968/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend „Abgeltung der administrativen Belastung der Lehrerinnen (im täglichen
Sprachgebrauch als Klassenvorstandsbelohnung bezeichnet)“
Diese Belohnungen erhalten normalerweise alle Klassenvorstände einer Dienststelle
zweimal jährlich. Einer Schule mit mehr als 21 Klassen steht diese Belohnung allen
Klassenvorständen und weiteren 3 Lehrpersonen zu.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit wann existiert diese Praxis?
2. Wer entscheidet, wer von den Lehrpersonen in den Genuss dieser
Belohnungen kommt ohne Klassenvorstand zu sein?
3. Gibt es dafür Richtlinien?
Wenn ja, welche?
4. Ist es allgemeine Praxis, dass Schulleiterinnen auch in den Genuss solcher
Belohnungen kommen?
5. In welchen Schulen erhielten SchulleiterInnen diese Belohnungen in den
letzten 5 Jahren?
5. Sind sie in diesem Fall auch zweimal jährlich auszuzahlen?
6. Entscheidet über die jeweilige Genehmigung die Dienstellenleitung selber?
Wenn ja, ist das übliche Praxis sich selber die Belohnung zu genehmigen?
7. Gibt es dafür Richtlinien?
Wenn ja, welche?
8. Wer überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien?
Was passiert im Fall von Verstößen?
Sind ihnen solche bekannt?