95/J XXI.GP
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dr. Riess - Passer, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Presseförderung
In den letzten Jahren wurden auf Grund des Presseförderungsgesetz 1985, BGBl. Nr.
228/1985, jeweils rund 300 Mio. S an Förderungsmitteln für Tages - und
Wochenzeitungen ausgeschüttet.
Dies geschieht sowohl im Rahmen der allgemeinen als auch der besonderen
Presseförderung.
Darüber hinaus sieht das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit
und Publizistik 1984, BGBl. Nr. 369/1984, für periodische Druckschriften, die vier - bis
vierzigmal jährlich erscheinen, weitere Zuwendungen vor.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
1. Welche Tages - und Wochenzeitungen wurden im Jahr 1999 im Rahmen der
allgemeinen Presseförderung gefördert?
2. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die jeweils geförderten Tages -
und Wochenzeitungen im Jahr
1999?
3. Welche Tages - und Wochenzeitungen wurden im Jahr 1999 im Rahmen der
besonderen Förderung zur Erhaltung der Meinungsvielfalt gefördert?
4. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die im Rahmen der
besonderen Förderung geförderten Tages - und Wochenzeitungen im Jahre 1999?
5. Welche periodischen Druckschriften wurden im Jahr 1999 auf Grund des
Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984
gefördert?
6. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die geförderten Druckschriften
im Jahr 1999?