965/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Auswirkungen des Zivildienerstops im Bereich des Innenministeriums“
Im Zuge der radikalen Kürzung bei der Vergabe von Zivildienerstellen kündigte der BM für
Inneres an, dass sein Ministerium bei der nächsten Besetzung am 1. Juni 2000 auf sämtliche
Zivildiener verzichten werde. Der Hauptgrund für die Kürzung bei der Vergabe von
Zivildienerstellen durch das BM für Inneres liegt nach Aussagen der Bundesregierung in der
angespannten Budgetlage und dadurch in der Unmöglichkeit die Zivildienerstellen nicht wie
im bisherigen Ausmaß mehr besetzen zu können.
Auch im Bereich des BM für Inneres waren bisher immer wieder Zivildiener im Einsatz.
Dabei werden bzw. wurden Zivildiener auch im Bereich der Polizei eingesetzt. Dort werden
bzw. wurden sie u.a. für administrative Tätigkeiten eingesetzt um die Beamten für wichtigere
(exekutive) Tätigkeiten freizubekommen. Daneben werden bzw. wurden die Zivildiener
jedoch auch für direkte Tätigkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung eingesetzt.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Tätigkeit der Zivildiener beim Einsatz zur
Schulwegsicherung (Lotsendienst). Eine unbestritten wichtige und absolut notwendige
Tätigkeit. Diese Sicherung besonders wichtig für Kinder - wird nun von Exekutivbeamten
durchgeführt werden müssen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Jnneres
nachstehende Anfrage:
1. In welchen Bereichen/Abteilungen des BM für Inneres werden Zivildiener eingesetzt?
2. Wie viele Zivildiener sind nach dem 1. Juni 2000 in den einzelnen Bereichen/Abteilungen
des BM für Inneres noch im Einsatz?
3. Für welche Tätigkeiten werden diese dort eingesetzt?
4. Ist es richtig, dass für den 1. Juni 2000 keine Zivildiener für den Bereich des BM für
Inneres vergeben wurden?
5. Wenn ja, wie viele Zivildienerstellen gingen durch die Nichtnachbesetzung dem BM für
Inneres verloren?
6. Wie viele davon im Bereich der einzelnen Bundespolizeidirektionen (Aufschlüsselung
nach Bundesländern)?
7. Wenn nein, wie viele Zivildiener wurden am 1. Juni 2000 für den Bereich des BM für
Inneres zugeteilt
(Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
8. Wie viele davon wurden im Bereich der einzelnen Bundespolizeidirektionen
(Aufschlüsselung nach Bundesländern) zugeteilt?
9. Wenn ja, ist die Entscheidung keine Zivildiener für das BM für Inneres zuzuteilen nur für
den Termin 1. Juni 2000 gültig oder gilt sie generell für das Jahr 2000?
10. Falls ja, wie viele Stellen von Zivildienern gehen dann im Bereich des BM für Inneres bis
zum Ende des Jahres 2000 durch die Nichtnachbesetzung verloren?
11. Wie viele Zivildiener waren in den Jahren 1995, 1996,1997, 1998 und 1999 im Bereich
des BM für Inneres eingesetzt (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
12. Wie viele davon wurden dem Bereich der einzelnen Bundespolizeidirektionen
(Aufschlüsselung nach Bundesländern) in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999
zugeteilt?
13. Wurden Zivildiener, die an die Polizei vergeben wurden, für die Sicherung des
Schulweges (Lotsendienst) eingesetzt?
14. Wenn ja, wird diese Tätigkeit, der nicht nachbesetzten Zivildiener, nun zur Gänze von den
Beamten der Polizei übernommen?
15. Wie haben sie sichergestellt, dass es zu keiner Verschlechterung bei der Sicherheit auf
Schulwegen durch das Fehlen der Zivildiener für diese Aufgaben (Sicherung des
Schulweges im Straßenverkehr) kommt?
16. Wurde vor der Entscheidung, für das BM für Inneres ab dem 1. Juni 2000 keine
Zivildiener zu vergeben, eine Überprüfung durchgeführt welche Mehrbelastung es für die
betroffenen Beamten insbes. der Polizeibeamten bedeutet die Arbeit der Zivildiener
auszuführen?
17. Wenn nein, weshalb nicht?
18. Wenn ja, welche Erkenntnisse gab es?
19. Wurde diese Entscheidung mit den Personalvertretern der betroffenen Stellen im BM für
Inneres besprochen und abgeklärt?
20. Wenn nein, weshalb nicht?
21. Wenn ja, gab es Einwände der betroffenen Personalvertreter?
22. Wenn ja, welche waren diese und stimmten die Personalvertreter der betroffenen
Bereiche/Abteilungen dieser Entscheidung keine Zivildiener für das BM für Inneres
anzufordern zu?
23. Wie viele Dienststunden müssen durch das Fehlen der Zivildiener im Bereich der Polizei
vermehrt aufgewendet werden (Aufschlüsselung nach einzelnen Bundespolizeidirektionen
und
Bundesländer)?
24. Gibt es Mehrkosten für das BM für Inneres durch vermehrte Überstunden der Beamten
die durch das Fehlen der Zivildiener im Bereich der Polizei entstehen?
25. Wenn ja, wie hoch sind diese bzw. wie hoch werden diese eingeschätzt?