960/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“

 

Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die

Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke bei Bundesbedienstete

anfallen. Zugleich wirkt es steuerlich als Höchstgrenze der Steuerfreiheit sowohl für den

Bundesdienst (geregelt in der Reisegebührenvorschrift) als auch für die Privatwirtschaft

(Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen etc.).

Wer sich für das amtliche Kilometergeld entschieden hat, hat keinen Anspruch mehr, einen

höheren Satz zu verrechnen. Auch das Finanzamt anerkennt Sätze bis zu diesem Betrag.

 

Mit dem Kilometergeld sind folgende Kosten abgegolten:

• Abschreibung und Wertverlust

• laufende Kosten wie Treibstoff und Öl

• Service - und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes

• Zusatzausrüstung (z.B. Winterreifen)

• Steuern, Gebühren (z.B. Autobahnvignette) und Versicherungen aller Art

• Finanzierungskosten (Leasing - oder Kreditraten)

• Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs

• Aufwendungen für Parkgebühren und Mauten

 

Entsprechend einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus dem

Jahre 1978 wird das amtliche Kilometergeld anhand eines Subindex „Privater KFZ - Verkehr“

der „Statistik Österreich“ (vormals ÖSTAT) valorisiert. Nach dieser Vereinbarung sollte eine

Erhöhung des Kilometergeldes erfolgen wenn dieser Index um mehr als 7 Prozent steigt.

Nach 1978 ist das Kilometergeld neunmal auf diese Weise angehoben worden, zuletzt mit

Wirkung vom 1. Juni 1997.

 

Durch die in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Treibstoffpreise und die von

der Bundesregierung beschlossenen Mehrbelastungen für Autofahrer (lakonisch als

Anpassungen bezeichnet) stellt sich die Frage ob eine „Anpassung“ des amtlichen

Kilometergeldes an die wahren Kosten nicht notwendig ist.

So erfolgte am 1. Juni 2000 eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer um

mehr als 51 Prozent. Eine erst kommende Belastung ist bereits beschlossen, der Preis der

Autobahnvignette für Pkw wird praktisch verdoppelt und diese kostet dann öS 1000,--

Ein Vergleich der Benzinpreiserhebungen der Arbeiterkammer mit dem Vorjahr ergab, dass

die Treibstoffpreise um rd. 2 Schilling pro Liter höher sind. Allein diese Verteuerung

belastete die Konsumenten laut Arbeiterkammer mit 11,2 Milliarden Schilling.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende Anfrage:

 

 

1. Halten Sie eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes aufgrund der

    überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für Kfz - Lenker für notwendig?

 

2. Wenn nein, weshalb nicht?

3. Wenn ja, haben Sie bereits Überlegungen in diese Richtung angestellt?

 

4. Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

5. Kennen Sie die Forderungen des ARBÖ vom Mai 2000 das amtliche Kilometergeld um

    durchschnittlich 10 Prozent zu erhöhen?

 

6. Welche Haltung nehmen Sie zu dieser Forderung des ARBÖ ein?

 

7. Welche geschätzten Kosten für das Budget würde durch eine Erhöhung des amtlichen

    Kilometergeldes um 10 Prozent im Jahr entstehen?