SEU - 2

 

 

S T E L L U N G N A H M E

 

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

vom 22. September 2000 gemäß Art. 23e B-VG

 

 

 

System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich

(14545/EU XXI.GP)

 

 

“Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich alle geeigneten Möglichkeiten auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Transitvertrags eingehalten werden und darüberhinaus die Aufteilung der Reduktion der Ökopunkte auf die Mitgliedstaaten ausschließlich nach den im Vertrag festgelegten Kriterien erfolgt. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, sich für eine über das Jahr 2003 hinausgehende Regelung zur Reduzierung der Belastungen für Bevölkerung und Umwelt durch den Transitverkehr auf einer dauerhaften und umweltgerechten Grundlage einzusetzen.”