V-10 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des
Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Freitag, 14. Juni 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier



Beratungen des Ständigen
Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode                       Freitag, 14. Juni 2002

Tagesordnung

 

 (Erweiterte) Tagesordnung

 

1. KOM (01) 807 endg.Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Ökopunktesystems für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich für das Jahr 2004

(47338/EU XXI. GP) und

Bericht der Fortsetzung der 1967. AStV‑I-Tagung am 4./5. Juni 2002

(56935/EU XXI. GP)

2. Erweiterung/DirektzahlungenBericht Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10./11. Juni 2002, Ergebnisse

(57246/EU XXI. GP)

Beginn der Sitzung: 7.40 Uhr

(Sitzungsbeginn: 7.40 Uhr; Auszugsweise Darstellung ab 7.59 Uhr, da die Protokollführung erst zu diesem Zeitpunkt von einer Terminänderung informiert wurde. – Auf ein entsprechendes Verlangen hin wurde die Erweiterung der Tagesordnung um einen 2. Punkt beschlossen.)

*****

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold weist im weiteren Verlauf seiner Ausführungen darauf hin, dass, was die Spanier betrifft, diese ähnliche Sorgen wie die Italiener hätten, da auf die Pyrenäen sowie auf die Alpen Rücksicht genommen werden müsse. Es bleibe daher abzuwarten, wie die spanische Position aussehen werde. Österreich habe sehr lange mit Spanien verhandelt, und letztlich habe es danach ausgesehen, dass die österreichischen Argumente dort gegriffen hätten.

Die Situation in den Niederlanden sei derzeit, nach den dortigen Wahlen, politisch instabil, sodass noch nicht bekannt sei, ob an der Sitzung am 17. Juni 2002 noch ein Mitglied der alten Regierung oder schon eine neue Ministerin/ein neuer Minister teilnehmen werde.

Was die in Skandinavien vertretene Position betrifft, komme diese etwa in folgendem Satz zum Ausdruck: Eigentlich sind wir in einer Randlage, und wir wollen die Erdbeeren aus dem Süden haben, und zwar pünktlich! – Daran zeige sich, dass Österreich wahrscheinlich auch dort kein inneres Engagement für die hiesigen Probleme vorfinden werde.

Insgesamt lasse sich feststellen, die Stimmung in Österreich sei ganz anders als in der Wahr­nehmung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Daher müsse Österreich un­missverständlich Position beziehen und zeigen, wie ernst es ihm sei und dass es auch zu spürbaren Entscheidungen kommen müsse. Österreich müsse darlegen, dass es seine Position nicht aufweichen lassen und nicht zu einem faulen Kompromiss bereit sein wird.

Bundesminister Ing. Reichhold fügt hinzu, er wäre für einen Weg der Aufweichung nicht zu haben, sondern halte es für notwendig, eine sehr klare Linie zu verfolgen und alle nur erdenk­lichen politischen Möglich­keiten zu nützen, um mit allem Ernst und Nachdruck auf die Probleme des Alpenraumes hinzuweisen.

Obmann Dr. Werner Fasslabend begrüßt den Abgeordneten zum Europäischen Parlament Dr. Hannes Swoboda zu dieser Sitzung und gibt seiner Freude über dessen Anwesenheit Ausdruck.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) dankt Bundesminister Ing. Reichhold für dessen Ausführungen und äußert sich namens seiner Fraktion erfreut darüber, dass Österreich jetzt offenbar endlich einen Verkehrsminister hat, der sich wirklich mit Engagement um diese Fragen kümmert. Erfreulich sei auch die auf freiheitlicher Seite festzustellende Änderung in der Bewer­tung des Transitvertrages.

Allerdings müsse der von Bundesminister Reichhold geäußerten Ansicht, es gebe zu wenig an Steuerungsmöglichkeiten für Österreich, widersprochen werden. Hätten sich frühere Straßen­bauminister zu einer vernünftigen, EU-konformen Brennermaut bereit finden können, wäre Österreich heute in der Lage, für diese Strecke eine höhere Maut zu verlangen. So aber habe sich Österreich durch den EuGH zu einer Mautsenkung zwingen lassen, obwohl eine in der EU ausverhandelte Lösung bestanden habe, um die vorherige Mauthöhe erhalten zu können. Ferner gäbe es auch, wenn frühere österreichische Straßenbauminister die Einführung nicht verhindert hätten, bereits seit 1. Juli 1998 ein LKW-Road-Pricing auf Österreichs Straßen, weil bereits von einer früheren Regierung gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen worden seien.

Daran zeige sich, dass der Spielraum größer gewesen sei, als er jetzt erscheine – und dies sei auch noch heute der Fall. Nunmehr gehe es darum, eine Lösung zu finden, bis eine neue Wegekostenrichtlinie zustande kommen wird, die möglichst weitgehend den Regelungen im Weißbuch entspricht. Allerdings werde es bis dahin noch einige Zeit dauern.

Was das Weißbuch betrifft, sei auch die SPÖ der Ansicht, dass ein System wichtig wäre, mit dem es einen fixen Zuschlag und nicht einen allgemeinen Grundsatz der Internalisierung der externen Kosten gibt. Auch Bundesminister Reichhold habe von einem solchen Zuschlag in den sensiblen Zonen gesprochen. Alles andere wäre gefährlich, weil dann ein jahrelanger, mit Gutachten geführter Streit die Folge sein könnte. Es müsse sich dabei um einen operatio­nalisier­baren Zuschlag handeln, der auch wirklich eingehoben werden könnte. Was die Querfinanzierung betrifft, stelle diese eine absolute Notwendigkeit dar, betont Abg. Einem.

Die SPÖ sei der festen Überzeugung, dass der Transitvertrag in der seinerzeit ausverhandelten und jetzt noch gültigen Form, erstens mit den Ökopunkten eine qualitative Veränderung der LKW-Flotte zu erreichen, und zweitens ab einem bestimmten Punkt eine absolute Begrenzung der Fahrten zu erreichen, eine sehr vernünftige Regelung darstellt. Daher sei es notwendig, zum Schutz der Betroffenen weiterhin dafür zu kämpfen, dass die absolute Begrenzung be­stehen bleibt.

Bundesminister Reichhold habe sich ja, als er mit dem Tiroler Landtag Kontakt hatte, eine Unterstützung gewünscht, um für dieses Ziel kämpfen zu können. Die SPÖ sei gerne bereit, diese Unterstützung auch heute zu geben, nämlich darauf hinzuwirken, dass nicht nur eine ent­sprechende Übergangsregelung zur Fortführung der Regeln des Transitvertrages geschaffen wird, sondern dass in diesen Regeln auch die 108-Prozent-Grenze erhalten bleiben muss. Alles andere würde dazu führen, dass die Wirkung der Maßnahme weitgehend verpufft.

