968/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend „Abgeltung der administrativen Belastung der Lehrerinnen (im täglichen

Sprachgebrauch als Klassenvorstandsbelohnung bezeichnet)“

 

Diese Belohnungen erhalten normalerweise alle Klassenvorstände einer Dienststelle

zweimal jährlich. Einer Schule mit mehr als 21 Klassen steht diese Belohnung allen

Klassenvorständen und weiteren 3 Lehrpersonen zu.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Seit wann existiert diese Praxis?

 

2. Wer entscheidet, wer von den Lehrpersonen in den Genuss dieser

    Belohnungen kommt ohne Klassenvorstand zu sein?

 

3. Gibt es dafür Richtlinien?

    Wenn ja, welche?

 

4. Ist es allgemeine Praxis, dass Schulleiterinnen auch in den Genuss solcher

    Belohnungen kommen?

 

5. In welchen Schulen erhielten SchulleiterInnen diese Belohnungen in den

    letzten 5 Jahren?

 

5. Sind sie in diesem Fall auch zweimal jährlich auszuzahlen?

 

6. Entscheidet über die jeweilige Genehmigung die Dienstellenleitung selber?

    Wenn ja, ist das übliche Praxis sich selber die Belohnung zu genehmigen?

 

7. Gibt es dafür Richtlinien?

    Wenn ja, welche?

 

8. Wer überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien?

    Was passiert im Fall von Verstößen?

    Sind ihnen solche bekannt?