972/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Gefährdung der Auslandsdienste gem. § 12 b Zivildienstgesetz

 

 

Der außerordentliche Zivildienst im Ausland ist für Österreich zu einem bedeutenden

Imageträgergeworden. Der 14 Monate dauernde Dienst in Gedenkstätten, sozialen

Einrichtungen im Ausland und der Friedensdienst ist sowohl für die Institutionen vor

Ort als auch für den Ruf Österreichs im Ausland von großer Bedeutung.

Durch die Zivildienstgesetznovelle und ihre Folgen wird die Durchführbarkeit des

Auslandsdiensts wesentlich in Frage gestellt.

 

Das Budget für einen Auslandsdiener errechnete sich bisher aus den durchschnitt -

lich anfallenden Kosten eines Zivildieners in Österreich. Die Tatsache, daß bei

einem Dienstort im Ausland Zusatzkosten (Hin - und Rückreisekosten, oft auch

höhere Lebenshaltungskosten) entstehen und der Dienst um zwei Monate länger

dauert, blieben ebenfalls unberücksichtigt.

Die Finanzierung war auch in der Vergangenheit bei weitern nicht kostendeckend

und die Auslandsdienstträger mußten den Fehlbetrag durch anderweitige Quellen

abdecken.

 

Nun soll die Finanzierung des Bundes nochmals gesenkt werden und zwar analog

der Streichung der Verpflegungsentschädigung der inländischen Zivildiener.

Das bedeutet, daß die bisherige Entschädigung von ATS 138.000,-- auf etwa

ATS 100.000,-- pro Auslandsdiener und Gesamtdienstzeit gekürzt werden soll. Da

die Auslandsdienstorganisationen bereits jetzt an der Grenze ihrer finanziellen

Ressourcen arbeiten, kann diese Kürzung von ihnen nicht mehr getragen werden.

Die Abrechnungsmodalitäten des BMI tragen zusätzlich zu Liquiditätsproblernen für

die Trägerorganisationen von Auslandsdiensten bei.

 

In Zukunft kann der Auslandsdienst für die Interessenten nicht einmal annähernd

kostendeckend angeboten werden. Um den für Österreichs Ruf so wertvollen Dienst

aufrecht zu erhalten, sind junge Menschen gezwungen, sich auf Fremdfinanzie -

rungen (Bankkredite etc.) einzulassen, d.h. Schulden zu machen, sofern sie

überhaupt kreditwürdig sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie sehen Sie die Bedeutung von Auslandsdiensten nach § 12 b ZDG

    (Gedenk -, Friedens - und Sozialdienste)? Gedenken Sie, diesen Bereich in

    Zukunft weiter auszubauen?

 

2. Wie soll es Ihrer Meinung nach - angesichts der finanziellen Kürzungen - den

    Trägern von Auslandsdiensten weiterhin möglich sein, diesen anzubieten?

 

3. Können Sie es den trotz der finanziellen Misere verbleibenden Auslandsdienern

    zumuten, sich für ihren Dienst an der Republik Österreich schwerwiegend zu

    verschulden?

 

4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese finanzielle Notlage, die

    den Auslandsdienst fundamental gefährdet abzuwenden?

 

5. Planen Sie Änderungen der Zahlungsmodalitäten an die Trägerorganisationen

    von Auslandsdiensten?

    Wenn ja: In welcher Form?

    Wenn nein: Warum nicht?