979/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,‚Kompetenzfragen der Staatshaftung bei Arena - Geschädigte“
Der Bundesminister für Finanzen hat auf eine umfangreiche Anfrage betreffend „Arena -
Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und
Schadensersatzansprüche“ (270/J XXI GP) in seiner Beantwortung (296/AB XXI GP)
ausführlich Stellung genommen. Allerdings beantwortete er die Fragen 9 und 10 („9. Sind Sie
bereit, bei den nun eingelangten Schadensersatzansprüchen von Arena - Geschädigten die
von der EuGH - Entscheidung über die Medien erfahren haben - diese ebenfalls
anzuerkennen, einen Vergleich anzubieten und ihnen nicht allenfalls eine mögliche
Verjährungseinrede entgegenzuhalten?“ und „10. Wenn nein, weshalb nicht?“.) nicht.
Er wies in seiner Beantwortung darauf hin, dass sachlich der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit zuständig sei, da die Grenzen der finanziellen Wirkungsbereiches, die ein
Zusammenwirken mit dem BM für Finanzen erforderlich machen würden, nicht überschritten
sind.
Aufgrund dieser Antwort erging eine weitere Anfrage an den BM für wirtschaftliche
Angelegenheiten (XXI. GP).
Überraschend die Antwort des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (586/AB, XXI GP).
Da die Vertretung der Republik Österreich in Amtshaftungsangelegenheiten in die
Zuständigkeit der Finanzprokuratur fällt, werden einlangende Ansprüche von Arena -
Geschädigten auf die Finanzprokuratur verwiesen. Dieser obliegen auch sämtliche
Verfahrensschritte.
Nun stellt sich die Frage, ob die Anfragebeantwortung (586/AB XXI GP) und die
Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen (296/AB XXI GP) oder richtig ist.
Man könnte auch annehmen, dass es sich dabei um ein Kompetenzproblem handelt, weil wir
nicht annehmen, dass damit das Iterpellationsrecht von Abgeordneten in Frage gestellt werden
soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende Anfrage:
1. Wie stehen Sie zu den Aussagen in der Anfragebeantwortung (296/AB XXI. GP) des
Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit in dieser Frage?
2. Wie ist Ihre Anfragebeantwortung (586/AB XXI. GP) mit den Aussagen des
Bundesministers für Finanzen zu vereinbaren?
3. Sehen Sie in dieser Frage ein Kompetenzproblem zwischen dem Bundesministerium für
Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit?
4. Welches Ministerium ist Ihrer Meinung nun tatsächlich für die Beantwortung von Fragen
der Ansprüche von Arena - Geschädigte zuständig und Ihre Begründung dazu?