960/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die
Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke bei Bundesbedienstete
anfallen. Zugleich wirkt es steuerlich als Höchstgrenze der Steuerfreiheit sowohl für den
Bundesdienst (geregelt in der Reisegebührenvorschrift) als auch für die Privatwirtschaft
(Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen etc.).
Wer sich für das amtliche Kilometergeld entschieden hat, hat keinen Anspruch mehr, einen
höheren Satz zu verrechnen. Auch das Finanzamt anerkennt Sätze bis zu diesem Betrag.
Mit dem Kilometergeld sind folgende Kosten abgegolten:
• Abschreibung und Wertverlust
• laufende Kosten wie Treibstoff und Öl
• Service - und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
• Zusatzausrüstung (z.B. Winterreifen)
• Steuern, Gebühren (z.B. Autobahnvignette) und Versicherungen aller Art
• Finanzierungskosten (Leasing - oder Kreditraten)
• Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs
• Aufwendungen für Parkgebühren und Mauten
Entsprechend einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus dem
Jahre 1978 wird das amtliche Kilometergeld anhand eines Subindex „Privater KFZ - Verkehr“
der „Statistik Österreich“ (vormals ÖSTAT) valorisiert. Nach dieser Vereinbarung sollte eine
Erhöhung des Kilometergeldes erfolgen wenn dieser Index um mehr als 7 Prozent steigt.
Nach 1978 ist das Kilometergeld neunmal auf diese Weise angehoben worden, zuletzt mit
Wirkung vom 1. Juni 1997.
Durch die in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Treibstoffpreise und die von
der Bundesregierung beschlossenen Mehrbelastungen für Autofahrer (lakonisch als
Anpassungen bezeichnet) stellt sich die Frage ob eine „Anpassung“ des amtlichen
Kilometergeldes an die wahren Kosten nicht notwendig ist.
So erfolgte am 1. Juni 2000 eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer um
mehr als 51 Prozent. Eine erst kommende Belastung ist bereits beschlossen, der Preis der
Autobahnvignette für Pkw wird praktisch verdoppelt und diese kostet dann öS 1000,--
Ein Vergleich der Benzinpreiserhebungen der Arbeiterkammer mit dem Vorjahr ergab, dass
die Treibstoffpreise um rd. 2 Schilling pro Liter höher sind. Allein diese Verteuerung
belastete die Konsumenten laut Arbeiterkammer mit 11,2 Milliarden Schilling.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende Anfrage:
1. Halten Sie eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes aufgrund der
überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für Kfz - Lenker für notwendig?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wenn ja, haben Sie bereits Überlegungen in diese Richtung angestellt?
4. Wenn ja, wie sehen diese aus?
5. Kennen Sie die Forderungen des ARBÖ vom Mai 2000 das amtliche Kilometergeld um
durchschnittlich 10 Prozent zu erhöhen?
6. Welche Haltung nehmen Sie zu dieser Forderung des ARBÖ ein?
7. Welche geschätzten Kosten für das Budget würde durch eine Erhöhung des amtlichen
Kilometergeldes um 10 Prozent im Jahr entstehen?