V-4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des
Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Freitag, 1. Dezember 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Ständigen
Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode              Freitag, 1. Dezember 2000

Tagesordnung

1. Einsetzung eines Komitees gemäß § 31e Abs. 3 GOG zur Vorbereitung des Europäischen Rates von Nizza

2. RAT 13699/00 LIMITE AGRILEG 179
Schlussfolgerungen des Rates zu BSE (Tagung vom 20./21. November 2000)
(22042/EU XXI.GP)

3. SN 227/00
Schlussfolgerungen des Rates (Tagung vom 20./21. November 2000)
(22043/EU XXI. GP)

Beginn der Sitzung: 13.37 Uhr

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem eröffnet die Sitzung des Ständigen Unterausschus­ses in Angelegenheiten der Europäischen Union, begrüßt die Anwesenden und schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter einem zu behandeln. – Dagegen wird kein Einwand erhoben.

1. Punkt

Einsetzung eines Komitees gemäß § 31e Abs. 3 GOG zur Vorbereitung des Europäischen Rates von Nizza

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem teilt mit, dass im Rahmen des ersten Tages­ord­nungspunktes ein Komitee zur Vorbereitung des Europäischen Rates von Nizza eingesetzt wer­den müsse: Diesem Komitee gehören gemäß § 31e Abs. 3 GOG der Vorsitzende des Stän­digen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie ein von jedem Klub namhaft gemachtes Mitglied an. Nominiert seien seitens des Parla­ments­klubs der ÖVP Abgeordneter Dr. Khol, seitens der SPÖ er selbst, Abgeordneter Dr. Einem, für die Freiheitlichen Abgeordneter Mag. Schweitzer und für die Grünen Abgeordnete Dr. Lichten­berger. – Dagegen wird kein Einwand erhoben.

2. Punkt

RAT 13699/00 LIMITE AGRILEG 179
Schlussfolgerungen des Rates zu BSE (Tagung vom 20./21. November 2000)
(22042/EU XXI. GP)

3. Punkt

SN 227/00
Schlussfolgerungen des Rates (Tagung vom 20./21. November 2000)
(22043/EU XXI. GP)

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem ersucht zunächst Bundesminister Mag. Haupt um eine kurze Stellungnahme.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt führt aus, dass das Thema BSE am Montag, dem 4. Dezember 2000, neuerlich einer Beratung auf euro­päischer Ebene unterzogen werde. Derzeit vertrete der für Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissar Byrne die Meinung, dass die Kontrolle betreffend Tierkörpermehlprodukte auf dem europäischen Markt nicht mehr gewährleistet sei, weshalb die Aussetzung der Verfütterung von Tierkörpermehlprodukten und Fleischmehlprodukten generell ab Montag, 4. Dezember 2000 vorgeschlagen werde. Dies sei deshalb zu erwähnen, um zu verhindern, dass in den Staaten, in welchen stets ordnungsgemäß produziert wurde, in der Öffentlichkeit behauptet werden könne, dass in der Vergangenheit nicht korrekt vorgegangen worden sei und deswegen diese Produkte vom Markt zu nehmen seien.

Zweitens liege ein Vorschlag vor, sämtliche Rinder über 30 Monaten vom Markt zu nehmen und sämtliche Schlachtrinder einer BSE‑Untersuchung zu unterziehen. Es gebe drei Tests, die in Europa derzeit für BSE‑Untersuchungen von Schlachtrindern verwendbar seien, allerdings könne nach vorliegenden Informationen nur ein einziger dieser Test-Kits in ausreichenden Men­gen zur Verfügung gestellt werden.

Innerhalb der vergangenen 48 Stunden sei der Preis der Test‑Kits von 250 S auf 600 S ange­stiegen. Offensichtlich reagiere also der Markt. Man habe zunächst ohne Umschichtung von Geldmitteln zumindest jene Menge an Test‑Kits bestellt, die es ermögliche, die im heurigen Jahr in Österreich voraussichtlich noch anfallenden Rinderschlachtungen abzudecken.

