931/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet
Das Forstgesetz bestimmt im § 33 Abs. 1, daß jedermann den Wald zu
Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten darf (Waldöffnung).
Während der letzten Jahre war eine rasante Zunahme von Wildschutz - und
Jagdsperrgebieten zu verzeichnen. So wurden im Bundesland Salzburg 13% der
Landesfläche jagdlicherseits für sogenannte Habitatschutzgebiete vorgeschlagen.
Die Ausweisung von wildbiologischen Habitatschutzgebieten ist mit zwingenden
Weggeboten für Erholungssuchende in wichtigen Einstands - und Äsungsgebieten
des Wildes verbunden.
Der Bevölkerung wird damit zunehmend der Zugang zu den Erholungsräumen im
Wald und zu den alpinen Flächen oberhalb der Waldgrenze erschwert. Auch der in -
und ausländische Tourismus wird durch diese Entwicklung beeinträchtigt.
Durch die Bestimmungen der Landesjagdgesetze wird die gesetzlich garantierte
Wegefreiheit im Bergland und im Wald zu einem Weggebot verkürzt. Die
forstgesetzlichen Betretungsverbote und Sperrermächtigungen werden im § 33 und
§ 34 des Forstgesetzes von 1975 taxativ aufgezählt - die Gründe für befristete und
dauernde forstliche Sperren sind begrenzt, die zulässige Größe der gesperrten
Flächen wird bewußt gering gehalten. Die Ausweisung einer immer größeren Fläche
von jagdlichen Sperrgebieten nach den Landesjagdgesetzen macht die
Bestimmungen des Bundesgesetzes von 1975 über die Waldöffnung mehr und mehr
unwirksam.
Die Unterzeichneten geben dem Wald als Erholungsgebiet für Menschen den
Vorrang vor den jagdlichen Sonderinteressen und stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Bekennen Sie sich im vollen Umfang zur im Forstgesetz § 33 Abs.1
vereinbarten
Waldöffnung zu Erholungszwecken?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch ist die Zahl der abgesperrten Waldgebiete (Aufschlüsselung nach
Bundesländern) in den letzten 5 Jahren?
4. Wie hoch liegen die Steigerungsraten (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
5. Wie gross ist die Gesamtfläche der Waldschutz - und Jagdsperrgebiete
(Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
6. Sind Ihnen die Studien des Alpenvereins in dieser Problematik bekannt?
Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
7. In welcher Form werden Sie Vorsorge treffen, daß die Bestimmungen der
Forstgesetze über die Bemühung des Waldes zu Erholungszwecken nicht
durch restriktive Bestimmungen in Landesgesetzen ihrer Wirkung beraubt wird?
8. Soll in den Landesjagdgesetzen eine den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 des
Forstgesetzes entsprechende Regelung grundsätzlich verankert werden?
Wenn nein, warum nicht?