932/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Ennsnahe Trasse“

 

 

Mit dem vom Verwaltungsgerichtshof als inhaltlich rechtswidrig aufgehobenen

Wasserrechtsbescheid ihrer Behörde für den Ennstrassenabschnitt nach Stainach ist

nun klar bestätigt, dass die Ennsnahe Trasse auf allen rechtlichen Ebenen

gescheitert ist. In dem am 30.5. zugestellen und am 3.2.2000 ergangenen

Erkenntnis des VwGH (ZI. 96/97/0225) wurden gravierende Rechtsverfehlungen

festgestellt. Besonders schwerwiegend war der „Vorbehalt“ („...unter Vorbehalt der

Inanspruchnahme der Grundstücke...“), der vom VwGH als rechtswidrig und

unzulässig erklärt wurde. Der unter dieser Rechtsbeugung zustandegekommene

Bescheid der steirischen Landesregierung wurde von ihrem Ministerium als oberste

Instanz bestätigt und damit gedeckt.

 

In der WWF - Umweltshow vom 31.5. haben Sie sich massiv für Artenschutz in

Österreich ausgesprochen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Artenschutz - und Naturschutzminister die

    Tatsache, dass ihre Wasserrechtsbehörde gegen Natur - und

    Artenschutzinteressen einen vordergründig rechtswidrigen Bescheid ausgestellt

    hat?

2. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Konsequenzen des Erkenntnis des VwGH?

3. Wie beurteilen sie die Vereinbarkeit der Ennsnahen Trasse mit dem

    österreichischen Wasserrecht?

4. Teilen sie die Meinung, dass dieses Strassenprojekt damit rechtlich unmöglich

    geworden ist?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Änderung des

    Wasserrechtsgesetzes („Lex Ennstal“) kommt, die die Trasse

    genehmigungsfähig machen könnte - was im übrigen schon zweimal versucht

    worden ist, aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken wieder fallen gelassen

    wurde?

6. Sind Sie bereit, als zuständiger Artenschutz -, Naturschutz - und

    Wasserrechtsminister auf die Steiermark einzuwirken, auf dass diese die

    Aufhebung der Trassenverordnung beantragt?

7. Wie halten Sie es mit der naturschutzrechtlichen Vereinbarkeit der Ennsnahen

    Trasse und dem NATURA - 2000 Gebiet, wie von der EU - Kommission

    gefordert?

8. Wie beurteilen Sie naturschutzfachlich die Möglichkeit, Populationen von

    Wachtelkönigen auszusiedeln(!)?