Außerdem werde es notwendig sein, in Österreich Vermarktungsschienen für die zu verwer­ten­den Produkte aufzubauen. Derzeit bestehe lediglich die Möglichkeit, die Produkte ordnungs­gemäß vom Markt zu nehmen, diese weiterhin zu Tierkörpermehl zu verarbeiten, dieses zu Interventionspreisen anzukaufen und anschließend einer Verbrennung zuzuführen. In diesem Zusammenhang bestehe die Möglichkeit, in der Folge daraus erstens ein Substitut für Braun­kohle zur Gewinnung von Strom in bestehenden Braunkohlekraftwerken zu erzeugen; zweitens könne die Beton‑ und Zementindustrie das Tierkörperprodukt statt ölverschmiertem Plastik als umweltfreundlichen Zuschlagstoff verwenden; drittens könnten Tierkörperverwertungsprodukte auch zu Düngemitteln umgearbeitet werden, was aber sowohl vom Landwirtschaftsministerium als auch vom Gesundheitsministerium generell abgelehnt werde.

Es sei zu beobachten, dass sich die Marktpreise für Eiweißsubstitutprodukte in Amerika in einer ähnlichen Größenordnung nach oben bewegen wie die Preise für die Test‑Kits. Bei Verwendung von mehr Eiweißfuttermitteln seien selbstverständlich auch die Kontrollen auszuweiten, speziell auch hinsichtlich gentechnischer Veränderungen. Auch hiefür seien Vorkehrungen getroffen.

Es bestehe ein zusätzlicher Personalbedarf von vier Akademikern und drei MTAs. Labors, in welchen L‑3‑Kontrollmöglichkeiten bestehen, stehen in Innsbruck, Wien und Mödling zur Verfü­gung. Aus der Untersuchungsanstalt in Graz wird auf Grund des Wegfalls von 45 000 Proben für die Sozialversicherungsanstalten eine Personalkapazität von insgesamt 21 Personen frei, die so transferiert werde, dass überall in Österreich, mit Ausnahme von Vorarlberg, wo noch entspre­chende Vorkehrungen getroffen werden müssen – es sei daran gedacht, ein Notprogramm mit dem Bundesheer und dem Innenministerium zu erstellen –, das notwendige Potential für eine ordnungsgemäße Untersuchung bestehe.

Die vorzunehmenden BSE-Tests nehmen bei Tierkörpern acht Stunden in Anspruch, die nach­folgenden Untersuchungen dauern noch einmal 24 Stunden, und mit dem Transport in die L‑3‑Labors sei für die gesamte Beprobungsdauer durchschnittlich, je nach Transportweg, mit einem Zeitaufwand von drei bis vier Tagen zu rechnen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die in den Schlachthöfen vorhandenen Kühlkapazitäten von drei bis sieben Tagen aus­reichen werden, um auch das Weihnachtsgeschäft zu gewährleisten.

Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wil­helm Molterer hält erstens fest, dass zwischen den beiden Ressorts eine perfekte Kooperation in jeder Phase bestehe. Zweitens gebe es für Montag selbstverständlich nicht nur eine gemein­same Strategie, sondern Ministerkollege Mag. Haupt habe sich auch dafür entschieden, selbst ebenfalls an der Ratssitzung in Brüssel teilzunehmen, was ein absolut richtiges und wichtiges Signal für das gemeinsame Vorgehen Österreichs darstelle.

An ergänzenden Aspekten erwähnt Minister Molterer, dass Österreich nicht nur das Verbot der Tiermehlverfütterung in der Europäischen Union unterstützen, sondern darüber hinaus noch zusätzliche Fragestellungen in die politische Diskussion einbringen werde.

Erstens gehe es darum, inwieweit sichergestellt werden könne, dass Importware, die in die Europäische Union kommt, auch den neuen Qualitätsbedingungen, die mit dem jetzigen Verbot erlassen würden, tatsächlich entspricht. Das sei ein wichtiges Thema, da Verbraucherschutz nicht teilbar ist.