Abgeordneter Einem erkundigt sich danach, wie Bundesminister Reichhold die Position Frank­reichs unter der neuen Regierung einschätze. In den vergangenen Jahren sei Frankreich – unabhängig von der Parteizugehörigkeit der jeweiligen Minister – auf Grund seiner objektiven Eigeninteressen ein wesentlicher Partner der österreichischen Positionen gewesen. Mit Hilfe Frankreichs sei es immer wieder gelungen, andere Partner in Europa zu gewinnen.

Abgeordneter Einem bringt einen von SPÖ und Grünen gemeinsam gestellten Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B‑VG betreffend „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Ökopunktesystems für Last­kraftwagen im Transit durch Österreich für das Jahr 2004“ ein. Zielrichtung dieses Antrages sei es, dass Bundesminister Reichhold keinem Beschluss und keiner Einigung ohne Beibehaltung der 108-Prozent-Klausel zustimmen solle. Diese Position gelte es auch gegenüber dem Rat und der Kommission zu vertreten.

Obmann Dr. Werner Fasslabend stellt fest, dass der Antrag ordnungsgemäß eingebracht ist und mit zur Diskussion steht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Dr. Caspar Einem und KollegInnen betreffend „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Ökopunktesystems für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich für das Jahr 2004“ (47338/EU XXI. GP)

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und der Bundeskanzler mögen bei den Verhandlungen über eine Übergangs- beziehungsweise Nachfolgeregelung zum Ökopunktesystem für den Zeitraum nach 31. 12. 2003

keinem Beschluss zustimmen und keine politische Einigung mittragen, welche eine solche Regelung ohne Beibehaltung der 108‑Prozent-Klausel zur Folge hätten und

die sachlich und rechtlich mehrfach begründete Notwendigkeit der Beibehaltung der 108-Pro­zent-Klausel mit Nachdruck im Rat und gegenüber der Kommission vertreten.

*****

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) führt aus, die ÖVP unterstütze Bundesminister Ing. Reichhold hundertprozentig in dessen Linie, welche er auch in ihrer „Genesis“ überzeugend dargestellt habe. Zwar hätte Österreich sich gewünscht, die 108-Prozent-Regelung aufrecht­erhalten zu können, es sei hier aber allen bewusst, dass das ursprüngliche Angebot der Euro­päischen Kommission auf ein Jahr und nicht anders gelautet habe.

Durch sehr harte Verhandlungen sei erreicht worden, dass Kommissarin Loyola de Palacio unter Mitwirkung von Kommissar Dr. Fischler dem dringenden österreichischen Wunsch nach einer Verlängerung um drei Jahre nachgekommen ist, wobei diese Regelung früher ablaufen könnte, wenn schon in weniger als drei Jahren die Wegekostenrichtlinie erlassen wird. Auch bestehe die Möglichkeit der Querfinanzierung, welche absolut notwendig sei, um den Schienen­verkehr im Unterinntal und auch, in einem Public-Private-Partnership-Modell, den Brenner-Basistunnel zu finanzieren. Sehr wichtig sei überdies der in der üblicherweise auf Tirol fokussierten Diskussion zu wenig beachtete Umstand, dass diese Prinzipien des Transitver­trages für ganz Österreich gelten sollen, sodass von dieser neuen Regelung beispielsweise auch das Donautal oder die sensiblen Zonen im Burgenland erfasst seien.

Abgeordneter Dr. Khol spricht sich dafür aus, dass diese Linie von Bundesminister Reichhold in vollem Umfang Unterstützung finden sollte, auch wenn Österreich damit noch nicht am Ziel sei. – Österreich müsse jedenfalls froh darüber sein, wenn drei Eckpunkte erreicht werden: Gültigkeitsdauer von drei Jahren für ganz Österreich, Wegekostenrichtlinie und Querfinan­zierung.

Abgeordneter Dr. Khol dankt Bundesminister Reichhold dafür, dass dieser die Übertragungsver­ordnungen für die Unterinntaltrasse rechtzeitig bereitgestellt hat, um Italien dazu bewegen zu können, die österreichische Linie mitzutragen, was voraussichtlich auch geschehen werde. Wenn Deutschland und Italien dazu bereit seien, bestehe die Möglichkeit, einen entspre­chenden Erfolg zu erzielen. Die ÖVP unterstütze die harte Haltung von Bundesminister Reich­hold in vollem Umfang; gegebenenfalls würden auch härtere Maßnahmen zu ergreifen sein.

Es sei wichtig, dass auch der Brenner-Basistunnel in diesem Maßnahmenpaket aufscheint. Zwar seien damit noch offene Fragen verbunden, aber für Tirol bestehe Grund zu der Hoffnung, dass mit der Übertragung der Unterinntaltrasse und nach den Gesprächen mit dem italienischen Verkehrsminister Lunardi nunmehr die Wege für den Brenner-Basistunnel geebnet sind.

In der harten Haltung von Bundesminister Ing. Reichhold komme auch eine Kontinuität in der österreichischen Verkehrspolitik zum Ausdruck. – Die ÖVP lehne den von Abgeordnetem Einem eingebrachten Antrag auf Stellungnahme ab.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) sagt, der Transitvertrag sei zwar mit mehreren Geburtsfehlern behaftet gewesen, es handle sich dabei aber um das einzige verbliebene Regelwerk, und daher komme es jetzt darauf an, diesen Vertrag zu verteidigen. Die beiden wesentlichen Säulen des Transitvertrags seien nun einmal das Modell der Ökopunkte und die 108-Prozent-Klausel. Werde aus einem solchen Gebäude eine Säule entfernt, so entstünden auch hinsichtlich der anderen Säule gravierende Probleme.

Wenn die Schadstoffbelastung durch den einzelnen LKW weiter sinke und keine numerische Obergrenze vorhanden sei, bestehe die Möglichkeit, dass es zu einer Zunahme bis hin zu einer Verdoppelung des derzeitigen Verkehrs nicht nur auf der Brennerroute, sondern in ganz Öster­reich kommt. In einschlägigen Berechnungen sei bereits nachgewiesen worden, dass bei einem Entfall der mengenmäßigen Obergrenze eine gigantische Steigerung der Fahrtenanzahl mit den entsprechenden Konsequenzen in Bezug auf Lärm und Schadstoffe die Folge wäre.

