999/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Volkszählung 2001

 

 

 

Umfassende Datengrundlagen bilden die Voraussetzung für eine effiziente

Absatzplanung in der Wirtschaft und treffsichere politische Entscheidungen. Bei der

Volkszählung 2001 sollen aus budgetären Gründen einige Bereiche nicht mehr

datenmäßige erfasst werden, sodass in Zukunft eine realitätsorientierte

Entscheidungsfindung in Politik und Wirtschaft gefährdet ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In welchen Bereichen soll auf eine datenmäßige Erhebung im Zuge der

     Volkszählung 2001 verzichtet werden?

 

2. Wie hoch ist der dadurch erzielte budgetäre Einsparungseffekt?

 

3. Erfolgte vor der Entscheidung über den Umfang der Volkszählung eine

     Rücksprache mit dem WIFO oder dem IHS?

 

4. Wurden volkswirtschaftliche Berechnungen oder Erwägungen über die Folgen

     eines Erhebnungsverzichts angestellt?

 

5. Wenn nicht, warum nicht?

 

6. Wenn schon, mit welchem Ergebnis?

 

7. Aus welchem Grund wurde gerade auf die Erhebung von wohnungspolitischen

     Daten verzichtet?

 

8. Auf welcher Datenbasis sollen zukünftige Planungen erfolgen?

9.   Gibt es dazu Absprachen mit den Ländern? Wenn nicht, warum nicht?

 

10. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

11. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf diverse Wirtschaftszweige, die zu den

       vorrangigen Interessenten und Kunden des ÖSTAT zählen?

 

12. Leidet nicht der Wirtschaftsstandort Österreich unter einer mangelhaften

       Erfassung?

 

13. Auf welche Weise werden Sie die aktuelle Datenbasis, die für diverse EU -

       Ansuchen erforderlich ist, bereitstellen?

 

14. Warum verzichten Sie auf die Berücksichtigung der Anregungen der Gemeinden

       und des Städtebunds?

 

15. Inwieweit wurde ein Sponsormodell zur Finanzierung der Volkszählung 2001

       erwogen?