936/J XXI.GP
der Abgeordneten H a g e n h o f e r und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gebühren - und Steuererhöhungen, die insbesondere Menschen mit
geringem Einkommen (die „kleinen Leute“) belasten
Behinderte, Arbeitslose, MindesrentnerInnen, AusgleichszulagenbezieherInnen werden nach
den Plänen der Regierung durch die Gebühren- und Steuererhöhungen ungleich massiv
belastet.
Diese Erhöhungen sind bereits fixiert. Die Energieabgabe und die KfZ - Steuer sowie die
Gebühren für Reisepässe, Ausweise und Führerscheine wurden erhöht. Die
Tabaksteuer und andere Massensteuern wie Mehrwertsteuer auf Güter des täglichen
Bedarfes ebenfalls.
Menschen mit niedrigem Einkommen und besonders benachteiligte Personengruppen wie
Behinderte sind von den Gebühren - und Steuererhöhungen überproportional betroffen. So
sind beispielsweise von Geburt an sehbehinderte Personen, die eine laufende Begutachtung
ihrer Sehkraft und damit auch eine laufende Verlängerung ihres befristeten Führerscheines
benötigen, mehrfach und ungleich hoch belastet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Gibt es eine Kalkulationsgrundlage für die Steuer - und
Gebührenerhöhungen?
2. Wenn ja, wie sehen diese Berechnungsgrundlagen im Detail (je
Maßnahme) aus?
3. Wie lautet die Begründung dafür, die einzelnen Gebühren - und
Steuererhöhungen um den jeweiligen Betrag oder Satz zu
erhöhen
(bitte je Erhöhung anführen!)?
4.
Wenn nein (zu Frage 1): aufgrund welcher Motive bzw.
Berechnungen wurden die Gebühren - und Steuererhöhungen
beschlossen (bitte je Maßnahme anführen!)?
5. Warum wurden für die immensen Belastungen keine Ausnahmen
für besonders betroffene Personengruppen wie
einkommensschwache oder behinderte Menschen vorgesehen?
6. Werden die Steuer - und Gebührenerhöhungen zu einem
Ansteigen der Inflationsrate im Jahre 2000 und 2001 führen?
7. Wenn ja: in welcher prognostizierten Höhe?
8. Warum wurde die KfZ - Steuer für PKWs erhöht und bei LKWs
nicht?