Das, was der heute eingebrachte Antrag beinhalte, sei auch Inhalt der „Halleiner Erklärung“, die von drei Landtagen – unter Beteiligung von ÖVP-Abgeordneten – verabschiedet worden sei. In dieser Erklärung werde von der Europäischen Union unmissverständlich die Verlängerung des Ökopunktesystems unter Beibehaltung der 108-Prozent-Klausel gefordert. Diese Forderung sei angesichts der vorhandenen Statistiken über die Schadstoffemissionen auch gerechtfertigt, betont Abg. Lichtenberger. In den realen Zahlen der Messstellen des Landes Tirol werde eine Steigerung der Belastung ausgewiesen, wie sie nicht allein durch die Verwendung schad­stoffintensiver LKW im regionalen Verkehr hervorgerufen worden sein könne. Die Verursachung durch den Schwerverkehr sei von einer Arbeitsgruppe in Tirol eindeutig nachgewiesen worden.

Die 108-Prozent-Klausel sei ein unverzichtbares Instrument des Transitvertrages, und deren Beibehaltung sei auch im Hinblick darauf erforderlich, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung um drei Jahre kommen werde, sondern vielmehr vorgesehen sei, das Reglement jeweils nur um ein Jahr zu verlängern. Es werde drei Jahre lang jedes Jahr eine Überprüfung im Hinblick darauf vorgenommen werden, ob es zu einer Verlängerung kommen könne. Hingegen gebe es keine Garantie, dass es nach drei Jahren zu einer Ersetzung des Ökopunkte-Regimes oder einer Entlastung belasteter Gebiete wie des Inntals durch eine neue Wegekostenrichtlinie, die in effizienter Weise eine steuernde Wirkung entfalten könnte, kommen wird.

Was die Querfinanzierung betrifft, sei diese nirgendwo verankert, und daher seien auch ent­sprechende Zweifel angebracht. Es sei ja auch die Feststellung in dem von der früheren Bun­desministerin Dr. Forstinger vorgelegten Generalverkehrsplan, eine Querfinanzierung könne nicht durchgeführt werden, weil sie vielleicht nicht akzeptiert werde, erst im Nachhinein abge­schwächt worden.

Bundesminister Reichhold möge beachten, dass die alleinige Aufrechterhaltung des Öko­punkte-Regimes nicht ausreichend sein werde. Dadurch werde Österreich keine Reduktion der Verkehrsbelastungen in Gegenden wie dem Inntal erreichen. Daher müsse dort mit einer sprunghaften Zunahme des Verkehrs und in weiterer Folge mit Protesten und Demonstrationen gerechnet werden. Ohne Fortbestand der 108-Prozent-Klausel müsse auch deshalb mit ge­waltigen Problemen gerechnet werden, weil die Kontrolldichte bei weitem nicht ausreiche, um die Einhaltung der Ökopunkte-Bestimmungen effizient zu überprüfen.

Die Beibehaltung der 108-Prozent-Klausel müsse im Rat und gegenüber der Europäischen Kommission mit Nachdruck vertreten werden; es möge keiner Lösung ohne Beibehaltung dieser Klausel zugestimmt werden.

Bei der Vertretung dieses Anliegens werde Bundesminister Reichhold durch die bereits erwähnte „Halleiner Erklärung“ der Rücken gestärkt. Diese Wirkung könnte auch hier im Haupt­ausschuss erreicht werden, wenn nicht Abgeordnetem Khol der Föderalismus nur dann wichtig wäre, wenn es sich um seine eigenen Vorschläge handle. Es gelte nunmehr diese Stellung­nahme zu unterstützen, da es in diesem entscheidenden Punkt auch um ein entsprechendes Signal an das Europäische Parlament gehe. Dort habe im Verkehrsausschuss der Abgeordnete Caveri – als ein Mandatar aus dem Aostatal ein potenzieller Bündnispartner, weil er die Belastungen kenne – einen Vorbericht erstattet, in dem er die Belastungen zwar anerkenne und für die Zukunft mögliche Modelle in Aussicht stelle, aber die 108-Prozent-Klausel wieder in Fra­ge stelle. Es sei Aufgabe auch der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, dort im Verkehrsausschuss Überzeugungsarbeit zu leisten.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) dankt Bundesminister Ing. Reichhold für dessen Bericht und führt dazu weiter aus, dass es dann, wenn das vom Bundesminister skizzierte Ziel eines Einfrierens der Anzahl der Ökopunkte erreicht werde, zu keiner Erhöhung dieser Anzahl kommen können, wenn etwa Ungarn oder Slowenien EU-Mitglieder werden. Könnte es gleichzeitig zu einem Wegfall der CEMT-Genehmigungen kommen – darüber werde noch zu verhandeln sein –, dann würde sich für den Fall, dass für Transitfahrten aus diesen Bereichen Ökopunkte verbraucht werden, logischerweise die Möglichkeit der Transitfahrten durch Tirol reduzieren, da die Gesamtmenge nicht größer werde und zugleich auch künftige Mit­gliedstaaten ihren Anteil daran bekommen würden. Bundesminister Reichhold möge darlegen, ob tatsächlich dieser Effekt zu erwarten sei – oder ob es, sofern die CEMT-Genehmigungen erhalten bleiben würden, dann auch nicht zu einer Verringerung der Fahrtenanzahl kommen könnte.

Der im Antrag der Abgeordneten Einem und Lichtenberger enthaltene Vorschlag, die 108-Pro­zent-Klausel beizubehalten, stehe im Gegensatz zu der auf Ebene der Staats- und Regie­rungschefs bereits akkordierten Absicht. Österreich würde mit einer gegensätzlichen Linie daher in eine Konfrontation mit den 14 anderen Mitgliedstaaten eintreten. Es stelle sich die Frage, welche Folgen es hätte, wenn sich Österreich mit seinem Standpunkt nicht durchsetzen könnte.

Der in diesem Antrag unterbreitete Vorschlag von SPÖ und Grünen erinnere, so Abg. Schweitzer, an deren Position in der Diskussion über das Kernkraftwerk Temelín, wonach das Energiekapitel nicht abgeschlossen werden solle, aber auch kein Veto gegen den EU-Beitritt der Tschechischen Republik eingelegt werden dürfe. – Die „gleiche halbherzige Haltung“ werde auch da an den Tag gelegt, indem SPÖ und Grüne nicht akzeptieren wollten, was auf Ebene der Staats- und Regierungschefs offensichtlich ausverhandelt sei, sie aber zugleich die Ansicht vertreten, Österreich solle keine Maßnahmen ergreifen, mit denen es seinen Standpunkt durchzusetzen versuchen könnte.

