931/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet

 

 

Das Forstgesetz bestimmt im § 33 Abs. 1, daß jedermann den Wald zu

Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten darf (Waldöffnung).

 

Während der letzten Jahre war eine rasante Zunahme von Wildschutz - und

Jagdsperrgebieten zu verzeichnen. So wurden im Bundesland Salzburg 13% der

Landesfläche jagdlicherseits für sogenannte Habitatschutzgebiete vorgeschlagen.

Die Ausweisung von wildbiologischen Habitatschutzgebieten ist mit zwingenden

Weggeboten für Erholungssuchende in wichtigen Einstands - und Äsungsgebieten

des Wildes verbunden.

 

Der Bevölkerung wird damit zunehmend der Zugang zu den Erholungsräumen im

Wald und zu den alpinen Flächen oberhalb der Waldgrenze erschwert. Auch der in -

und ausländische Tourismus wird durch diese Entwicklung beeinträchtigt.

 

Durch die Bestimmungen der Landesjagdgesetze wird die gesetzlich garantierte

Wegefreiheit im Bergland und im Wald zu einem Weggebot verkürzt. Die

forstgesetzlichen Betretungsverbote und Sperrermächtigungen werden im § 33 und

§ 34 des Forstgesetzes von 1975 taxativ aufgezählt - die Gründe für befristete und

dauernde forstliche Sperren sind begrenzt, die zulässige Größe der gesperrten

Flächen wird bewußt gering gehalten. Die Ausweisung einer immer größeren Fläche

von jagdlichen Sperrgebieten nach den Landesjagdgesetzen macht die

Bestimmungen des Bundesgesetzes von 1975 über die Waldöffnung mehr und mehr

unwirksam.

 

Die Unterzeichneten geben dem Wald als Erholungsgebiet für Menschen den

Vorrang vor den jagdlichen Sonderinteressen und stellen folgenden

Entschließungsantrag:

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Bekennen Sie sich im vollen Umfang zur im Forstgesetz § 33 Abs.1

    vereinbarten Waldöffnung zu Erholungszwecken?

2. Wenn nein, warum nicht? 

 

3. Wie hoch ist die Zahl der abgesperrten Waldgebiete (Aufschlüsselung nach

    Bundesländern) in den letzten 5 Jahren?

 

4. Wie hoch liegen die Steigerungsraten (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

5. Wie gross ist die Gesamtfläche der Waldschutz - und Jagdsperrgebiete

    (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

6. Sind Ihnen die Studien des Alpenvereins in dieser Problematik bekannt?

    Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

7. In welcher Form werden Sie Vorsorge treffen, daß die Bestimmungen der

    Forstgesetze über die Bemühung des Waldes zu Erholungszwecken nicht

    durch restriktive Bestimmungen in Landesgesetzen ihrer Wirkung beraubt wird?

 

8. Soll in den Landesjagdgesetzen eine den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 des

    Forstgesetzes entsprechende Regelung grundsätzlich verankert werden?

    Wenn nein, warum nicht?