Ein zweiter wichtiger Themenkreis sei selbstverständlich die Frage der Eiweißversorgung. Es sei ein massiver Anstieg der Preise für Sojaprodukte festzustellen. Alle europäischen Mischfutter­mittelhersteller versuchten, sich mit Soja einzudecken, wobei dies von der Logistik her schon einige Wochen dauere, weil der Atlantik per Schiff überwunden werden müsse. Daher werde sich in der Europäischen Union die Notwendigkeit ergeben, für diese Eiweißstrategie eine neue Plattform zu bieten.

Drittens werde die Frage der Marktmaßnahmen in der Europäischen Union eine Rolle spielen. Die Kommission werde die Intervention ausweiten, sei allerdings mit dem Problem konfrontiert, was zu geschehen habe, wenn sich in der Intervention Ware befinde, die dann nicht mehr ver­käuflich ist.

Die Kommission werde ein Schlachtungsregime für Tiere vorschlagen, die älter als 30 Monate sind und nicht dem Schnelltest unterzogen werden können, da die Kapazitäten in Europa noch nicht vorhanden sind, und einen Finanzierungsvorschlag – 70 Prozent EU, 30 Prozent die jewei­ligen Mitgliedstaaten – unterbreiten.

Weiters sei zu erwarten, dass auch die Frage der Gesamtkostendarstellung inklusive Tiermehl, Kompensation und Intervention von der Kommission auf den Tisch gelegt werden wird, damit man sich eine annähernde Vorstellung von der Größenordnung machen könne. Dem Verneh­men nach handle es sich um eine Schätzzahl in der Höhe von 7,5 Milliarden Euro – das ent­spricht rund 100 Milliarden Schilling – an Kosten, die in der Europäische Union in diesem Zu­sammenhang auftreten.

Es gehe also nicht nur um die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, sondern es bestehe darüber hinaus ein veritables ökonomisches Problem. Oberste Priorität für alle Entscheidungen auch betreffend radikale Schritte habe jedoch die Gesundheit der Bevölkerung, weil man nur dann in der Lage sei, wieder das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ) unterstreicht den letzten Satz des Herrn Bundes­minis­ters für Land‑ und Forstwirtschaft. Auch für die Sozialdemokraten stehe die Gesundheit der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt, auch wenn dies mit ökonomi­schen Problemen, wie sie der Herr Bundesminister ausgeführt hat, verbunden sei. Bedauerlich sei aber, dass in diesem Zusammenhang nicht das Gesundheitsministerium, sondern das Land­wirtschaftsministerium federführend sei.

Diese Kritik gelte auch für den Agrarministerrat am kommenden Montag, bei dem es nicht nur um BSE, sondern um Fragen der europäischen Lebensmittelbehörde und im Besonderen um Fragen der Nahrungsmittelsicherheit gehe, die der jeweilige Gesundheitsminister – in Österreich Minister Haupt – zu vertreten habe.

Abgeordneter Mag. Maier verleiht dem Missfallen der Sozialdemokraten darüber Ausdruck, dass diese Diskussion zu BSE beim Agrarministerrat hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Darin sei eine Fortsetzung der Politik zu sehen, die Minister Molterer in der Vergangen­heit be­reits betrieben habe und wie sie auch durch den Brief der Bundesministerin außer Dienst Dr. Eli­sabeth Sickl und des Bundesministers Mag. Wilhelm Molterer vom 14. Juli 2000 zum Aus­druck gekommen sei, in dem um eine Ausnahme für Österreich von der ab 1. Oktober 2000 vor­geschriebenen Entfernung des spezifizierten Risikomaterials von Rindern, Schafen und Ziegen ersucht wurde.

Nach Meinung der Sozialdemokraten könne das nicht die richtige Politik sein, und dies stehe auch im Gegensatz zu den angekündigten vertrauensbildenden Maßnahmen. In diesem Zusam­menhang sei es auch unverständlich, dass der Antrag der Abgeordneten Dr. Pittermann, in dem Forschungsgelder für BSE und Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen eingefordert wurden, von den Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Der APA sei ein Maßnahmenkatalog der österreichischen Bundesregierung zu entnehmen, den Minister Molterer in seinen Ausführungen noch ergänzt habe, der nach Meinung der Sozial­demokraten dennoch unvollständig sei. Die Europäische Lebensmittelagentur solle nicht nur zu Harmonisierung von BSE‑Tests eingerichtet werden, sondern generell dazu, um im Sinne des Vorsorgeprinzips Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten, weshalb deren Kompetenzen aus­zuweiten seien.

