979/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,‚Kompetenzfragen der Staatshaftung bei Arena - Geschädigte“

 

Der Bundesminister für Finanzen hat auf eine umfangreiche Anfrage betreffend „Arena -

Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und

Schadensersatzansprüche“ (270/J XXI GP) in seiner Beantwortung (296/AB XXI GP)

ausführlich Stellung genommen. Allerdings beantwortete er die Fragen 9 und 10 („9. Sind Sie

bereit, bei den nun eingelangten Schadensersatzansprüchen von Arena - Geschädigten die

von der EuGH - Entscheidung über die Medien erfahren haben - diese ebenfalls

anzuerkennen, einen Vergleich anzubieten und ihnen nicht allenfalls eine mögliche

Verjährungseinrede entgegenzuhalten?“ und „10. Wenn nein, weshalb nicht?“.) nicht.

Er wies in seiner Beantwortung darauf hin, dass sachlich der Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit zuständig sei, da die Grenzen der finanziellen Wirkungsbereiches, die ein

Zusammenwirken mit dem BM für Finanzen erforderlich machen würden, nicht überschritten

sind.

 

Aufgrund dieser Antwort erging eine weitere Anfrage an den BM für wirtschaftliche

Angelegenheiten (XXI. GP).

Überraschend die Antwort des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (586/AB, XXI GP).

Da die Vertretung der Republik Österreich in Amtshaftungsangelegenheiten in die

Zuständigkeit der Finanzprokuratur fällt, werden einlangende Ansprüche von Arena -

Geschädigten auf die Finanzprokuratur verwiesen. Dieser obliegen auch sämtliche

Verfahrensschritte.

Nun stellt sich die Frage, ob die Anfragebeantwortung (586/AB XXI GP) und die

Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen (296/AB XXI GP) oder richtig ist.

Man könnte auch annehmen, dass es sich dabei um ein Kompetenzproblem handelt, weil wir

nicht annehmen, dass damit das Iterpellationsrecht von Abgeordneten in Frage gestellt werden

soll.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit folgende Anfrage:

 

1.  Wie stehen Sie zu den Aussagen in der Anfragebeantwortung (296/AB XXI. GP) des

     Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft

     und Arbeit in dieser Frage?

 

2.  Wie ist Ihre Anfragebeantwortung (586/AB XXI. GP) mit den Aussagen des

     Bundesministers für Finanzen zu vereinbaren?

 

3.  Sehen Sie in dieser Frage ein Kompetenzproblem zwischen dem Bundesministerium für

     Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit?

 

4.  Welches Ministerium ist Ihrer Meinung nun tatsächlich für die Beantwortung von Fragen

     der Ansprüche von Arena - Geschädigte zuständig und Ihre Begründung dazu?