934/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Personalabbau bei der Post

 

 

Wie den Medien zu entnehmen ist, wurde von Ihrer Seite behauptet, dass kein einziges

Postamt geschlossen werden wird. Dennoch befürchten viele ArbeitnehmerInnen, dass sie bei

einer eventuellen Schließung der Postämter ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Für welchen Zeitraum können Sie die Schließung von Postämtern im Bezirk

    Vöcklabruck ausschließen, und zwar für die Postämter mit folgenden Postleitzahlen:

   

    4690 Schwanenstadt, 4691 Breitenschützing, 4692 Niederthalheim,

    4693 Desselbrunn, 4800 Attnang - Puchheim, 4840 Vöcklabruck, 4841 Ungenach,

    4843 Ampflwang i. H., 4844 Regau, 4845 Rutzenmoos, 4850 Timelkam,

    4851 Gampern, 4852 Weyregg a. A., 4853 Steinbach a. A., 4854 Weißenbach a. A.,

    4860 Lenzing, 4861 Schörfling a. A., 4863 Seewalchen a. A., 4864 Attersee,

    4865 Nußdorf a. A., 4866 Unterach a. A., 4870 Vöcklamarkt. 4871 Zipf,

    4872 Neukirchen a. d. V., 4873 Frankenburg a. H., 4880 St. Georgen,

    4881 Straß i. A., 4882 Oberwang, 4890 Frankenmarkt, 4891 Pöndorf, 4892 Fornach,

    4893 Zell am Moos, 4894 Oberhofen a. I., 4901 Ottnang, 4902 Wolfsegg,

    4904 Atzbach, 4905 Thomasroith, 5310 Mondsee, 5311 Loibichl

2. Inwieweit sind diese Postämter von Personalkürzungen betroffen?

 

3. Wie garantieren Sie, im Fall von Personaleinschränkungen, die reibungslose

    Aufrechterhaltung eines effizienten und raschen Dienstleistungsbetriebes?