7/JPR XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Anfrage „Autonome Polizisten“ (486/J/XXI GP), gerichtet an den Bundesminister
für Inneres; unzulängliche bzw. nachweislich falsche Anfragebeantwortung (518/AB/XXI GP)
Nach der gegen die amtierende Bundesregierung gerichteten Demonstrationen am 2.13.
März 2000 wurden 2 Männer gegen 0:30 Uhr in der Wiener Innenstadt verhaftet. Da die
Umstände der Verhaftung aufklärungsbedürftig schienen, brachten die Abgeordneten
Petrovic und Öllinger eine parlamentarische Anfrage (486/J/XXI GP) ein.
Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage bildete den Gegenstand einer
Anfragebesprechung im Plenum am 7.6.2000. Die Hauptkritikpunkte konnten bei dieser
Anfragebesprechung nicht ausgeräumt werden und sind nach Einschätzung der
unterfertigten Abgeordneten für das Parlament insgesamt derart gravierend, dass
nunmehr die folgende Anfrage an den Präsidenten des Hauses ergeht.
Einige Fragen wurden eindeutig in der Antwort „umgangen“, so etwa die Fragen 8. und 9.
Gefragt wurde nach dem Dokumentationsmaterial, das die Exekutive angelegt hat, nach
dessen unverfälschter Sicherung und nach der Bereitschaft des Ministers, dieses Material dem
zuständigen parlamentarischen Kontrollausschuss zur Verfügung zu stellen. Die (Nicht -
Antwort: „Die Teilnahme der Polizeikräfte erfolgte in Ausübung ihrer Amts - und
Dienstpflichten.“
Einige Passagen der Antwort sind krass und evident widersprüchlich, z.B. Antwort zu Frage
6. Zu 6.: „An den Demonstrationen haben keine vermummten Polizisten teilgenommen.“
Das GOG begründet zwar keine Prüfungskompetenz des Präsidenten, ob der Verpflichtung
zur Beantwortung entsprochen wurde. Allerdings hat der Präsident gem. § 13 GOG darüber zu
wachen, daß die Rechte des NR gewahrt bleiben. Wenn jedoch Anfragen überhaupt nicht
beantwortet oder - wie im gegenständlichen Fall - in der Antwort überhaupt nicht berührt
werden, dann ist es nicht mehr eine Frage der inhaltlichen Prüfung, sondern der Verletzung der
rechte des NR.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Auffassung, dass der aus der Anfragebeantwortung zitierte Satz
keine Antwort auf die Frage 8. und insbesondere auf die Frage 9 ist?
2. Werden Sie trachten, den Minister zu einer Klärung bzw. Präzisierung zu der
nichtbeantworteten Fragen bewegen?
3. Wären Sie bereit, diese Angelegenheit in der Präsidiale zu thematisieren?