7/JPR XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Nationalrats

 

betreffend Anfrage „Autonome Polizisten“ (486/J/XXI GP), gerichtet an den Bundesminister

für Inneres; unzulängliche bzw. nachweislich falsche Anfragebeantwortung (518/AB/XXI GP)

 

 

Nach der gegen die amtierende Bundesregierung gerichteten Demonstrationen am 2.13.

März 2000 wurden 2 Männer gegen 0:30 Uhr in der Wiener Innenstadt verhaftet. Da die

Umstände der Verhaftung aufklärungsbedürftig schienen, brachten die Abgeordneten

Petrovic und Öllinger eine parlamentarische Anfrage (486/J/XXI GP) ein.

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage bildete den Gegenstand einer

Anfragebesprechung im Plenum am 7.6.2000. Die Hauptkritikpunkte konnten bei dieser

Anfragebesprechung nicht ausgeräumt werden und sind nach Einschätzung der

unterfertigten Abgeordneten für das Parlament insgesamt derart gravierend, dass

nunmehr die folgende Anfrage an den Präsidenten des Hauses ergeht.

 

Einige Fragen wurden eindeutig in der Antwort „umgangen“, so etwa die Fragen 8. und 9.

Gefragt wurde nach dem Dokumentationsmaterial, das die Exekutive angelegt hat, nach

dessen unverfälschter Sicherung und nach der Bereitschaft des Ministers, dieses Material dem

zuständigen parlamentarischen Kontrollausschuss zur Verfügung zu stellen. Die (Nicht -

Antwort: „Die Teilnahme der Polizeikräfte erfolgte in Ausübung ihrer Amts - und

Dienstpflichten.“

 

Einige Passagen der Antwort sind krass und evident widersprüchlich, z.B. Antwort zu Frage

6. Zu 6.: „An den Demonstrationen haben keine vermummten Polizisten teilgenommen.“

 

Das GOG begründet zwar keine Prüfungskompetenz des Präsidenten, ob der Verpflichtung

zur Beantwortung entsprochen wurde. Allerdings hat der Präsident gem. § 13 GOG darüber zu

wachen, daß die Rechte des NR gewahrt bleiben. Wenn jedoch Anfragen überhaupt nicht

beantwortet oder - wie im gegenständlichen Fall - in der Antwort überhaupt nicht berührt

werden, dann ist es nicht mehr eine Frage der inhaltlichen Prüfung, sondern der Verletzung der

rechte des NR.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 


 

1. Teilen Sie die Auffassung, dass der aus der Anfragebeantwortung zitierte Satz

    keine Antwort auf die Frage 8. und insbesondere auf die Frage 9 ist?

 

2. Werden Sie trachten, den Minister zu einer Klärung bzw. Präzisierung zu der

    nichtbeantworteten Fragen bewegen?

 

3. Wären Sie bereit, diese Angelegenheit in der Präsidiale zu thematisieren?