996/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend konsumentInnenfreundliche Regelungen im Telekommunikationsbereich

 

 

Durch die Liberalisierung des Telekommunikationsbereichs kommt es zu

verschiedenen Problemen im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Fehlende

Transparenz der Tarifgestaltung und Umstellungen auf ein neues Rufnummernsystem

beeinträchtigen die Benützung. Angesichts der bevorstehenden Umstellungen gilt es

verstärkt, die Interessen des/der DurchschnittstelefoniererIn im Auge zu behalten und

eine Verschlechterung der Situation zu verhindern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann wird auch von der Telekom eine sekundengenaue Abrechnung eingeführt?

    Werden Sie sich für ein rasches Umstellen einsetzen?

 

2. Wann erfolgt die Umstellung auf ein neues Rufnummernsystem?

 

3. Wie erfolgt die Kostenaufteilung?

 

4. Wie wollen Sie dafür sorgen, dass das neue Nummernkonzept nicht zu Lasten der

     kleinen und mittleren Einkommen eingeführt wird? Werden Sie darauf drängen,

     dass die Vorwahlen sich an dem Umfang der Bundesländer orientieren?

 

5. Werden Sie darauf drängen, dass bei dieser Umstellung gewährleistet ist, dass den

     TeilnehmerInnen der Zugang zu allen Netzen der verschiedenen AnbieterInnen

     möglich ist, dass die Wahl des Anbieters/der Anbieterin bei jedem Gespräch frei

     sein muss und jeder Anbieter/jede Anbieterin die Rechnung unmittelbar an

     den/die Teilnehmerin übermittelt? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Verlangen Sie im Zuge der Tarifreform und der Einführung des neuen

     Nummernkonzepts, dass bei einem Wechsel des Netzes, über das der/die

     Teilnehmerin erreichbar ist, die Beibehaltung der bisherigen Telefonnummern

     möglich ist, dass die technische Umstellung der Endapparate keinen Widerspruch

     zum Grundsatz der Erschwinglichkeit der Dienstleistungen bedeutet, dass dabei

     auch die Verwendbarkeit alter Apparate möglich ist, sowie dass die Kosten der

     Infrastruktur nicht in diskriminierender Weise auf die privaten Benützer oder auf

     geographische Gebiete überwälzt werden? Wenn nicht, warum nicht?