Die europäischen Verbraucherorganisationen hätten bereits vor Jahren eine Kontrollkompetenz dieser Lebensmittelagentur eingefordert, weil sich herausgestellt habe, dass einige Mitglied­staaten – wie etwa Großbritannien – die notwendigen Kontrollen, die ihnen durch gemein­schaftsrechtliche Vorschriften auferlegt worden seien, nicht durchgeführt hätten.

Dem genannten Maßnahmenkatalog sei auch zu entnehmen, dass eine Harmonisierung der europäischen Lebensmittel‑ und Konsumentenschutzgesetze vorgenommen werden solle. Eine Harmonisierung der Lebensmittelgesetze auf österreichischem Niveau sei durchaus denkbar, bei den Konsumentenschutzgesetzen zivilrechtlicher Art sei eine Harmonisierung etwa in Anbe­tracht der unterschiedlichen Regelung der Rücktrittsrechte allerdings schwer vorstellbar.

Die Sozialdemokraten stimmen einem europäischen Forschungsprogramm, wie es die Bundes­regierung angekündigt habe, zu, ebenso verpflichtenden BSE‑Tests in Europa, wobei über die Anzahl dieser Tests noch im Detail zu diskutieren sein wird. Desgleichen gebe es seitens der sozialdemokratischen Fraktion die Zustimmung zu einem europaweiten Verfütterungsverbot von Tierkörpermehl.

Abgeordneter Mag. Maier bringt an dieser Stelle einen Antrag mit folgendem Wortlaut ein:

Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B‑VG

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Johann Maier, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Maria Kubitschek, Dkfm. Hannes Bauer, Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber betreffend Schlussfolgerung des Rates zu BSE (22042/EU XXI. GP)

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, folgende Positionen im Sinne des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der öster­reichischen Verbraucher sowie zur Beruhigung der Agrarmärkte zu vertreten:

Sofortiges Verbot der Verfütterung von Tiermehl.

Sofortige BSE‑Schnelltests für alle Rinder, die älter als 26 Monate sind.

BSE‑Schnelltests für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden.

Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus Ländern, in denen BSE‑Fälle aufgetreten sind.

EU‑weite Forcierung der Forschung im Bereich CJK und BSE.

Europaweites Blutspendeverbot für Personen, die länger als sechs Monate in Ländern gelebt haben, in denen BSE‑Fälle aufgetreten sind.

Erweiterung der Befugnisse der EU‑Lebensmittelbehörde dahin gehend, dass diese selbständig in allen Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen kann.

Produzenten von Fleischwaren müssen ab sofort die Herkunft und die BSE‑Freiheit der Verwen­dung von Rohstoffen tierischer Herkunft (insbesondere des Verarbeitungsrindfleisches) offen legen beziehungsweise nachweisen.

Aufstockung beziehungsweise Umschichtung von EU‑Förderungsmitteln zugunsten des Aus­baus der biologischen Landwirtschaft und zur Unterstützung und Bewerbung deren Produkte.

Die Kostentragung für diese Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Ver­braucher hat nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen.

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesgesetz und Bundesverfassungsgesetz um­zusetzen beziehungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch ein Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

*****

Dieser Antrag enthalte einerseits grundsätzliche Feststellungen und andererseits ganz konkrete Forderungen, weil es nicht nur um die bislang diskutierten Maßnahmen gehe, sondern weil auch zusätzliche Maßnahmen erforderlich seien.

Die nun in Diskussion stehenden Maßnahmen auf europäischer Ebene wie auch die möglichen nationalen Maßnahmen seien das Ergebnis fehlender Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Be­stimmungen und mangelnder Kontrollen. Hinzu komme, dass die BSE‑Politik auf europäischer wie nationaler Ebene in erster Linie von Agrarministern und der Agrar‑Lobby dominiert werde. Künftig solle jedoch das Gesundheitsprinzip Vorrang vor dem Binnenmarktprinzip bekommen, denn auch die Rindfleischetikettierung, die seit September 2000 in Geltung sei, stelle nicht mehr als ein Beruhigungsmittel für Verbraucher dar.