Daher mögen die Abgeordneten Einem und Lichtenberger für ihre Fraktionen die Frage beantworten, ob sie – wenn nicht durchsetzbar wäre, was sie fordern – auch ein allfälliges Veto, das dann vielleicht von den Freiheitlichen in Bezug auf den Beitritt weiterer Länder verlangt werden könnte, mittragen würden.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ) betont, dass zur „Halleiner Erklärung“ und dem Dringlichkeitsantrag des Tiroler Landtags vom 14. März 2002 alle im Tiroler Landtag vertretenen Parteien ihre Zustimmung gegeben hätten; ebenso erinnere sie an „die sehr enga­gierten Verhandlungen des damals verantwortlichen Bundesministers Streicher im Zusammen­hang mit dem Zustandekommen des Transitvertrages“.

Der Tiroler Landtag fordere in seinem Dringlichkeitsantrag ausdrücklich, es müsse für eine dauerhafte Nachfolgeregelung verpflichtend ein entsprechendes Instrumentarium vorgesehen sein. – Die Stellungnahme des Abgeordneten Khol sei ihrer Ansicht nach nicht nachvollziehbar, da dieser als Tiroler Mandatar die dortige Situation kennen müsste, insbesondere die Ge­sundheitsgefährdung, die sich zum Beispiel an der Zunahme von Pseudokrupp zeige.

Auch vor dem Hintergrund, dass im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments eine diesbezügliche Forderung gestellt wurde, könne hier kein Verständnis dafür gezeigt werden, dass der vorliegende gemeinsame Antrag von SPÖ und Grünen nicht auch die Unterstützung der ÖVP, die sich sonst gerne für den Föderalismus stark mache, finde, zumal dieses Anliegen nahezu eine Existenzfrage für die Alpenländer bedeute, eine Existenzfrage insbesondere für die im Wipptal und in Innsbruck lebenden Tirolerinnen und Tiroler.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) betont, der Antrag auf Stellungnahme bringe den Wunsch an den Verkehrsminister zum Ausdruck, auf europäischer Ebene eine bestimmte Haltung zu vertreten.

Was die Erklärung von Laeken betrifft, gehe es darin laut herrschender Interpretation allein um die Ökopunkte. Es müsse aber auch die dort vorzufindende wörtliche Formulierung „geltende Ökopunkteregelung“ beachtet werden. Auch die 108-Prozent-Klausel sei letzten Endes ein Teil dieser geltenden Regelung. Daher bestehe sicherlich noch eine Möglichkeit, dieses Argument vorzubringen; Bundesminister Reichhold möge daher in diesem Sinne tätig werden.

Abgeordnete Lichtenberger bezeichnet die Ausführungen des Abgeordneten Schweitzer als „insofern amüsant, als dieser zuerst ihre Argumente abgelehnt, sich aber anschließend dafür ausgesprochen habe, genau das mit einem Veto zu belegen, was er selbst zuvor abgelehnt hat“.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold sagt in Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen, Frankreich sei Österreichs einziger Verbündeter, was den Kommissionsvorschlag betrifft, habe sich allerdings gegen die 108-Prozent-Klausel ausgesprochen. Über den Botschafter bestehe Kontakt zur französischen Regierung, zwischen den Verkehrsministern beider Länder seien gegenseitige Einladungen aufrecht – und vor dem Europäischen Rat würden noch Gespräche darüber geführt werden.

Österreich habe in ganz Europa keinen einzigen Verbündeten für die Durchsetzung der 108-Prozent-Regelung. Wenn von den Oppositionsfraktionen gewünscht werde, trotzdem diesen Standpunkt zu beziehen, so müssten sich diese dessen bewusst sein, dass es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Lösung kommen werde und dass dieser Weg nur mit absolut starken politischen Maßnahmen wie etwa einer Vetodrohung beschritten werden könne. Dass sich Österreich in dieser Sache in einer singulären Position befindet, könne auch mit Doku­menten belegt werden, etwa mit Protokollen der Gespräche im COREPER.

Diese Vereinbarung stelle einen Kompromiss dar, der auf höchster politischer Ebene akkordiert sei. Österreich habe die Chance, diese Vereinbarung durchzusetzen, und wenn dies gelinge, werde auch die Fortsetzung eines an sich guten Systems möglich sein, und zwar nicht in der Weise, dass jährlich um eine Verlängerung angesucht werden müsste, sondern in Form einer jeweils automatischen Verlängerung bis zur Einführung einer neuen Tarifierung der Wege­kostenrichtlinie.

Was die von Abgeordnetem Schweitzer angesprochenen CEMT-Genehmigungen betreffe, werde noch heute vom „Sündenfall“ des früheren Verkehrsministers und Bundeskanzlers Klima gesprochen. Diese Genehmigungen würden bedauerlicherweise auch dann weiterbestehen, wenn die Beitrittskandidaten Mitglieder der Europäischen Union geworden sind. Daran werde sich auch dadurch nichts ändern, dass diese Genehmigungen dann dem Ökopunkte-Regime unterworfen sein werden.

Bei einem eventuellen Versuch, die CEMT-Genehmigungen abzuschaffen, würde es sich deshalb um eine „heiße politische Frage“ handeln, weil es dabei auch um wirtschaftliche Interessen Österreichs gehe. Bundesminister Reichhold bekundet seine Bereitschaft zu Ge­sprächen mit Wirtschaftsvertretern, um über die Auswirkungen einer derartigen Entscheidung zu diskutieren. Im Fall einer Änderung müsste Österreich aus dem CEMT-Regime aussteigen, sodass die Genehmigungen für Drittlandfahrten in den osteuropäischen Raum wegfallen würden, und es sei zu bezweifeln, dass es innerhalb kurzer Frist dazu kommen könnte.

Er, Reichhold, erachte die Vetodrohung nicht für ein probates Mittel, mit dem die öster­reichische Bundesregierung Politik machen solle. Er wolle daher mit diesen harten Maßnahmen sehr vorsichtig sein, wenngleich Bundeskanzler Dr. Schüssel zu der Zeit, als er noch Außen­minister gewesen sei, in einer Erklärung des Außenministerrates unmissverständlich festge­hal­ten habe, dass vor dem Beitritt anderer Staaten, insbesondere der Beitrittskandidaten aus dem Osten, eine zufriedenstellende Lösung der Verkehrsprobleme in Österreich zu erfolgen habe.

Bundesminister Reichhold verweist darauf, dass bereits Zunahmen im Schwerverkehr und Güterverkehr von 70 Prozent prognostiziert worden seien; dabei handle es sich um Schätzun­gen auf Grund österreichischer Untersuchungen bis zum Jahre 2015, und die Europäische Union habe unabhängig von der Osterweiterung bereits Verkehrszunahmen von 50 Prozent bis zum Jahre 2012 prognostiziert. Es handle sich dabei um Fakten, die durch Studien belegt seien, und darauf müsse sich auch Österreich einstellen. Wenn es so weit käme und keine verkehrsleitenden Maßnahmen möglich wären, dann wäre auch eine Abwicklung des Verkehrs in der Praxis nicht mehr möglich – unabhängig von irgendwelchen politischen Diskussionen.

