972/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gefährdung der Auslandsdienste gem. § 12 b Zivildienstgesetz
Der außerordentliche Zivildienst im Ausland ist für Österreich zu einem bedeutenden
Imageträgergeworden. Der 14 Monate dauernde Dienst in Gedenkstätten, sozialen
Einrichtungen im Ausland und der Friedensdienst ist sowohl für die Institutionen vor
Ort als auch für den Ruf Österreichs im Ausland von großer Bedeutung.
Durch die Zivildienstgesetznovelle und ihre Folgen wird die Durchführbarkeit des
Auslandsdiensts wesentlich in Frage gestellt.
Das Budget für einen Auslandsdiener errechnete sich bisher aus den durchschnitt -
lich anfallenden Kosten eines Zivildieners in Österreich. Die Tatsache, daß bei
einem Dienstort im Ausland Zusatzkosten (Hin - und Rückreisekosten, oft auch
höhere Lebenshaltungskosten) entstehen und der Dienst um zwei Monate länger
dauert, blieben ebenfalls unberücksichtigt.
Die Finanzierung war auch in der Vergangenheit bei weitern nicht kostendeckend
und die Auslandsdienstträger mußten den Fehlbetrag durch anderweitige Quellen
abdecken.
Nun soll die Finanzierung des Bundes nochmals gesenkt werden und zwar analog
der Streichung der Verpflegungsentschädigung der inländischen Zivildiener.
Das bedeutet, daß die bisherige Entschädigung von ATS 138.000,-- auf etwa
ATS 100.000,-- pro Auslandsdiener und Gesamtdienstzeit gekürzt werden soll. Da
die Auslandsdienstorganisationen bereits jetzt an der Grenze ihrer finanziellen
Ressourcen arbeiten, kann diese Kürzung von ihnen nicht mehr getragen werden.
Die Abrechnungsmodalitäten des BMI tragen zusätzlich zu Liquiditätsproblernen für
die Trägerorganisationen von Auslandsdiensten bei.
In Zukunft kann der Auslandsdienst für die Interessenten nicht einmal annähernd
kostendeckend angeboten werden. Um den für Österreichs Ruf so wertvollen Dienst
aufrecht zu erhalten, sind junge Menschen gezwungen, sich auf Fremdfinanzie -
rungen (Bankkredite etc.) einzulassen, d.h. Schulden zu machen, sofern sie
überhaupt kreditwürdig sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie sehen Sie die Bedeutung von Auslandsdiensten nach § 12 b ZDG
(Gedenk -, Friedens - und Sozialdienste)? Gedenken Sie, diesen Bereich in
Zukunft weiter auszubauen?
2. Wie soll es Ihrer Meinung nach - angesichts der finanziellen Kürzungen - den
Trägern von Auslandsdiensten weiterhin möglich sein, diesen anzubieten?
3. Können Sie es den trotz der finanziellen Misere verbleibenden Auslandsdienern
zumuten, sich für ihren Dienst an der Republik Österreich schwerwiegend zu
verschulden?
4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese finanzielle Notlage, die
den Auslandsdienst fundamental gefährdet abzuwenden?
5. Planen Sie Änderungen der Zahlungsmodalitäten an die Trägerorganisationen
von Auslandsdiensten?
Wenn ja: In welcher Form?
Wenn nein: Warum nicht?