929/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Ennsnahe Trasse“
Mit dem vom Verwaltungsgerichtshof als inhaltlich rechtswidrig aufgehobenen
Wasserrechtsbescheid ihrer Behörde für den Ennstrassenabschnitt nach Stainach ist
nun klar bestätigt, dass die Ennsnahe Trasse auf allen rechtlichen Ebenen gescheitert
ist. In dem am 30.5. zugestellten und am 3.2.2000 ergangenen Erkenntnis des VwGH
(ZI. 96/97/0225) wurden gravierende Rechtsverfehlungen festgestellt. Besonders
schwerwiegend war der „Vorbehalt“ („.. unter Vorbehalt der... Inanspruchnahme der
Grundstücke...“), der vom VwGH als rechtswidrig und unzulässig erklärt wurde. Der
unter dieser Rechtsbeugung zustandegekommene Bescheid der steirischen
Landesregierung wurde von ihrem Ministerium als oberste Instanz bestätigt und damit
gedeckt.
In der WWF - Umweltshow vom 31.5. haben Sie sich massiv für Artenschutz in
Österreich ausgesprochen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Konsequenzen des Erkenntnis des VwGH?
2. Wie beurteilen sie die Vereinbarkeit der Ennsnahen Trasse mit dem
österreichischen Wasserrecht?
3. Teilen sie die Meinung, dass dieses Strassenprojekt damit rechtlich unmöglich
geworden ist?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Änderung des
Wasserrechtsgesetzes („Lex Ennstal“) kommt, die die Trasse genehmigungsfähig
machen könnte - was im übrigen schon zweimal versucht worden ist, aber aus
verfassungsrechtlichen Bedenken wieder fallen gelassen wurde!
5. Sind Sie bereit, als zuständiger Artenschutz -, Naturschutz - und
Wasserrechtsminister auf die Steiermark einzuwirken, auf dass diese die
Aufhebung der Trassenverordnung beantragt?