Wolle die Europäische Union aus dieser tiefen Krise herausfinden, sei eine grundlegende Um­orientierung zu einem ökologisch sinnvollen, sozial gerechten und auch verbrauchersicherheits­orientierten neuen europäischen Agrarmodell unabdingbar.

Sollte es am kommenden Montag nicht zu effizienten Maßnahmen auf EU‑Ebene kommen, wie sie zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucher in Europa absolut notwendig seien, dann seien nationale Sofortmaßnahmen erforderlich.

Seitens der Sozialdemokraten betont Abgeordneter Mag. Maier beiden Ministern gegenüber die Unter­stützung hinsichtlich eines sofortigen Verbots der Verfütterung von Tierkörpermehl. Er verleiht allerdings auch der Meinung Ausdruck, dass die BSE‑Schnelltests ausgeweitet werden müssen und dass man auch die Frage diskutieren solle, ob die Grenze mit 30 Monaten oder mit 26 Mo­naten festzulegen sei, da die Wissenschaft davon ausgehe, dass die entsprechenden Tests an Rindern bereits ab einem Alter von 26 Monaten durchgeführt werden könnten.

Desgleichen sollten BSE‑Schnelltests bei allen Schafen, die als Risikotiere eingestuft werden, durchgeführt werden.

Gerne werde auch der Vorschlag eines politischen Gegners aufgenommen, nämlich die Forde­rung nach einem Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus Ländern, in welchen BSE‑Fälle aufgetreten sind.

Im nunmehr eingebrachten Antrag werde davon ausgegangen, dass im Mittelpunkt europäischer wie nationaler Politik die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stehe und dass das Binnenmarktprinzip zugunsten dieses Vorsorgeprinzips zurückgedrängt werden müsse.

Bundesminister Mag. Wil­helm Molterer sieht sich dazu veranlasst, zu einigen von Abgeordnetem Mag. Maier gemachten Äußerungen sogleich Stellung zu nehmen.

Erstens sei festzuhalten, dass die Kompetenzen sowohl in der Europäischen Union als auch in Österreich festgeschrieben seien. Alle Schritte, die in Veterinärfragen in Brüssel seitens Öster­reichs vertreten worden seien, seien selbstverständlich in Abstimmung mit den in Österreich zu­ständigen Behörden, also dem Gesundheitsministerium, erfolgt, und zwar nicht erst seit heute, sondern seit Österreichs Mitgliedschaft in der Europäischen Union im Jahre 1995. Er habe immer das vertreten, was die österreichischen Gesundheitsbehörden für notwendig erachtetet haben, weil das auch seine Überzeugung sei.

Zweitens informiert er darüber, dass gegen die Republik ein Amtshaftungsverfahren laufe, weil er veranlasst habe, dass in der Dioxinfrage konsequente Maßnahmen gesetzt werden. Er lasse sich in keiner Weise irgendetwas bezüglich einer Agrar‑ oder sonstigen Lobby vor­werfen, denn sonst müsste er auch offen sagen, von wem er mit Wünschen in diesem Zusam­menhang konfrontiert worden sei.

Drittens gebe es in Europa sehr wohl eine große Transparenz, und am kommenden Montag würden so viele Medienvertreter sowie Fernseh‑ und Rundfunkstationen in Brüssel sein, dass alles und jedes dokumentiert werden würde, unabhängig davon, ob die Türen nun geschlossen seien oder nicht.

Viertens drücke der von Abgeordnetem Mag. Maier zitierte Brief eine wie stets mit dem Gesund­heitsministerium abgestimmte Haltung aus, denn er, Molterer, könne es nicht akzeptieren, dass Österreich mit bisher null BSE‑Fällen in einen Topf mit einem Staat geworfen werde, in welchem bereits 170 000 BSE‑Fälle aufgetreten seien. – Das sei der springende Punkt, warum dieses Ansinnen gestellt worden sei. Man habe in Österreich viel in die Sicherung der Gesundheit investiert, Österreich werde seitens der Europäischen Union und internationaler Behörden ein vergleichsweise sehr geringes Risiko attestiert, und daher seien die Gesundheitsbehörde und das Landwirtschaftsministerium der Meinung, dass dies bei der Anordnung von Maßnahmen sehr wohl berücksichtigt werden sollte.

