956/J XXI.GP

 

der Abgeordneten Lackner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Befreiung von der Vignettenpflicht

 

Im Zusammenhang mit der nach Medienberichterstattung geplanten Befreiung bestimmter

Autobahnabschnitte von der Vignettenpflicht sind einige Ungereimtheiten aufgetreten, da das

Bundesstraßenfinanzierungsgesetz keine Ausnahme von der Vignettenpflicht für bestimmte

Strecken zulässt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, dass die A 14 vom Grenzübergang zur Bundesrepublik Deutschland bis

    Dornbirn - Süd von der Vignettenpflicht ausgenommen werden soll?

 

2. Wenn ja, auf welche rechtliche Grundlagen stützen Sie sich bei dieser Maßnahme?

 

3. Wie hoch wird der Einnahmenentfall geschätzt und zu wessen Lasten ginge er?

 

4. Soll die Befreiung von Dauer sein oder nur für eine bestimmte Periode gelten, bzw.

    wie lange soll in diesem Fall diese Periode dauern?

 

5. Mit dieser Maßnahme würde die Fremdenverkehrsregion Montafon gegenüber der

    Fremdenverkehrsregion Bregenzer Wald krass benachteiligt.

    Warum streben Sie nicht eine Befreiung von der Vignettenpflicht auf der A 14 von

    der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland bis Bludenz an?

6. Es ist bekannt, dass auf der A 12 die Strecke von Kiefersfelden nach Kufstein - Süd

     von der Vignettenpflicht bereits befreit ist.

 

a) Wer hat diese Maßnahme zu verantworten?

b) Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür?

c) Wie hoch ist der Einnahmenentfall und zu welchen Lasten geht er?

 

7. Im Großraum der Städte Salzburg und Villach existieren durch die Vignettenpflicht

    ähnlich gelagerte Problemkonstellationen wie in Tirol oder Vorarlberg.

    Warum bemühen Sie sich nicht auch für diese Regionen um entsprechende Lösungen

    durch Befreiungen von der Vignettenpflicht?