24/JPR XXI.GP

Eingelangt am: 02.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch und Kollegen


an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Weitergabe von vertraulichen Ausschußinformationen durch den

parlamentarischen Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herrn Walter

Schimitschek

Der parlamentarische Unterausschuß des Verfassungsausschusses zur Vorbehandlung von
Tierschutzangelegenheiten hat am 14. Dezember 2001 unter dem Vorsitz des
sozialdemokratischen Abgeordneten Dr. Günther Kräuter im Lokal IV getagt. Bei dieser
Sitzung wurden die Anträge 67/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Begründung
der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Tierschutzangelegenheiten sowie 15/A und 68/A
betreffend je ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere behandelt. Neben den
Ausschußmitgliedern, Parlamentsbeamten und geladenen Experten war auch der
parlamentarische Mitarbeiter des Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herr Mag. Walter
Schimitschek, im Ausschußlokal anwesend. Und dies, obwohl parlamentarische Mitarbeiter
üblicherweise von der Teilnahme an Ausschußsitzungen ausgeschlossen sind.

In einem an Abg. Dr. Grollitsch gerichteten e-mail vom 19. Dezember 2001 wirft diesem der
Geschäftsführer des Österreichischen Tierschutzvereines (ÖTV), Mag. Christian Hölzl, vor, er
hätte in besagter Unterausschußsitzung den ÖTV, den er am 04.12.2001 zum Gegenstand
einer kritischen APA-Aussendung gemacht hatte, „noch einmal angegriffen". Aufgrund dieser
Aussendung wurde Abg. Dr. Grollitsch am 30. Jänner 2002 vom ÖTV beim Handelsgericht
Wien wegen Unterlassung und Widerruf geklagt. Es liegt der Verdacht nahe, daß der
erwähnte parlamentarische Mitarbeiter, Herr Mag. Walter Schimitschek, offensichtlich
vertrauliche Informationen der Unterausschußsitzung an den ÖTV weitergegeben hat, dessen
Funktionär er ist (siehe Beilage!).

Dazu ist zu bemerken, daß die Verhandlungen des gegenständlichen Unterausschusses des
Verfassungsausschusses gemäß § 35 Abs. 7 GOG-NR vertraulich sind, zumal auch nichts
Gegenteiliges beschlossen wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende

Anfrage

1.   Ist es richtig, daß parlamentarische Mitarbeiter üblicherweise von der Teilnahme an
Ausschüssen und Unterausschüssen des Nationalrates ausgeschlossen sind?

2.   Trifft es zu, daß der parlamentarische Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt Heindl,
Mag. Walter Schimitschek, während der Beratungen des Tierschutz-Unterausschusses des
Verfassungsausschusses am 14. Dezember 2001 im Ausschußlokal anwesend war?

3.   Von wem und mit welcher Begründung wurde Mag. Schimitschek die Genehmigung dazu
erteilt?


4.   Wie werten Sie den Umstand, daß Mag. Schimitschek offenkundig ohne Genehmigung im
Sinne des § 37 Abs. 5 GOG-NR an den Beratungen teilgenommen hat?

5.   Wie werten Sie die Anwesenheit von Mag. Schimitschek - der neben seiner Tätigkeit als
parlamentarischer Mitarbeiter auch Funktionär des ÖTV ist - bei den
Unterausschußberatungen am 14. Dezember 2001 angesichts des Verdachtes, daß er
vertrauliche Ausschußinformationen betreffend Abgeordneten Dr. Grollitsch an den ÖTV
weitergegeben haben soll und dies offensichtlich die Grundlage eines gerichtlichen
Verfahrens zwischen Abgeordneten Dr. Grollitsch und dem ÖTV bildet?

6.   Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund des dargestellten Vorfalles ziehen?