927/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Bericht des Rechnungshofes über die österreichische Galerie Belvedere

 

 

Der Prüfbericht des Rechnungshofes über die österreichische Galerie Belvedere fällt

sehr kritisch aus. So rügen die Prüfer die unzweckmäßige Aufbau - und

Ablauforganisation, das fehlen eines effizienten Verwaltungs - und

Finanzmanagement, die lückenhafte Dokumentation des Rechnungs - und

Personalwesens und die mangelhaften Gebahrungsaufzeichnungen. Zudem wird

vermerkt, dass der Standort von rund einem Drittel aller inventarisierten

Sammlungsobjekte, nicht fest zu stellen war.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch beläuft sich die Schadenssumme für die Republik Österreich durch

    die Verluste von Kunstwerken?.

2. Wurde bereits eine Liste von Kunstgegenständen an die Sicherheitsbehörden

    übermittelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?

3. Warum wurde dem Wunsch von Direktor Frodl, der einen Finanzprofi

    beigestellt haben wollte, kein Gehör geschenkt?

4.  ie interpretieren Sie den Widerspruch in der Darstellung des

     Rechnungshofausschusses und der im Rechnungshofausschuß geladenen

     Expertin Dr. Barbara Dossi, die den Abgeordneten mitgeteilt hat, dass sich in

     Der Albertina trotz mehrerer Recherchen kein Hinweis auf die Paul Poiret

     Sammlung gefunden habe. Dossi hält es für naheliegend, dass die

     entsprechenden Blätter bereits 1923 nicht mehr vorhanden waren. Der

     Präsident des Rechnungshofes wiedersprach diesem und meinte, dass er

     jedenfalls noch Hinweise vorgefunden hätte, dass sich die Blätter 1938 bzw.

    1955 dort befunden hätten?

5. Wieviel Zeit ist zwischen der Empfehlung des Rechnungshofes, der Ihnen als

    Rohbericht zugeleitet worden ist, und der Meldung an die Sicherheitsbehörden

    ergangen?

6. Warum haben Sie die Meldung an die Sicherheitsbehörden nicht sofort mit

    Einlangen des Rohberichts des Rechnungshofes erstattet?