981/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ,,Auslandsüberweisungen benachteiligen VerbraucherInnen“
Vor 2 Wochen präsentierte die Arbeiterkammer Wien die Ergebnisse einer Studie über die
Kosten und Rahmenbedingungen von Geldüberweisungen in das Ausland und retour: Je 25
Überweisungen in der Höhe von ATS 550,41 (Euro 40,--) gingen an Kreditinstitute in 5 EU
Mitgliedsstaaten. Je 21 Überweisungen wurden von den Banken aus dem EU Raum wieder
nach Österreich zurücküberwiesen
Erst am 23. Mai d. J. hat die EU Kommission eine europaweite Studie zu den
Überweisungsgebühren durchgeführt. Auch in dieser wurden die überdurchschnittlich hohen
Wechselgebühren für Überweisungen innerhalb der Eurozone kritisiert.
Hohe Kosten, teilweise die doppelte Gebührenverrechnung und unzureichende Information
bei grenzüberschreitenden Überweisungen in die EU sind absolut unzufriedenstellend. Mit der
Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen (27.01.1997) sollten solche
Überweisungen transparent und schneller erfolgen. Die EU - Richtlinie wurde mit dem
Überweisungsgesetz vom 13.08.1999 in Österreich umgesetzt..
Die Banken rechtfertigten die höheren Belastungen im Auslandszahlungsverkehr damit, dass
unterschiedliche technische Systeme und Standards gäbe, die oftmals nicht kompatibel und
zusätzliche manuelle Umsetzungsvorgänge erforderlich machen würden.
Die Ergebnisse:
Die Kosten sind bei kleineren Überweisungen in Ausland zu hoch - der Konsument bezahlt
verhältnismässig viel. Gegen gesetzliche Regeln verstößt der doppelte Spesenabzug, wenn der
Auftraggeber bereits alle Kosten übernahm. Die Banken kommen ihrer gesetzlichen
Informationspflicht unzureichend nach. Darüberhinaus waren die Angaben am Kontoauszug
äußerst mangelhaft.
So kann eine Auslandüberweisung von ca. ATS 550,-- ( Euro 40,--) den/die österreichischen
Verbraucher/in bis zu ATS 390,-- an Spesen (bei Übernahme der Gesamtkosten) kosten.
Überweisungen von Österreich ins Ausland waren kürzer unterwegs als Überweisungen vom
Ausland nach Österreich.
Bei 18 (von 125) Überweisungen von Österreich in das EU - Ausland wurden abermals Spesen
kassiert (ATS 57,-- bis 148,--), obwohl der Auftraggeber für alle Spesen aufkommen wollte
(z.B. 11 mal Spanien und 4 mal Italien).
Bei 19 Überweisungen (von 88) aus dem EU - Ausland kam es neuerlich zu einem
Spesenabzug am Empfängerkonto obwohl der Auftraggeber alle Gesamtspesen übernehmen
wollte (davon 13 aus Spanien und 6 aus Italien).
Bei 9 Überweisungen (Deutschland, Belgien, Finnland) vom Ausland nach Österreich sollte
der Auftraggeber die Kosten der Auftraggeberbank und der Empfänger die Kosten der
Empfängerbank übernehmen. Bei 1/3 der Überweisungen kam es zu keinem Kostensplitting,
sondern es wurde nur der Auftraggeber zur
Kasse gebeten. Bei 4 der 8 Überweisungen von
den EU Staaten nach Österreich wurden dem Empfänger - wie in Auftrag gegeben - die
Spesen berechnet. 4 Überweisungen wurden nicht auftragsgemäß durchgeführt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende Anfrage:
1. Der doppelte Spesenabzug entgegen der Order des Auftraggebers in nach den
Bestimmungen des neuen Überweisungsgesetzes gesetzwidrig. Der Geschädigte hat
Anspruch auf Überweisung der widerrechtlich abgezogenen Spesen samt Verzugszinsen
auf das Empfängerkonto, ohne dass ihm dadurch weitere Gebühren erwachsen dürfen.
Welche Aufsichtsmaßnahmen werden Sie gegenüber den betroffenen Banken ergreifen?
2. 95 % aller Überweisungen von Österreich in die EU langten innerhalb von bis zu 5 Tagen
am Empfängerkonto ein. 7 Überweisungen trafen erst am 7. Tag bei der Empfängerbank
ein. Damit wurde gegen die EU Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen
verstoßen, die eine maximale Überweisungsdauer von 5 Bankarbeitstagen vorsieht.
Welche Aktivitäten werden Sie gegenüber der Kommission ergreifen?
3. Nur 13 % der Überweisungen im Innland wurden dem Empfängerkonto Tag gleichwert
geschrieben. 84 % der Innlandsüberweisungen wurden erst am nächsten Werktag
wertgestellt. Sind Sie bereit in einer Änderung zum Bankwesengesetz eine bankgleiche
Wertstellung sicherzustellen, da eine unterschiedliche Wertstellungspraxis für
Kontoeingänge sachlich nicht gerechtfertigt ist.
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Halten Sie den damit verbundenen Zinsengewinn für die Banken und den Zinsenverlust
für die Geldempfänger für gerechtfertigt?
6. Die bei der Überweisung von der Bank erteilten Informationen waren unzufriedenstellend
und entsprachen nicht den gesetzlichen Regeln. Keine einzige Bank kam der im
Überweisungsgesetz vorgesehenen schriftlichen Informationspflicht unaufgefordert nach.
Welche Aufsichtsmaßnahmen werden Sie ergreifen, dass die österreichischen Banken die
gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht einhalten?
7. Am Kontoauszug waren nicht alle Daten für den Kunden klar ersichtlich. So war
beispielsweise bei 9 Überweisungen mangels Angaben überhaupt keine Zuordnung
möglich - es fehlte der Name des Auftraggebers sowie der Verwendungszweck. Welche
Maßnahmen werden Sie gegenüber den Banken ergreifen, damit die Angaben am
Kontoauszug klar und vollständig sind, damit eine Zuordnung der Überweisung möglich
ist?
8. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit für Kleinüberweisungsbeträge - so auch
die Kritik der EU - Kommission - die Spesen billiger werden?