969/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Hooligans; wachsendes Gefahrenpotential
Internationale Medienberichte lassen erkennen, dass sich im europäischen Raum ein
ständig und dramatisch anwachsendes Gefahrenpotential durch sog. Hooligans, d.h.
international agierende Banden von Rowdies, deren primäres Ziel nicht die Teilnahme
an Sportveranstaltungen bzw. die Unterstützung von bestimmten Fußball - Klubs ist,
sondern Gewaltexzesse, Bandenkriege und öffentliche Tumulte.
Schwer verletzte PolizistInnen, getötete Kontrahenten und exzessive Sachschäden
kennzeichnen die blutige Spur der Verwüstung der Hooligans quer durch Europa.
Fernsehstatements von „bekennenden Hooligans“ weisen darauf hin, dass es ihnen vor
allem um den „Kick“ des Überschreitens der Gewalt - Schwelle geht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Prozesse wurden in den letzten 10 Jahren in Österreich zur Abhandlung
von Hooligan - Rechtsbrüchen abgewickelt? Wieviele Verfahren sind noch in
Schwebe?
2. Treten Sie dafür ein, dass Straftaten, die von österreichischen Hooligans im
Ausland begangen werden, auch im Inland strafbar sein sollen? Wenn nein,
warum nicht?
3. internationale Dokumentar - Filme liefern erschütterndes Material zur wachsenden
Brutalität der Hooligan - Szene. Werden Sie um Rahmen der Bundesregierung
dafür eintreten, dass im Rahmen der Ausbildung junger Menschen, insbesondere
männlicher Jugendlicher in geeigneter Form vor den Gefahren der Hooligan -
Kriminalität gewarnt wird bzw. auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen
wird?
4. Welche Möglichkeiten haben die Gerichte, bereits straffällig gewordene
Hooligans vor weiteren Straftaten abzuhalten?
Betrachten Sie die bestehende Rechtslage als ausreichend? Wenn nein, welche
Änderungen regen Sie
an?
5. Wird die Hooligan-Kriminalität seitens der Justiz als „Organisierte Kriminalität“
eingestuft und im Rahmen der Gerichtsorganisation entsprechend zugeordnet?
Wenn nein, wie begründen Sie das?
6. Welche Straftaten im Zusammenhang mit Personenansammlungen bzw.
Massenveranstaltungen werden seitens der Justiz als „Organisierte Kriminalität“
eingestuft und welche Zuordnungskriterien gelten allgemein?