944/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Theaterkartenverkauf - Schülerabonnements - Verwendung der Rabatte
(Abschläge) durch LehrerInnen
LehrerInnen österreichischer Schulen erwerben Schülerabonnements für einen Theaterbesuch
etc., um u.a. die musische Erziehung junger Menschen von Schul - und Berufseinrichtungen
zu fördern. Zahlungen der als Kontaktperson auftretenden Lehrer an den Verkäufer der
Theaterabonnements (z.B. Verein) erfolgen zum Teil mit dem um den Abschlag von 10 %
und mehr Prozent verminderten Preis. „Vielfach wurden aber auch die durch die Abschläge
entstehenden Gutschriften ausbezahlt und zwar in der Regel auf die Gehaltskonten der Lehrer
(s. VwGH E2.2.2000, 97/13/0101)“. In anderen Fällen wurden diese Abschläge teilweise von
den Lehrern an die Schüler weitergegeben, oder von den Lehrern einbehalten, oder diese in
Rede stehenden Beträge von den Schulen etwa zur Anschaffung von Lehrmitteln oder zur
gemeinsamen Anreise zum Theaterbesuch verwendet.
Es gibt anscheinend keine ministerielle Regelung (z.B. Erlass), in dem die Verwendung dieser
Rabatte (oder Abschläge) geregelt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche Stellung nehmen Sie zur Entscheidung des VwGH (E2.2.2000, 97/13/0101)
und den darin
beschriebenen Sachverhalt ein?
2. Gibt es seitens Ihres Ressorts einen Erlass, wie die durch die Abschläge entstehenden
Gutschriften zu verwenden sind?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie dies in Zukunft erlassmäßig regeln?