981/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ,,Auslandsüberweisungen benachteiligen VerbraucherInnen“

 

Vor 2 Wochen präsentierte die Arbeiterkammer Wien die Ergebnisse einer Studie über die

Kosten und Rahmenbedingungen von Geldüberweisungen in das Ausland und retour: Je 25

Überweisungen in der Höhe von ATS 550,41 (Euro 40,--) gingen an Kreditinstitute in 5 EU

Mitgliedsstaaten. Je 21 Überweisungen wurden von den Banken aus dem EU Raum wieder

nach Österreich zurücküberwiesen

Erst am 23. Mai d. J. hat die EU Kommission eine europaweite Studie zu den

Überweisungsgebühren durchgeführt. Auch in dieser wurden die überdurchschnittlich hohen

Wechselgebühren für Überweisungen innerhalb der Eurozone kritisiert.

 

Hohe Kosten, teilweise die doppelte Gebührenverrechnung und unzureichende Information

bei grenzüberschreitenden Überweisungen in die EU sind absolut unzufriedenstellend. Mit der

Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen (27.01.1997) sollten solche

Überweisungen transparent und schneller erfolgen. Die EU - Richtlinie wurde mit dem

Überweisungsgesetz vom 13.08.1999 in Österreich umgesetzt..

 

Die Banken rechtfertigten die höheren Belastungen im Auslandszahlungsverkehr damit, dass

unterschiedliche technische Systeme und Standards gäbe, die oftmals nicht kompatibel und

zusätzliche manuelle Umsetzungsvorgänge erforderlich machen würden.

 

Die Ergebnisse:

Die Kosten sind bei kleineren Überweisungen in Ausland zu hoch - der Konsument bezahlt

verhältnismässig viel. Gegen gesetzliche Regeln verstößt der doppelte Spesenabzug, wenn der

Auftraggeber bereits alle Kosten übernahm. Die Banken kommen ihrer gesetzlichen

Informationspflicht unzureichend nach. Darüberhinaus waren die Angaben am Kontoauszug

äußerst mangelhaft.

 

So kann eine Auslandüberweisung von ca. ATS 550,-- ( Euro 40,--) den/die österreichischen

Verbraucher/in bis zu ATS 390,-- an Spesen (bei Übernahme der Gesamtkosten) kosten.

Überweisungen von Österreich ins Ausland waren kürzer unterwegs als Überweisungen vom

Ausland nach Österreich.

 

Bei 18 (von 125) Überweisungen von Österreich in das EU - Ausland wurden abermals Spesen

kassiert (ATS 57,-- bis 148,--), obwohl der Auftraggeber für alle Spesen aufkommen wollte

(z.B. 11 mal Spanien und 4 mal Italien).

 

Bei 19 Überweisungen (von 88) aus dem EU - Ausland kam es neuerlich zu einem

Spesenabzug am Empfängerkonto obwohl der Auftraggeber alle Gesamtspesen übernehmen

wollte (davon 13 aus Spanien und 6 aus Italien).

Bei 9 Überweisungen (Deutschland, Belgien, Finnland) vom Ausland nach Österreich sollte

der Auftraggeber die Kosten der Auftraggeberbank und der Empfänger die Kosten der

Empfängerbank übernehmen. Bei 1/3 der Überweisungen kam es zu keinem Kostensplitting,

sondern es wurde nur der Auftraggeber zur Kasse gebeten. Bei 4 der 8 Überweisungen von

den EU Staaten nach Österreich wurden dem Empfänger - wie in Auftrag gegeben - die

Spesen berechnet. 4 Überweisungen wurden nicht auftragsgemäß durchgeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende Anfrage:

 

1.  Der doppelte Spesenabzug entgegen der Order des Auftraggebers in nach den

     Bestimmungen des neuen Überweisungsgesetzes gesetzwidrig. Der Geschädigte hat

     Anspruch auf Überweisung der widerrechtlich abgezogenen Spesen samt Verzugszinsen

     auf das Empfängerkonto, ohne dass ihm dadurch weitere Gebühren erwachsen dürfen.

     Welche Aufsichtsmaßnahmen werden Sie gegenüber den betroffenen Banken ergreifen?

 

2.  95 % aller Überweisungen von Österreich in die EU langten innerhalb von bis zu 5 Tagen

     am Empfängerkonto ein. 7 Überweisungen trafen erst am 7. Tag bei der Empfängerbank

     ein. Damit wurde gegen die EU Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen

     verstoßen, die eine maximale Überweisungsdauer von 5 Bankarbeitstagen vorsieht.

     Welche Aktivitäten werden Sie gegenüber der Kommission ergreifen?

 

3.  Nur 13 % der Überweisungen im Innland wurden dem Empfängerkonto Tag gleichwert

     geschrieben. 84 % der Innlandsüberweisungen wurden erst am nächsten Werktag

     wertgestellt. Sind Sie bereit in einer Änderung zum Bankwesengesetz eine bankgleiche

     Wertstellung sicherzustellen, da eine unterschiedliche Wertstellungspraxis für

     Kontoeingänge sachlich nicht gerechtfertigt ist.

 

4.  Wenn nein, warum nicht?

 

5.  Halten Sie den damit verbundenen Zinsengewinn für die Banken und den Zinsenverlust

     für die Geldempfänger für gerechtfertigt?

 

6.  Die bei der Überweisung von der Bank erteilten Informationen waren unzufriedenstellend

     und entsprachen nicht den gesetzlichen Regeln. Keine einzige Bank kam der im

     Überweisungsgesetz vorgesehenen schriftlichen Informationspflicht unaufgefordert nach.

     Welche Aufsichtsmaßnahmen werden Sie ergreifen, dass die österreichischen Banken die

     gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht einhalten?

 

7.  Am Kontoauszug waren nicht alle Daten für den Kunden klar ersichtlich. So war

     beispielsweise bei 9 Überweisungen mangels Angaben überhaupt keine Zuordnung

     möglich - es fehlte der Name des Auftraggebers sowie der Verwendungszweck. Welche

     Maßnahmen werden Sie gegenüber den Banken ergreifen, damit die Angaben am

     Kontoauszug klar und vollständig sind, damit eine Zuordnung der Überweisung möglich

     ist?

 

8.  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit für Kleinüberweisungsbeträge - so auch

     die Kritik der EU - Kommission - die Spesen billiger werden?