984/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Ing. Weinmeier und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Sicherung der Restwassermengen in Österreichs Fließgewässern
In einigen Abschnitten österreichischer Fließgewässer kommt es im Bereich von Kraftwerks -
anlagen zu massiven Störungen des Fließkontinuums bishin zur völligen Austrocknung gan -
zer Flußläufe. Zu beobachten ist sogar, daß die wasserrechtlich erteilten Benützungsbewilli -
gungen an manchen Gewässern höher sind als das tatsächliche Wasserdargebot. Das Maß der
Wasserbenutzung wird somit in der Regel nicht - wie in § 13 Abs. 4 des Wasserrechtsgeset -
zes 1959, BGBl. 215/1959, i. d. Fassung der Novelle BGBl. I 155/1999 vorgesehen - in der
Bewilligung in der Weise beschränkt, „daß ein Teil des jeweiligen Zuflusses zur Erhaltung
des ökologisch funktionsfähigen Gewässers sowie für andere, höherwertige Zwecke, insbe -
sondere solche der Wasserversorgung, erhalten bleibt.“ Die ökologischen Konsequenzen sind
fatal: Die ausgetrockneten Flußbette präsentieren sich wie dürregeplagte Landschaften ohne
Tier - und Pflanzenleben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - und Forst -
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
1. An welchen Abschnitten österreichischer Fließgewässer mit einer durchschnittlichen
Durchflußmenge von mehr als 5 m3/sec sind in welchem Zeitraum keine Restwasser -
Mengen vorgeschrieben?
2. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob an bestimmten Fließgewässerabschnitten mit einer durch -
schnittlichen Durchflußmenge von mehr als 5 m3/sec die industriell -gewerblichen Ent -
nahmebewilligungen höher sind als die saisonal bedingte Gesamtwasserführung?
Wenn ja,
a) an welchen und
b) wie kam es dort zu den erhöhten wasserrechtlichen Benutzungsbewilligungen?
3. Werden Sie aufgrund des Angebotes des niederösterreichischen Landesrates Mag. Ewald
Stadler, den niederösterreichischen Wasserdatenverbund bis Herbst 2000 zu erstellen,
a) eine Mengenbereinigung bei den wasserrechtlichen Bewilligungen in Niederösterreich
durchführen bzw.
b) diesen Weg auch in allen anderen Bundesländern analog beschreiten, um die nötigen
Restwassermengen in Österreichs Fließgewässern gemäß § 13 Abs. 4 des Wasserrechtsge -
setzes zu
gewährleisten und damit das Fließkontinuum aufrechtzuerhalten?
4. Gibt es von Seiten der restlichen Bundesländer Signale, Sie bei diesem Vorhaben zu un -
terstützen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, haben Sie vor, eine solche Unterstützung einzufordern?
5. In welchen Gewässerstrecken erscheint Ihnen als Vollzieher des Wasserrechtsgesetzes
prioritärer Handlungsbedarf im Sinne einer Restwasserdotierung gegeben?
6. Wird bei wasserrechtlichen Benutzungsbewilligungen im Sinne der Aufrechterhaltung des
ökologischen Gleichgewichts eine Prioritätensetzung zwischen Wasser als Lebensmittel
für Mensch, Tier und Pflanze einerseits und Wasser als Betriebsmittel für industriell -
gewerbliche Anlagen andererseits vorgenommen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind bestehende Fischaufstiegshilfen bei Wasserkraftwerksanlagen durch zu geringe Was -
serdotierung in ihrer Funktionstüchtigkeit gestört bzw. sind Ihnen Berichte über derartige
Unzulänglichkeiten zugegangen?
8. Laut Anfragebeantwortung 4495 AB (XX.GP) des Bundesministers für Umwelt, Jugend
und Familie auf meine Anfrage 4825/J (XX. GP) betreffend die zunehmende Gefährdung
des Öko - Systems „Fluß“ durch Kraftwerksbauten habe dieser 1998 gemeinsam mit Ihrem
Ministerium und mit dem WWF die Kampagne „Lebende Flüsse“ ins Leben gerufen, um
die noch naturnah verbliebenen Flußstrecken in Österreich vor weiterer Verbauung zu
schützen.
Kann diese Kampagne - auch in Hinblick auf ausreichende Wasserdotierung - bereits Er -
folge vorweisen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?