Letztlich befänden sich daher Österreich und die Europäische Union im selben Boot, und es komme darauf an, intelligente Lösungen für die Probleme zu finden. Die österreichische Linie mit Querfinanzierung, mit zusätzlicher Kofinanzierung der Europäischen Union, mit allen infra­strukturellen Maßnahmen, die im Generalverkehrsplan festgeschrieben seien, sowie mit den angesprochenen PPP-Modellen im Zusammenhang mit EIB und EBRD laufe sozusagen auf einen „Finanzierungs-Cocktail“ hinaus, der mittel- bis langfristig auch die im Schienenbereich festgeschriebenen Investitionsmaßnahmen finanzierbar erscheinen lasse. Dies könne Öster­reich jedoch nicht aus eigener Kraft erreichen, sondern dafür bedürfe es auch seitens der Europäischen Union geeigneter Rahmenbedingungen und einer entsprechenden Kofinan­zierung.

Obmann Dr. Werner Fasslabend schließt die Debatte zum 1. Tagesordnungspunkt und bringt den Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Lichten­berger, Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung.

Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.

Der Obmann dankt Bundesminister Ing. Reichhold und dessen Beamten, leitet über zum 2. Punkt der Tagesordnung und begrüßt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner sowie die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihrem Ressort.

2. Punkt

Erweiterung / Direktzahlungen

Bericht Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10./11. Juni 2002, Ergebnisse (57246/EU XXI. GP)

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner erläutert einleitend, dass sich die EU-Erweiterung jetzt in einer entscheidenden Phase befindet. Mit einem Vergleich aus dem Sportbereich könne gesagt werden, dass sich derzeit zehn Kandidatenstaaten auf der Zielgeraden befinden. Österreich habe in diesen Verhandlungen von Anfang an sehr konstruktiv an der Erarbeitung spezifischer Lösungen mitgewirkt und dabei seine Interessen eingebracht. Dieses Prinzip sei seit Verhandlungsbeginn unverändert ge­blieben. Das Außenministerium werde nichts unversucht lassen, um österreichische Anliegen im Erweiterungsprozess geltend zu machen.

Die ehrgeizigen Vorgaben an die Union, die im Europäischen Rat von Nizza beschlossen wur­den, und der entsprechende Erweiterungsfahrplan, die „Roadmap“, seien bisher weitgehend eingehalten worden. Die Zahl der verbliebenen „Leftovers“ – jener offenen Einzelfragen, die mit den einzelnen Kandidatenstaaten noch zu klären seien – werde stetig verringert. Seit der Ver­handlungsrunde am 11. Juni 2002 seien mit den zehn Staaten der sogenannten Laeken-Gruppe nur noch insgesamt 42 offene Kapitel zu verhandeln; insgesamt 258 Kapitel seien be­reits vorläufig abgeschlossen worden.

Das Hauptaugenmerk der Europäischen Union sei nunmehr auf die drei Kapitel mit den stärksten finanziellen Implikationen gerichtet: Regionalpolitik, Landwirtschaft und budgetäre Fragen. Zu Beginn der spanischen Präsidentschaft habe die Europäische Kommission im Rahmen einer Gesamtschau über den Finanzierungsrahmen für die Erweiterung Vorschläge für die Behandlung dieser drei Kapitel vorgelegt. Diese Vorschläge seien wohl durchdacht ge­wesen und hätten die Grundlage für die weitere Behandlung im Rat gebildet, wobei von Anfang an klargestellt worden sei – dies sei auch von Österreich immer wieder betont worden –, dass der vom Europäischen Rat in Berlin vorgegebene Finanzrahmen, die „Agenda 2000“, nicht über­schritten werden darf.

Die Europäische Kommission habe jedoch in ihren Vorschlägen gewissen neuen Entwicklungen Rechnung tragen müssen, die in der „Agenda 2000“ nicht vorgesehen waren. Die Europäische Union stehe nun – entgegen den Annahmen von Berlin, als von einem Beitritt von sechs neuen Mitgliedstaaten im Jahre 2002 ausgegangen wurde – vor dem Beitritt von bis zu zehn neuen Mit­gliedstaaten im Jahre 2004. Ebenso hätten die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen ver­bindlich festgelegten Schließungen zweier nicht nachrüstbarer Kernkraftwerke – Bohunice und Ignalina – sowie die im Fall einer Lösung des Zypern-Konfliktes mögliche Einbeziehung des nördlichen Inselteiles die Aufbringung zusätzlicher, in Berlin ursprünglich nicht vorgesehener Geldmittel erforderlich gemacht. Trotzdem sei es der Kommission gelungen, mit ihren Vor­schlägen unter dem Finanzierungsplafond der „Agenda 2000“ zu bleiben.

Im April dieses Jahres habe sich der Rat auf eine gemeinsame Position zum Kapitel Regionalpolitik einigen können und den Beschluss gefasst, die Höhe der einzelnen Zuwendungen aus den Strukturfonds erst im Rahmen der finanziellen Gesamtschau am Ende der Verhandlungen zu behandeln. In den Verhandlungen zum Kapitel Landwirtschaft sei es nun gelungen, eine Einigung unter den 15 Mitgliedstaaten in 90 Prozent der Verhandlungs­materie zu erzielen. In den letzten Monaten seien vor allem die komplizierten Themenbereiche der phytosanitären und veterinärpolizeilichen Bestimmungen im Rat ausverhandelt worden.

Offen bleibe lediglich die Frage der Direktzahlungen. Diese seien jedoch bereits Teil des existierenden Acquis, wie auch vom Juristischen Dienst der Kommission festgestellt worden sei. Beitrittsverhandlungen hätten – wie auch im Fall des Beitrittes Österreichs – die Übernahme des existierenden Acquis zum Gegenstand. Um bei den Direktzahlungen Verzerrungen sowohl bei Alt- als auch bei Neumitgliedern zu vermeiden, sei im jetzigen Vorschlag der Europäischen Kommission die schrittweise Einführung der Direktzahlungen an die Beitrittskandidaten bis 2013 vorgesehen, und zwar im Rahmen eines „Phasing-in“-Modells, ausgehend von 25 Prozent der den derzeitigen Mitgliedstaaten zustehenden Zahlungen im ersten Jahr und mit schrittweisen Steigerungen bis zum Jahre 2013. Allerdings würden dann die strukturellen Unterschiede und auch das jeweils eingeführte nationale Niveau der Direktzahlungen in den neuen Mitglied­staaten beträchtlich variieren.

