.2000 fand in Innsbruck eine sogenannte Festakademie und ein

Festkommers der Wehrhaften Korporationen (schlagende Studentenverbindungen,

akademische Landsmannschaften) statt. Im Bericht des Innenministeriums 1999 zu

Rechtsextremismus, Neonazismus, Rechtsrevisionismus und fremdenfeindlich

motivierter Gewalt, März 2000, heißt es u.a.: „Es wurde festgestellt, daß von den

insgesamt rund 30 derartigen Studentenverbindungen in Wien, Graz, Innsbruck und

Leoben zwar kein militanter oder offenkundiger, jedoch ein unterschwelliger und

verklausulierter Rechtsextremismus ausgeht. Die Agitation dieser

Studentenverbindungen läßt auch den Versuch erkennen, auf Umwegen eine

gewisse Akzeptanz für nationalsozialistisches Gedankengut zu schaffen. Diesen

Studentenverbindungen wird seitens der Sicherheitsbehörde im Sinne des

Sicherheitspolizeigesetzes ein besonderes Augenmerk zugewendet.“

Es ist daher nur verständlich, daß der Rektor der Universität Innsbruck dieser

Veranstaltung keine akademischen Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Es ist

ebenso verständlich, daß sich eine breite, überparteiliche Protestbewegung bildete,

deren Anliegen es war, die Ablehnung rechtsextremen, fremdenfeindlichen,

nationalistischen und rassistischen Gedankenguts durch die Mehrheit der

BürgerInnen deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Sowohl die inhaltlichen Äußerungen der mit dem von der EU geförderten und

unterstützten Netzwerk ENAR zusammenarbeitenden Plattform gegen Rassismus

als auch die mit den Sicherheitsbehörden besprochenen Planungen der

Gegenveranstaltungen zeigten deutlich, daß eine friedliche, zivile Demonstration für

die europäische Grundwerte (Art. 6 und 13 EU - V) und gegen die Bedrohung des

friedlichen Zusammenlebens durch rassistische und nationalistische Strömungen

beabsichtigt war. Der Ablauf der Veranstaltungen hat dies bestätigt. Alle

Veranstaltungen der Plattform verliefen friedlich und ohne jede Störung der

öffentlichen Ordnung. Die einzige Gesetzesverletzung war ein nächtlicher Angriff

einer Gruppe von Skinheads auf die Betreuer einer Veranstaltungsbühne am

Franziskanerplatz - und gerade hier waren keine Sicherheitswachebeamten

zugegen!

Trotzdem wurde ein Aufgebot an SicherheitswachebeamtInnen aus ganz Österreich

zusammengestellt und geradezu demonstrativ - militärisch eingesetzt. Das massive

und martialische Auftreten der Behörden schien geradezu das die VeranstalterInnen

der Protestveranstaltungen diffamierende Ziel zu verfolgen, den Eindruck eines

bevorstehenden Zusammenpralls von Links - und Rechtsextremisten zu erwecken,

vor dessen Folgen die Zivilbevölkerung geschützt werden müßte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1) Aufgrund welcher sicherheitspolizeilicher Erkenntnisse bzw. welcher Annahmen

    über den voraussichtlichen Ablauf der Veranstaltungen sowie mögliche

    Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurde das Aufgebot der

    Sicherheitsbehörden geplant?

 

2) Welchen Auftrag hatten die eingesetzten Sicherheitsorgane zu verfolgen?

 

3) Welche Kosten sind entstanden und können diese für die vorgefundene Situation

     als angemessen erachtet werden?

 

4) Welche Meldungen über Gesetzesverletzungen in Zusammenhang mit den

     Veranstaltungen am 12. und 13.5. sind dem Innenministerium

     bekanntgeworden, und wem sind diese Verstöße zuzurechnen?

 

5) Warum war, im Gegensatz zum sonst überdeutlich bzw. einschüchternd zur

    Schau gestellten Polizeiaufgebot, die Veranstaltungsbühne auf dem

    Franziskanerplatz in der Nacht vom 12. zum 13. Mai nicht von der Polizei

    überwacht worden?

 

6) Aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen sind vond er Polizei Video -  und

    Fotoaufzeichnungen von den TeilnehmerInnen der Demonstration am 13.5.

    angefertigt worden?

 

7) Da es keine sicherheitsrelevanten Vorfälle auf dieser Demonstration gegeben hat:

    Werden diese Aufzeichnungen (und wann) vernichtet werden?