919/J XXI.GP
der Abgeordneten Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zivildiener
Bei Ihrem kürzlich stattgefunden Besuch in Oberösterreich haben Sie erklärt, daß es
in Zukunft wieder ausreichend Zivildiener für alle Organisationen geben wird, die
einen Bedarf nachweisen.
Allerdings würden künftig nur noch Non - Profit - Organisationen wie das Rote Kreuz,
Arbeiter - Samariterbund, SOS - Mitmensch und Caritas kostenlos in deren Nutzen
kommen. Alle anderen Institutionen müßten extra für die Zivildiener zahlen.
Sie haben weiters erklärt, daß Sie Zivildiener kostenneutral zum Selbstkostenpreis
anbieten wollen und dadurch der Überhang von ca. 17 000 Zivildiener rasch und
unbürokratisch abgebaut werden soll.
Außerdem haben Sie ein neues Zivildienstgesetz in Aussicht gestellt.
(Kurier, 26.05.00)
Schon bisher haben viele Kranken - und Sozialeinrichtungen für die zugeteilten
Zivildiener bezahlt. So hat z.B.: der Sozialhilfeverband Linz - Land ab Jänner 2000
monatlich pro Zivildienstleistenden S 7.822,-- an das Innenministerium zu
überweisen. Gemäß der vom Nationalrat beschlossenen Zivildienstgesetznovelle
2000 beträgt die Pauschalzuwendung an Zivildienstleistende pro Monat S 3.648,--,
sodaß sich eine Differenz von S 4.174,-- ergibt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ab wann ist mit der angedeuteten Änderung des Zivildienstgesetzes zu rechnen
und was soll sich gegenüber dem erst kürzlich beschlossenen Gesetz konkret
ändern?
2. Gerade die kranken - Pflege - und Sozialeinrichtungen waren von der Kürzung der
Zivildiener besonders betroffen, obwohl sie schon bisher für die Zivildiener
bezahlt haben. Sollen diese Einrichtungen nun doch die von ihnen angeforderte
Zahl von
Zivildiener bekommen?
3. Welchen Geldbetrag müssen die Einrichtungen in Zukunft konkret leisten, damit
sie einen Zivildiener zum Selbstkostenpreis bekommen?
4. Der „Regelbedarf‘ eines Jugendlichen, der im Haushalt der Eltern lebt, macht ca.
5.500 Schilling aus. Sind Sie bereit, den von Ihnen angesprochenen
Selbstkostenpreis für Zivildiener so anzusetzen, daß den Zivildienstleistenden
zumindest der ,,Regelbedarf‘ von ca. 5.500 Schilling ausbezahlt werden kann?
5. Die massiven Kürzungen bei der Zuteilung der Zivildiener wurde mit Geldmangel
begründet. Warum wurde dann gerade den Krankenhäusern -, Altenheimen - und
sonstigen Sozialeinrichtungen, die schon bisher nahezu für die Gesamtkosten der
Zivildienstleistenden aufgekommen sind und Ihrem Ministerium somit keine
Kosten verursacht haben, die Zivildiener gestrichen?
6. Im News Nr.22 vom 31 Mai 2000 kündigen Sie eine Kürzung der Zivildienstzeit
an. Auf welchen Zeitraum soll die Zivildienstzeit verkürzt werden und ab wann soll
die Verringerung der Zivildienstzeit kommen?
7. Weiters kündigen Sie im News Nr.22 vom 31 Mai 2000 eine
Verpflegungsmöglichkeit für alle Zivildiener - etwa in Kantinen - an.
Sollen dann auch die 43 Schilling Essensgeld gestrichen werden und wie wollen
Sie die Verpflegungsmöglichkeit konkret umsetzen?
8. Ist es richtig, daß für den nächsten Zuweisungstermin mangels Geld nur 1.600
Zivildiener vorgesehen sind? Welche Organisationen sollen beim nächsten
Zuweisungstermin wie viele Zivildiener bekommen?
9. Je älter die Zivildiener aufgrund der langen Wartezeit werden, um so teurer
kommen sie dem Staat, da sie dann zum Beispiel in einer eigenen Wohnung
leben oder für ein Kind zu sorgen haben und somit auf staatliche Unterstützung
angewiesen sind.
Wie hoch sind die Mehrkosten tatsächlich, die dem Staat dadurch entstehen, daß
die Zivildiener so lange auf eine Zuteilung warten müssen?
10.Befürworten Sie als Innenminister und als Mitglied der Bundesregierung die
Bestrebungen zur Errichtung eines Berufsheeres und die damit verbundene
Abschaffung des Zivildienstes? Sollen im Falle der Errichtung eines Berufsheeres
die Zivildiener durch Langzeitarbeitslose (Bürgerdienst) ersetzt werden?