Daher sollten nach Ansicht der Kommission begleitende Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel eine übergangsweise und allfällig vereinfachte Anwendung von Direktzahlungen sowie auch die Möglichkeit von degressiven Komplementärzahlungen aus nationalen Mitteln. Im Rahmen der allgemeinen Richtliniendebatte zu diesem Thema im Rat Allgemeine Angele­genheiten am 10. Juni 2002 hätten sich in dieser Frage nur vier Staaten, nämlich Schweden, Deutschland, die Niederlande und Großbritannien, gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen. Die österreichische Außenministerin habe sich dort genauso wie die Außenminister von zehn anderen Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Luxemburg, Dänemark und Finnland, generell für den konstruktiven Ansatz der Kommission unter den derzeit gege­benen budgetären Voraussetzungen des Rahmens der „Agenda 2000“ von Berlin – nämlich ohne jegliche Zusatzbelastungen – ausgesprochen.

Dies bedeute für Österreich konkret, dass die von der Kommission in Aussicht genommene Regelung in Bezug auf Direktzahlungen in der laufenden Budgetperiode bis 2006 tatsächlich unter dem Plafond gemäß dem Finanzrahmen der „Agenda 2000“ bleiben und beim derzeit real gegebenen Bruttoinlandsproduktsanteil von zirka 1,1 Prozent liegen wird. Die langfristige Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen habe dabei stets im Zentrum der Überlegungen zu stehen. Wichtig sei es auch, Zusatzbelastungen hintanzuhalten und klar den Wunsch nach einer Be­grenzung zu vermitteln.

Sie, Ferrero-Waldner, habe die von ihr soeben dargelegte, die Gesamtsicht der Erweiterung betreffende Stellungnahme auch im Zuge der entsprechenden Diskussion auf EU-Ebene vertreten, die wegen der deutschen Wahlen wahrscheinlich erst im Herbst abgeschlossen wer­de. Die Festlegung einer deutschen Position für einen Zeitpunkt vor den Wahlen sei vom deutschen Außenminister klar ausgeschlossen worden, und er habe sogar Zweifel angemeldet, ob eine bis zum Europäischen Rat von Brüssel gebildete deutsche Regierung bereits eine Position bezogen haben könnte. Die Bundesministerin fügt hinzu, ihre Stellungnahme basiere auch auf den Vorgesprächen im Rahmen der Bundesregierung, in denen vor allem die Eckpunkte der skizzierten Haltung herausgearbeitet worden seien. In dieser Weise sei die Sachlage nach dem letzten Ministerrat auch von Bundeskanzler Dr. Schüssel bekräftigt worden.

Von diesen Erweiterungsverhandlungen getrennt zu sehen sei die Frage der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Europäischen Union. Erste Vorschläge der Kommission zu diesem Thema seien für den sogenannten „mid-term-review“ der Agenda noch vor dem kommenden Sommer zu erwarten. Österreich erhoffe sich davon Vorschläge, die insgesamt zu einer Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik führen und damit deren sinnvolle Weiterentwicklung ermöglichen würden. Das Landwirtschafts­ministerium werde die Vorbereitungen für diese Diskussion treffen.

Österreichs Bauern seien in der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel schon jetzt so effizient, dass Österreich heuer aus den Geldern der Gemeinsamen Agrarpolitik sogar mehr zurückbekomme, als dort eingezahlt wurde; diese Position müsse weiter ausgebaut werden.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Verhandlungskapitel Landwirtschaft seien wohl durchdacht – und auch finanzierbar. Es liege an den Mitgliedstaaten, eine ausgewogene und tragfähige gemeinsame Position zu diesem wichtigen Kapitel zu beziehen und die Dynamik des Erweiterungsprozesses aufrechtzuerhalten. Das österreichische Außenministerium werde sich weiterhin aktiv und konstruktiv in die Verhandlungen einbringen und gleichzeitig Öster­reichs Interessen mit Nachdruck vertreten.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) sagt, dass die Meinungen dazu innerhalb der öster­reichischen Bundesregierung offensichtlich nicht ganz einheitlich seien: Medienberichten sei nämlich zu entnehmen gewesen, dass etwa der Bundesminister für Finanzen die in dieser Fra­ge von der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten vertretene Position nicht als die österreichische Position einschätze. Der Bundeskanzler wiederum habe festgestellt, es gebe dazu noch überhaupt keine österreichische Position, sondern eine solche werde erst zum Jahres­ende festgelegt werden.

Die SPÖ halte diese Sichtweise für nicht praktikabel und nicht verantwortbar, sondern sei der Ansicht, es brauche eine österreichische Position. Aus diesem Grund schlage die Oppo­sition in dieser Sitzung eine entsprechende österreichische Position vor und bringe zu diesem Zweck namens der SPÖ und der Grünen einen Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG ein, der darauf abziele, zwar das System der Direktzahlungen im Prinzip zu erhalten, dieses aber degressiv zu gestalten und damit einen Wegweiser dafür aufzustellen, in welche Richtung sich das System weiterentwickeln sollte. Andernfalls würde dieses System bei reiner Fortschreibung dessen, was heute geschieht, nach dem Jahr 2006 unfinanzierbar wer­den, betont Abg. Einem.

Die von der Außenministerin zu Beginn dieser Woche vertretene Auffassung, dass eine zwin­gende Modulierung hilfreich wäre, werde auch von der SPÖ geteilt. – Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner möge jedenfalls bekannt geben, ob sie diese Linie fortsetzen werde be­ziehungsweise ob es in diesem Punkt inzwischen eine gemeinsame Haltung gebe.

In dem soeben eingebrachten Antrag auf Stellungnahme schlage die SPÖ ein grundlegendes, erstes Signal für eine Reform vor, welche dazu beitragen würde, dass stärker qualitative als quantitative Gesichtspunkte – nämlich Flächen – im Vordergrund stünden und dass es ins­gesamt zu einer Reduktion des Aufwandes für Agrarförderung käme. Es wäre dies auch ein faires Angebot an die Beitrittskandidatenländer, dass nicht nur sie langsam in ein solches System einbezogen werden, sondern auch die bisherigen Mitgliedstaaten zu einer neuen, bes­ser an den Bedürfnissen der Konsumenten orientierten Haltung kämen.

