975/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an Ausländer

 

Die Rückvergütung der Mehrwertsteuer auf in Österreich gekaufte Waren an Ausländer,

erfolgt aufgrund einer Bestätigung über die Ausfuhr dieser Waren durch die Grenzstellen.

Nach Informationen der Zollwachebeamten ist es nicht möglich in jedem Fall zu überprüfen,

ob die Waren auch tatsächlich ausgeführt werden, d.h. es kommt auch nach Einschätzung der

Zollwache häufig vor, daß die Bestätigung der Ausfuhr verlangt wird, obwohl tatsächlich gar

keine Ware ausgeführt wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1)  Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

2)  Wie hoch sind seit 1995 bis heute die Mehrwertsteuerrückvergütungen für ins Ausland

     ausgeführte Waren gewesen?

 

3)  Ist Ihnen bekannt, daß eine Kontrolle nicht lückenlos erfolgt?

 

4)  Wissen Sie, daß durch mangelnde Kontrolle mißbräuchlich Mehrwertsteuer rückvergütet

     wird?

 

5)  In welchem Umfang schätzen Sie den Mißbrauch?

 

6)  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, daß nur für tatsächlich

      ausgeführte Waren Umsatzsteuer rückvergütet wird?