17/JPR XXI.GP
Eingelangt am:31.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Höhe der Politikerpension eines Volksanwaltes
Die Freiheitliche Partei hat in den Jahren der Opposition aus unserer Sicht teils zu recht -
Bezüge - und Pensionsregelungen für PolitikerInnen kritisiert.
1997 haben SPÖ, ÖVP, Grüne und LIF mit der Gehaltspyramide wesentliche Schritte zum
Privilegienabbau gesetzt, insbesondere wurde das System eigener "Politikerpensionen“ für neu
eintretende PolitikerInnen abgeschafft. PolitikerInnen, die zum Stichtag noch über keinen
Pensionsanspruch verfügt haben, wurde die Möglichkeit eingeräumt für das "alte“, privilegiertere
System zu optieren.
In Hinblick auf unsere Kritik auf diesen "Pensionsprivilegien“ hat kein Mitglied des Grünen
Parlamentsklubs für dieses alte System optiert, wohl aber der geschäftsführende Klubobmann der
FPÖ, Abgeordneter Stadler.
Das Verhalten von PolitikerInnen der FPÖ ist aus Sicht der Grünen Fraktion von besonderem
öffentlichen Interesse. Seit ihrem Regierungseintritt hat die FPÖ nämlich schrittweise ihre
seinerzeitigen Positionen und Forderungen zum Privilegienabbau zurückgenommen. So wurde
etwa die interne Regelung zur Einkommensbegrenzung auf netto ATS 60.000,-- aufgeweicht
bzw. zurückgenommen, sobald erstmals eine größere Anzahl von PolitikerInnen der FPÖ diese
Einkommensgrenze überschritten hat.
Die unterfertigten Abgeordneten übersehen nicht, daß im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts auch Aspekte des Datenschutzes zu beachten sind. Die Anfrage wurde daher bewußt
so formuliert, daß sie nur solche Daten verwendet, die öffentlich bekannt sind und sich die
Anfrage daher lediglich auf die rechtliche Subsumtion dieser Fakten bezieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch wäre die Politikerpension eines Politikers, der (wie der designierte Volksanwalt
Stadler) folgende biographische Daten aufzuweisen hat:
24.10.1989 - 31.10.1994: Mitglied eines Landtages
07.11.1994 - 28.04.1999: Abgeordneter zum Nationalrat
29.04.1999 - 30.06.2001: Landesrat
01.07.2001 - 30.06.2007: Volksanwalt
Abgabe einer Optionserklärung gemäß §49f BezügeG
(Bitte gehen Sie bei der Berechnung von der
Höhe der Pension mit heutigem Tag bzw. bei
Erreicherung bzw. unmittelbar nach Erwerb des Anspruches auf Ruhebezug aus; die tatsächliche
Höhe einer zukünftigen inflationsangepaßten Pension wird naturgemäß höher sein.)
2. Wie hoch sind die monatlichen Pensionsbeiträge, die ein Politiker mit dem unter 1.
angeführten biographischen Daten ab dem Zeitpunkt seiner Optionserklärung zu entrichten hat?
3. Der designierte Volksanwalt Stadler hat in öffentlichen Stellungnahmen zu seiner
pensionsrechtlichen Stellung gemeint, die von ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als
Niederösterreichischer Landesrat geleisteten Beiträge an eine Pensionskassa könnten im Zuge
seines Wechsels in die Volksanwaltschaft verloren gehen. Halten Sie das für vorstellbar?