969/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Hooligans; wachsendes Gefahrenpotential

 

 

Internationale Medienberichte lassen erkennen, dass sich im europäischen Raum ein

ständig und dramatisch anwachsendes Gefahrenpotential durch sog. Hooligans, d.h.

international agierende Banden von Rowdies, deren primäres Ziel nicht die Teilnahme

an Sportveranstaltungen bzw. die Unterstützung von bestimmten Fußball - Klubs ist,

sondern Gewaltexzesse, Bandenkriege und öffentliche Tumulte.

 

Schwer verletzte PolizistInnen, getötete Kontrahenten und exzessive Sachschäden

kennzeichnen die blutige Spur der Verwüstung der Hooligans quer durch Europa.

Fernsehstatements von „bekennenden Hooligans“ weisen darauf hin, dass es ihnen vor

allem um den „Kick“ des Überschreitens der Gewalt - Schwelle geht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wieviele Prozesse wurden in den letzten 10 Jahren in Österreich zur Abhandlung

    von Hooligan - Rechtsbrüchen abgewickelt? Wieviele Verfahren sind noch in

    Schwebe?

 

2. Treten Sie dafür ein, dass Straftaten, die von österreichischen Hooligans im

    Ausland begangen werden, auch im Inland strafbar sein sollen? Wenn nein,

    warum nicht?

 

3. internationale Dokumentar - Filme liefern erschütterndes Material zur wachsenden

    Brutalität der Hooligan - Szene. Werden Sie um Rahmen der Bundesregierung

    dafür eintreten, dass im Rahmen der Ausbildung junger Menschen, insbesondere

    männlicher Jugendlicher in geeigneter Form vor den Gefahren der Hooligan -

    Kriminalität gewarnt wird bzw. auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen

    wird?

 

4. Welche Möglichkeiten haben die Gerichte, bereits straffällig gewordene

    Hooligans vor weiteren Straftaten abzuhalten?

    Betrachten Sie die bestehende Rechtslage als ausreichend? Wenn nein, welche

    Änderungen regen Sie an?

5. Wird die Hooligan-Kriminalität seitens der Justiz als „Organisierte Kriminalität“

    eingestuft und im Rahmen der Gerichtsorganisation entsprechend zugeordnet?

    Wenn nein, wie begründen Sie das?

 

6. Welche Straftaten im Zusammenhang mit Personenansammlungen bzw.

    Massenveranstaltungen werden seitens der Justiz als „Organisierte Kriminalität“

    eingestuft und welche Zuordnungskriterien gelten allgemein?