977/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Preisauszeichnung von Wechselgebühren“

 

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen

(Preisauszeichnungsgesetz - PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

1984 geändert werden, werden die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des

Rates über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der von Ihnen angebotenen

Erzeugnisse (die sogenannte ,,Preisangabenrichtlinie“) umgesetzt.

 

Damit soll u.a. auch die Pflicht zur Angabe des Grundpreises unabhängig von der jeweiligen

Verpackungsmethode bestehen und auch der Geltungsbereich der Preisauszeichnung im

Vergleich zur bisherigen EU - Rechtslage erweitert werden.

 

Nicht erfasst sind aber weiterhin von der allgemeinen Preisauszeichnungsverpflichtung

Dienstleister deren Anbieten der Gewerbeordnung 1994 in der jeweils geltenden Fassung

nicht unterliegt. Dabei handelt es sich beispielsweise auch um Wechselstuben, für die es zur

Zeit auch in keinem anderem Bundesgesetz eine entsprechende Pflicht zur

„Preisauszeichnung“ für Gebühren etc. gibt. Darüber hinaus sind diese Wechselgebühren

gesetzlich nicht begrenzt. Einige Wechselstuben verlangen beispielsweise - besonders in

Tourismusgebieten - eine Wechselgebühr die mehr als 10 % (bis über 20 %) der

Wechselsumme beträgt, während von Banken dafür höchstens 2 % der Wechselsumme

verlangt werden. Berechtigte Verärgerung schafft weiters, dass Wechselstuben diese

Gebühren am Wechselbeleg nicht ausweisen. Negative Auswirkungen auf das Image

Österreichs als Tourismusland zeigen sich bereits in Form von Beschwerden von

Tourismusverbänden und in entsprechenden Medienberichte über fehlende

Gebühreninformation und generell über diese hohen Wechselgebühren.

 

ÖVP - Abgeordnete haben in der Parlamentarischen Debatte zum Preisauszeichnungsgesetz am

7. Juni 2000 darauf verwiesen, dass sie eine entsprechende Verordnung vorbereiten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1.  Sehen Sie den geschilderten Sachverhalt als konsumentenpolitisches aber auch als

     tourismuspolitisches Problem?

 

2.  Wenn ja, sehen Sie einen Handlungsbedarf?

 

3.  Ist es daher richtig, dass Sie diesbezüglich eine Verordnung vorbereiten?

 

4.  Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Kann dies auf Verordnungsebene erfolgen

     oder ist dafür eine bundesgesetzliche Regelung notwendig?

 

5.  Werden Sie in dieser Verordnung oder in einem Bundesgesetz eine Begrenzung der

     Wechselgebühren (z.B. 5 %)‚ eine verpflichtende mehrsprachige Preisauszeichnung in den

     Betriebsstätten sowie die Wechselgebührenangabe auf dem Wechselbeleg vorschreiben?

6.  Wenn nein, weshalb nicht?

 

7.  Wer wäre - bei Vorliegen einer derartigen Regelung für den Vollzug (d.h. Kontrolle)

     dieser Bestimmungen zuständig?

 

8.  Wann soll diese Regelung erlassen werden und wann in Kraft treten?

 

9.  Wer ist für eine derartige Regelung kompetenzmäßig zuständig? Sie oder der BM für

     Finanzen?