17/JPR XXI.GP

Eingelangt am:31.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Nationalrats

 

betreffend Höhe der Politikerpension eines Volksanwaltes

 

Die Freiheitliche Partei hat in den Jahren der Opposition aus unserer Sicht teils zu recht -

Bezüge - und Pensionsregelungen für PolitikerInnen kritisiert.

 

1997 haben SPÖ, ÖVP, Grüne und LIF mit der Gehaltspyramide wesentliche Schritte zum

Privilegienabbau gesetzt, insbesondere wurde das System eigener "Politikerpensionen“ für neu

eintretende PolitikerInnen abgeschafft. PolitikerInnen, die zum Stichtag noch über keinen

Pensionsanspruch verfügt haben, wurde die Möglichkeit eingeräumt für das "alte“, privilegiertere

System zu optieren.

 

In Hinblick auf unsere Kritik auf diesen "Pensionsprivilegien“ hat kein Mitglied des Grünen

Parlamentsklubs für dieses alte System optiert, wohl aber der geschäftsführende Klubobmann der

FPÖ, Abgeordneter Stadler.

 

Das Verhalten von PolitikerInnen der FPÖ ist aus Sicht der Grünen Fraktion von besonderem

öffentlichen Interesse. Seit ihrem Regierungseintritt hat die FPÖ nämlich schrittweise ihre

seinerzeitigen Positionen und Forderungen zum Privilegienabbau zurückgenommen. So wurde

etwa die interne Regelung zur Einkommensbegrenzung auf netto ATS 60.000,-- aufgeweicht

bzw. zurückgenommen, sobald erstmals eine größere Anzahl von PolitikerInnen der FPÖ diese

Einkommensgrenze überschritten hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten übersehen nicht, daß im Rahmen des parlamentarischen

Fragerechts auch Aspekte des Datenschutzes zu beachten sind. Die Anfrage wurde daher bewußt

so formuliert, daß sie nur solche Daten verwendet, die öffentlich bekannt sind und sich die

Anfrage daher lediglich auf die rechtliche Subsumtion dieser Fakten bezieht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch wäre die Politikerpension eines Politikers, der (wie der designierte Volksanwalt

Stadler) folgende biographische Daten aufzuweisen hat:

                24.10.1989 - 31.10.1994:       Mitglied eines Landtages

                07.11.1994 - 28.04.1999:       Abgeordneter zum Nationalrat

                29.04.1999 - 30.06.2001:       Landesrat

                01.07.2001 - 30.06.2007:        Volksanwalt

Abgabe einer Optionserklärung gemäß §49f BezügeG

(Bitte gehen Sie bei der Berechnung von der Höhe der Pension mit heutigem Tag bzw. bei

Erreicherung bzw. unmittelbar nach Erwerb des Anspruches auf Ruhebezug aus; die tatsächliche

Höhe einer zukünftigen inflationsangepaßten Pension wird naturgemäß höher sein.)

 

2. Wie hoch sind die monatlichen Pensionsbeiträge, die ein Politiker mit dem unter 1.

angeführten biographischen Daten ab dem Zeitpunkt seiner Optionserklärung zu entrichten hat?

 

3. Der designierte Volksanwalt Stadler hat in öffentlichen Stellungnahmen zu seiner

pensionsrechtlichen Stellung gemeint, die von ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als

Niederösterreichischer Landesrat geleisteten Beiträge an eine Pensionskassa könnten im Zuge

seines Wechsels in die Volksanwaltschaft verloren gehen. Halten Sie das für vorstellbar?