SEU - 3

 

 

S T E L L U N G N A H M E

 

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 31. Mai 2001 gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Änderung der EU-Atompolitik

(29707/EU XXI. GP, 19093/EU XXI. GP)

 

 

“Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, sich in den zuständigen EU-Gremien dafür einzusetzen, dass

-         auf EU-Ebene einheitliche Sicherheitsstandards für noch im Betrieb befindliche Kernkraftwerke geschaffen werden, die jeweils dem aktuellsten Stand der Technik zu entsprechen haben, und diese Standards auch in die Beitrittsverhandlungen eingebracht werden,

-         sich die Energiepolitik der EU – insbesondere in ihrer Politik gegenüber den Beitrittskandidaten – an den Zielen einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und an einer Verbesserung der Energieeffizienz orientiert,

-         die Bestimmungen des Euratom-Vertrages dahingehend reformiert werden, dass den Möglichkeiten des Ausstieges aus der Kernenergie entsprechend Rechnung getragen wird und

-         im Bereich der EU-Forschungsförderung ein besonderer Schwerpunkt für erneuerbare Energieträger, für eine Verbesserung der Energieeffizienz und für Alternativen zur Kernenergie geschaffen wird.“