Obmann Dr. Werner Fasslabend stellt fest, dass der Antrag ordnungsgemäß eingebracht ist und mit zur Diskussion steht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Heinz Gradwohl, Dr. Evelin Lichtenberger und KollegIn­nen betreffend grundlegende Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik

Der Ausschuss wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, im Rahmen des Rates Allgemeine Angelegenheiten beim Top Erweiterung/Direktzahlungen im Zusammenhang mit dem anstehenden „mid-term-review“ zur Gemeinsamen Agrarpolitik folgende Positionen zu vertreten:

Eine grundlegende Reform des Agrarförderungssystems der EU!

Die österreichische Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister werden aufgefordert, in der EU dafür einzutreten, dass die vereinbarte Halbzeitbewertung der Agenda 2000 („mid-term-review“) zum Anlass genommen wird, eine grundlegende Neuausrichtung und Reform der EU-Agrarpolitik einzuleiten; die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister sollen dabei eng mit jenen Ländern in der EU kooperieren, die eine Reform der GAP befürworten.

Eine stärkere soziale und ökologische Ausrichtung der Vergabe von Förderungsmitteln:

Dass Förderungen nicht mehr auf Betriebsvergrößerung und Produktivitätssteigerung ausge­richtet werden, sondern auf umweltschonende Bewirtschaftung, Arbeits- und Qualitätsver­bes­serungen!

Eine verstärkte Umwidmung von Finanzmitteln aus der ersten in die zweite Säule. Für eine rasche Einführung der obligatorischen Modulation.

Die finanzielle Ausstattung der zweiten Säule soll durch Umwidmung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule verbessert werden. Zu diesem Zweck soll eine Degression bei den Direkt­zahlungen im Bereich der Marktordnung im Zeitablauf festgelegt werden und ein Teil der frei werdenden Mittel in die zweite Säule umgeschichtet werden. Auf diese Weise soll auch ein deut­liches Zeichen gegenüber den Beitrittswerbern gesetzt werden, dass auch die EU-15 ihr System umstellen.

Integrierte Programme für den ländlichen Raum zu schaffen, denn der ländliche Raum ist mehr als der Sektor „Landwirtschaft“.

Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass staatliche Ausgaben für den Agrarbereich künftig an ökologische und andere gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft gekoppelt werden.

Maximale Sicherheit und kompromisslose Qualität der landwirtschaftlichen Produkte, um das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen.

Für eine Reform der EU-Agrarpolitik ist es notwendig, das infolge von BSE und MKS er­schütterte Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel wieder herzustellen. Hand in Hand damit sollte auch in Österreich die Verantwortung für die Lebensmittelkontrolle von der Lebensmittelproduktion getrennt werden.

Eine solide innerösterreichische und innereuropäische Vorbereitung, um die Chancen der Osterweiterung optimal zu nützen (zum Beispiel Biooffensive).

Immer mehr Konsumenten wollen Produkte aus biologischer Landwirtschaft. Mit der vorge­schlagenen Umstellung der Förderung soll auch in diese Richtung ein Akzent gesetzt werden. Untrennbar verbunden mit der biologischen Wirtschaftsweise ist die Freiheit der Produkte von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Daher sind die Bestrebungen und Initiativen zur Schaffung „Gentechnik freier Zonen“ als weitere Chance der Urproduktion und der Verarbeitung massiv zu unterstützen. Experten schätzen den Anteil an zukünftig benötigten, biologischen und damit gentechnisch freien Produkten von 30 Prozent, ja in einigen Produktionssparten von bis zu 50 Prozent, als realistisch ein. Diese Marktchance Österreichs ist ein entscheidender Beitrag einer optimalen Vorbereitung auf die Erweiterung, sie sollte daher von der Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister raschest umgesetzt werden.

*****

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) bekräftigt, dass die wesentlichen Punkte des soeben eingebrachten, auch von ihr unterstützten Antrages auf Stellungnahme bereits von Abgeordnetem Einem dargelegt worden seien.

In Bezug auf die Landwirtschaft und die entsprechenden Förderungen sowie die Beitritte und die Übergangsfristen zeichne sich, wenn dagegen keine Initiative ergriffen werde, das Szenario ab, dass hinsichtlich der Förderungen zwei Systeme für etliche Zeit nebeneinander bestehen sollen – und das in einer Europäischen Union, die als eines ihrer Grundprinzipien die Frei­zügigkeit bezeichnet. Diese Konfrontation zwischen zwei unterschiedlichen Systemen ohne eine grundlegende Reform zum jetzigen Zeitpunkt würde künftig zu extremen Schwierigkeiten führen, warnt Abg. Lichtenberger.

Es treffe nicht zu, dass jetzt keine Zeit mehr für eine Reform der Landwirtschaftspolitik wäre, weil die Beitritte bevorstünden. Vielmehr wolle zum Beispiel Landwirtschaftskammerpräsident Schwarzböck gar keine Veränderung der gegenwärtigen Situation. Es wäre aber notwendig, gerade jetzt die Reformdiskussion gemeinsam mit den Beitrittsländern zu führen, um ein kon­sistentes Förderungssystem in Richtung Ökologisierung und Berücksichtigung von sozialen Standards zu entwickeln, weil nur dann die europäische Landwirtschaft Überlebenschancen auf dem internationalen Markt habe. Die globale Marktsituation im Bereich landwirtschaftlicher Produkte sei „traurig genug“, und dies müsse für die Europäische Union die Aufforderung sein, eine Reform der landwirtschaftlichen Förderpolitik, verbunden mit einer Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft, ins Zentrum ihrer Bemühungen zu stellen.

Würden zwei Förderschienen nebeneinander laufen, wären gravierende Probleme im ge­samten, ohnehin nicht krisenfreien landwirtschaftlichen Bereich sowohl in den EU-Mitglied­staaten als auch in den Beitrittsstaaten die Folge. Wie von Expertenseite bereits festgestellt worden sei, würde auch der Europäische Gerichtshof längere Zeit damit beschäftigt sein, das Neben­einander von zwei Systemen sozusagen abzuarbeiten.

Im Sinn einer stärkeren ökologischen Ausrichtung sei zwar Kommissär Dr. Fischler sehr bemüht, einige der geforderten Prinzipien umzusetzen, doch stehe er auf europäischer Ebene „gigantischen Gegnern“ gegenüber. Da die österreichische Haltung, wie sie derzeit formuliert werde, allein zu schwach sein werde, müsse die Forderung erhoben werden, Bündnispartner zu suchen, die eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zum jetzigen Zeitpunkt anstreben.

