929/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend „Ennsnahe Trasse“

 

 

Mit dem vom Verwaltungsgerichtshof als inhaltlich rechtswidrig aufgehobenen

Wasserrechtsbescheid ihrer Behörde für den Ennstrassenabschnitt nach Stainach ist

nun klar bestätigt, dass die Ennsnahe Trasse auf allen rechtlichen Ebenen gescheitert

ist. In dem am 30.5. zugestellten und am 3.2.2000 ergangenen Erkenntnis des VwGH

(ZI. 96/97/0225) wurden gravierende Rechtsverfehlungen festgestellt. Besonders

schwerwiegend war der „Vorbehalt“ („.. unter Vorbehalt der... Inanspruchnahme der

Grundstücke...“), der vom VwGH als rechtswidrig und unzulässig erklärt wurde. Der

unter dieser Rechtsbeugung zustandegekommene Bescheid der steirischen

Landesregierung wurde von ihrem Ministerium als oberste Instanz bestätigt und damit

gedeckt.

 

In der WWF - Umweltshow vom 31.5. haben Sie sich massiv für Artenschutz in

Österreich ausgesprochen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Konsequenzen des Erkenntnis des VwGH?

2. Wie beurteilen sie die Vereinbarkeit der Ennsnahen Trasse mit dem

    österreichischen Wasserrecht?

3. Teilen sie die Meinung, dass dieses Strassenprojekt damit rechtlich unmöglich

    geworden ist?

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Änderung des

    Wasserrechtsgesetzes („Lex Ennstal“) kommt, die die Trasse genehmigungsfähig

    machen könnte - was im übrigen schon zweimal versucht worden ist, aber aus

    verfassungsrechtlichen Bedenken wieder fallen gelassen wurde!

5. Sind Sie bereit, als zuständiger Artenschutz -, Naturschutz - und

    Wasserrechtsminister auf die Steiermark einzuwirken, auf dass diese die

    Aufhebung der Trassenverordnung beantragt?