975/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an Ausländer
Die Rückvergütung der Mehrwertsteuer auf in Österreich gekaufte Waren an Ausländer,
erfolgt aufgrund einer Bestätigung über die Ausfuhr dieser Waren durch die Grenzstellen.
Nach Informationen der Zollwachebeamten ist es nicht möglich in jedem Fall zu überprüfen,
ob die Waren auch tatsächlich ausgeführt werden, d.h. es kommt auch nach Einschätzung der
Zollwache häufig vor, daß die Bestätigung der Ausfuhr verlangt wird, obwohl tatsächlich gar
keine Ware ausgeführt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Wie hoch sind seit 1995 bis heute die Mehrwertsteuerrückvergütungen für ins Ausland
ausgeführte Waren gewesen?
3) Ist Ihnen bekannt, daß eine Kontrolle nicht lückenlos erfolgt?
4) Wissen Sie, daß durch mangelnde Kontrolle mißbräuchlich Mehrwertsteuer rückvergütet
wird?
5) In welchem Umfang schätzen Sie den Mißbrauch?
6) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, daß nur für tatsächlich
ausgeführte Waren Umsatzsteuer rückvergütet wird?