Bundesministerin Ferrero-Waldner möge sich in ihrer Position an dem vorliegenden Antrag auf Stellungnahme orientieren, da es sonst zu einem Aufschub von Problemen käme, die später mit Vehemenz auf alle hereinbrechen würden. Schnellere Beitritte, kürzere Übergangsfristen und eine Harmonisierung mittels Reform müssten die Ziele sein – nicht jedoch zwei Systeme nebeneinander und über einen längeren Zeitraum hinweg; dies würde der europäische Agrarmarkt nicht aushalten.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ) stellt die Frage, ob es bis zum 17. Juni 2002 gelingen werde, eine gemeinsame Position zustande zu bringen, damit diese Diskussion in Österreich zu einem Ende gebracht werden könne.

Die bisherige gemeinsame Agrarpolitik beruhe auf der „Agenda 2000“, und am Beginn der Verhandlungen über diese Agenda seien reformerische Ansätze gestanden, die sich später bedauerlicherweise als nicht umsetzbar erwiesen hätten, sagt Abg. Gradwohl. Als Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sei der „mid-term-review“ als eine Art Rückschau und Evaluierung für die GAP unter Einbeziehung der Erweiterung entstanden.

Es stelle sich nun die Frage, wie trotz der zwei unterschiedlichen Vorgangsweisen im Zuge des „Phasing-in“-Zeitraums – einerseits der heutigen Mitgliedstaaten, andererseits der Beitritts­kandidaten – der Frieden innerhalb der Europäischen Union sowie auch mit den Beitrittswer­bern gesichert werden solle und wie die Finanzierung bei gleichzeitiger Beibehaltung der jetzigen Gemeinsamen Agrarpolitik, die durch Bodenrenten als Grundlage des Fördersystems gekennzeichnet sei, gesichert werden könne – noch dazu ohne Erhöhung der finanziellen Belastung.

Wenn jetzt der „mid-term-review“ nicht für den Beginn einer Reform der Gemeinsamen Agrar­politik genützt werde, werde die Europäische Union nach dem Jahre 2006 große Probleme bekommen, und es sei zu befürchten, dass trotz des „Phasing-in“-Zeitraums bis 2013 die jetzt vorgesehenen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen.

Abg. Gradwohl erkundigt sich nach den Vorstellungen der Außenministerin darüber, die Be­reiche Regionalpolitik und regionale Förderungen mit der Entwicklung der ländlichen Regionen als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verbinden und diese Bereiche nebeneinander voll­ziehbar zu machen.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner führt aus, sie begrüße grundsätzlich die auch von Abgeordnetem Einem angesprochene Haltung zu den Direktzahlungen, weil dies auch wesentlich für eine konsensuale Haltung des Parlaments zu sein scheine. Bei dieser Frage handle es sich auch um die angesprochene Problematik des „mid-term-review“. Die Festlegung der Positionen werde erst nach Vorliegen der Vorschläge der Europäischen Kommission erfolgen. Es gelte daher, zwei Stränge zu unterscheiden – die Er­weiterungsverhandlungen und den „mid-term-review“ –, welche entsprechend der von Öster­reich schon immer vertretenen Position ganz bewusst voneinander getrennt verhandelt werden sollten. Andernfalls wären größte Schwierigkeiten zu erwarten und eine Verschiebung der Erweite­rung – „etwas, das wir nicht haben wollen“, betont die Außenministerin – in Kauf zu nehmen.

Bundesministerin Ferrero-Waldner beschreibt den von ihr im Rat Allgemeine Angelegenheiten vertretenen Standpunkt als in Entsprechung zu dem stehend, was sich in bestimmten Sitzungen der Bundesregierung bereits als Eckpunkte einer möglichen endgültigen Haltung Österreichs abgezeichnet habe. Dazu gehöre zum einen die österreichische Bereitschaft, bei Direkt­zahlungen in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen, sehr graduellen Form mitzuziehen, zum anderen aber auch die klare Feststellung, dass eine Höchstgrenze, die bei unge­fähr 1,1 Prozent liege, einzuhalten sein werde.

Bis zur Festlegung einer endgültigen Position könne sich Österreich tatsächlich noch etwas Zeit lassen, weil dieser Entscheidungsprozess derzeit vor allem von der deutschen, der schwe­dischen, der niederländischen und der britischen Regierung verzögert werde. Deutschland werde, wie der deutsche Außenminister im Rat Allgemeine Angelegenheiten festgestellt habe, voraussichtlich noch nicht einmal zum Europäischen Rat von Brüssel eine endgültige Position vorlegen können. Es werde aber trotzdem auch dann noch möglich sein, die Erweiterungs­verhandlungen rechtzeitig abzuschließen, wenn eine entsprechend zügige Vorgangsweise eingehalten werde.

Der österreichische Standpunkt zur Ökologisierung des Landwirtschaftssystems werde derzeit insbesondere von vier Mitgliedstaaten abgelehnt, da diese Länder den Wunsch nach einer Total-Liberalisierung hätten. Dies würde jedoch die österreichische Landwirtschaft kaputt­machen, und eine solche Konsequenz könne selbstverständlich nicht im Interesse öster­reichischen Abgeordneten liegen. Daher werde man Lösungen finden müssen, in welchen die beiden gegensätzlichen Positionen sehr behutsam miteinander verquickt werden. Eine ent­sprechende Vorgangsweise zeichne sich derzeit schon ab und werde sicherlich zu einer Lö­sung führen, so die Außenministerin.

Was die Finanzierung betrifft, werde der jetzige Rahmen bis 2006 gültig sein. Bis dahin werde auch der Beitritt der heutigen Beitrittskandidaten erfolgt sein, und diese würden über die weitere Finanzierung mitverhandeln und ihre Solidarität einbringen müssen, da sie in einer „De­mandeur“-Position seien. Neben diesem Punkt werde es in diesem Zusammenhang der zweite wichtige Punkt sein, dass bisher im Vorschlag der Kommission nur ein Prozentsatz, nicht aber eine absolute Zahl vorliege. Es werde also darauf ankommen, welche absolute Zahl dem Prozentsatz überhaupt zugrunde liegen werde. Vorstellbar sei, allenfalls die Prozentzahlen jetzt schon in Primärrecht zu gießen, damit auf diese Weise eine Grenze eingezogen wird, die für die zukünftigen Beitrittskandidatenländer gültig sein werde.

Dies stelle eine durchaus ausgewogene und vernünftige Position dar. Österreich werde versuchen, für die „Rendezvous-Klausel“ im Europäischen Rat von Brüssel bereit zu sein, obwohl andere vielleicht noch nicht so weit sein würden.

Obmann Dr. Werner Fasslabend schließt die Debatte und bringt den Antrag auf Stellung­nahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Einem, Gradwohl, Dr. Lichten­berger, Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung.

Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist damit abgelehnt.

 

Mit dem Dank an alle Teilnehmer schließt der Obmann die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 9.09 Uhr

                                Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH   780 778