919/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zivildiener

 

 

 

Bei Ihrem kürzlich stattgefunden Besuch in Oberösterreich haben Sie erklärt, daß es

in Zukunft wieder ausreichend Zivildiener für alle Organisationen geben wird, die

einen Bedarf nachweisen.

 

Allerdings würden künftig nur noch Non - Profit - Organisationen wie das Rote Kreuz,

Arbeiter - Samariterbund, SOS - Mitmensch und Caritas kostenlos in deren Nutzen

kommen. Alle anderen Institutionen müßten extra für die Zivildiener zahlen.

 

Sie haben weiters erklärt, daß Sie Zivildiener kostenneutral zum Selbstkostenpreis

anbieten wollen und dadurch der Überhang von ca. 17 000 Zivildiener rasch und

unbürokratisch abgebaut werden soll.

Außerdem haben Sie ein neues Zivildienstgesetz in Aussicht gestellt.

(Kurier, 26.05.00)

 

Schon bisher haben viele Kranken - und Sozialeinrichtungen für die zugeteilten

Zivildiener bezahlt. So hat z.B.: der Sozialhilfeverband Linz - Land ab Jänner 2000

monatlich pro Zivildienstleistenden S 7.822,-- an das Innenministerium zu

überweisen. Gemäß der vom Nationalrat beschlossenen Zivildienstgesetznovelle

2000 beträgt die Pauschalzuwendung an Zivildienstleistende pro Monat S 3.648,--,

sodaß sich eine Differenz von S 4.174,-- ergibt.

 

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Ab wann ist mit der angedeuteten Änderung des Zivildienstgesetzes zu rechnen

      und was soll sich gegenüber dem erst kürzlich beschlossenen Gesetz konkret

      ändern?

 

2.   Gerade die kranken - Pflege - und Sozialeinrichtungen waren von der Kürzung der

      Zivildiener besonders betroffen, obwohl sie schon bisher für die Zivildiener

      bezahlt haben. Sollen diese Einrichtungen nun doch die von ihnen angeforderte

      Zahl von Zivildiener bekommen?

3.   Welchen Geldbetrag müssen die Einrichtungen in Zukunft konkret leisten, damit

      sie einen Zivildiener zum Selbstkostenpreis bekommen?

 

4.   Der „Regelbedarf‘ eines Jugendlichen, der im Haushalt der Eltern lebt, macht ca.

      5.500 Schilling aus. Sind Sie bereit, den von Ihnen angesprochenen

      Selbstkostenpreis für Zivildiener so anzusetzen, daß den Zivildienstleistenden

      zumindest der ,,Regelbedarf‘ von ca. 5.500 Schilling ausbezahlt werden kann?

 

5.   Die massiven Kürzungen bei der Zuteilung der Zivildiener wurde mit Geldmangel

      begründet. Warum wurde dann gerade den Krankenhäusern -, Altenheimen - und

      sonstigen Sozialeinrichtungen, die schon bisher nahezu für die Gesamtkosten der

      Zivildienstleistenden aufgekommen sind und Ihrem Ministerium somit keine

      Kosten verursacht haben, die Zivildiener gestrichen?

 

6.   Im News Nr.22 vom 31 Mai 2000 kündigen Sie eine Kürzung der Zivildienstzeit

      an. Auf welchen Zeitraum soll die Zivildienstzeit verkürzt werden und ab wann soll

      die Verringerung der Zivildienstzeit kommen?

 

7.   Weiters kündigen Sie im News Nr.22 vom 31 Mai 2000 eine

      Verpflegungsmöglichkeit für alle Zivildiener - etwa in Kantinen - an.

      Sollen dann auch die 43 Schilling Essensgeld gestrichen werden und wie wollen

      Sie die Verpflegungsmöglichkeit konkret umsetzen?

 

8.   Ist es richtig, daß für den nächsten Zuweisungstermin mangels Geld nur 1.600

      Zivildiener vorgesehen sind? Welche Organisationen sollen beim nächsten

      Zuweisungstermin wie viele Zivildiener bekommen?

 

9.   Je älter die Zivildiener aufgrund der langen Wartezeit werden, um so teurer

      kommen sie dem Staat, da sie dann zum Beispiel in einer eigenen Wohnung

      leben oder für ein Kind zu sorgen haben und somit auf staatliche Unterstützung

      angewiesen sind.

      Wie hoch sind die Mehrkosten tatsächlich, die dem Staat dadurch entstehen, daß

      die Zivildiener so lange auf eine Zuteilung warten müssen?

 

10.Befürworten Sie als Innenminister und als Mitglied der Bundesregierung die

     Bestrebungen zur Errichtung eines Berufsheeres und die damit verbundene

     Abschaffung des Zivildienstes? Sollen im Falle der Errichtung eines Berufsheeres

     die Zivildiener durch Langzeitarbeitslose (Bürgerdienst) ersetzt werden?