932/J XXI.GP
des Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Ennsnahe Trasse“
Mit dem vom Verwaltungsgerichtshof als inhaltlich rechtswidrig aufgehobenen
Wasserrechtsbescheid ihrer Behörde für den Ennstrassenabschnitt nach Stainach ist
nun klar bestätigt, dass die Ennsnahe Trasse auf allen rechtlichen Ebenen
gescheitert ist. In dem am 30.5. zugestellen und am 3.2.2000 ergangenen
Erkenntnis des VwGH (ZI. 96/97/0225) wurden gravierende Rechtsverfehlungen
festgestellt. Besonders schwerwiegend war der „Vorbehalt“ („...unter Vorbehalt der
Inanspruchnahme der Grundstücke...“), der vom VwGH als rechtswidrig und
unzulässig erklärt wurde. Der unter dieser Rechtsbeugung zustandegekommene
Bescheid der steirischen Landesregierung wurde von ihrem Ministerium als oberste
Instanz bestätigt und damit gedeckt.
In der WWF - Umweltshow vom 31.5. haben Sie sich massiv für Artenschutz in
Österreich ausgesprochen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Artenschutz - und Naturschutzminister die
Tatsache, dass ihre Wasserrechtsbehörde gegen Natur - und
Artenschutzinteressen einen vordergründig rechtswidrigen Bescheid ausgestellt
hat?
2. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Konsequenzen des Erkenntnis des VwGH?
3. Wie beurteilen sie die Vereinbarkeit der Ennsnahen Trasse mit dem
österreichischen Wasserrecht?
4. Teilen sie die Meinung, dass dieses Strassenprojekt damit rechtlich unmöglich
geworden ist?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Änderung des
Wasserrechtsgesetzes („Lex Ennstal“) kommt, die die Trasse
genehmigungsfähig machen könnte - was im übrigen schon zweimal versucht
worden ist, aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken wieder fallen gelassen
wurde?
6. Sind Sie bereit, als zuständiger Artenschutz -, Naturschutz - und
Wasserrechtsminister auf die Steiermark einzuwirken, auf dass diese die
Aufhebung der Trassenverordnung beantragt?
7. Wie halten Sie es mit der naturschutzrechtlichen Vereinbarkeit der Ennsnahen
Trasse und dem NATURA - 2000 Gebiet, wie von der EU - Kommission
gefordert?
8. Wie beurteilen Sie naturschutzfachlich die Möglichkeit, Populationen von
Wachtelkönigen auszusiedeln(!)?