Er sei sicher, dass er in dieser Frage alles getan habe, was im Interesse der Gesundheit erfor­derlich sei.

Abgeordneter Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) informiert darüber, dass seine Fraktion sich in den letzten Tagen sehr intensiv diesem Thema gewidmet habe. Es sei festzustellen, dass die Bundesregierung einiges getan habe, was dringend erforderlich sei, es gebe momen­tan aber noch sehr viel Unklarheit. Auf Grund der Entscheidung, die am 4. Dezember fallen werde, werde sich zeigen, wie auf nationaler Ebene darauf zu reagieren sei.

Bekanntlich gebe es in Österreich derzeit keinen offenen BSE‑Fall, dennoch sei Österreich diesbezüglich keine Insel, sondern Teil der Europäischen Union, weshalb es gelte, sich diesem Problem sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu stellen. Es sei wichtig, endlich eine zentrale Lebensmittelbehörde auf europäischer Ebene einzurichten, denn dies biete die letzte Chance, auch auf Ebene der WTO ein gewisses Restmaß an Glaubwürdigkeit auf­rechtzuerhalten. Die Stärke der USA bestehe ja gerade darin, eine klare, zentrale Lebensmittel­kompetenz zu haben und damit argumentieren zu können, dass ihre Standards eingehalten werden.

Es sei also unbedingt notwendig, eine generelle neue Weichenstellung der europäischen Quali­tätspolitik im Lebensmittelsektor anzugehen. Das bedeute nicht nur in der Landwirtschaft eine Neuausrichtung der Förderpolitik, sondern bedeute auch hinsichtlich der Qualitätssicherung in der Verarbeitung ganz neue Akzente zu setzen.

Der Antrag des Abgeordneten Maier decke wesentliche Aspekte ab, die bisher noch nicht disku­tiert worden seien, weshalb auch die Grünen diesem Antrag näher getreten seien.

Ein Problem, das bisher aus österreichischer Sicht vollständig vernachlässigt wurde, bestehe darin, dass gerade Problemstoffe der Tiermehlproduktion, nämlich jene Chargen, die aus Fall­tieren und Konfiskaten erzeugt wurden, in die osteuropäischen Nachbarländer und nach Asien gegangen seien. In diesem Zusammenhang bestehe sofortiger Handlungsbedarf auf dem öster­reichischen Futtermittelmarkt, und man müsse sich ansehen, welche Importe oder versteckte Importe in Mischfuttermitteln aus Tschechien, aus Ungarn oder aus anderen Ländern kommen.

Ein riesengroßes Manko in der Futtermitteldeklaration auf europäischer Ebene sei weiters, dass unter der Deklaration „Fette und Öle“ sowohl tierische als auch pflanzliche Fette und Öle zu­sammengefasst sind. Das sei eine Grauzone möglicher Fehler.

Laut Meldungen wurde in Paris Strafanzeige gegen verschiedene Händler erstattet, die in den Jahren 1992 bis 1995 bis zu 50 000 Kälber aus Großbritannien importiert und innerhalb der EU in Verkehr gesetzt haben. Ebenso gab es Tiermehlimporte aus Großbritannien auf den Konti­nent. – Das waren verbrecherische Handlungen, denen jetzt nachgegangen werde. Dieses Bei­spiel zeige, wie in der Agrarindustrie vorgegangen werde, und man dürfe nun wirklich nicht länger zusehen, wie in diesem Sektor gewerkt werde, da dies letztlich zum Schaden der Bauern, aber auch der Konsumentinnen und Konsumenten sei.

Im Interesse der europäischen klein- und mittelbäuerlichen Betriebe sei es daher notwendig, eine Wende in der Agrar- und Lebensmittelpolitik in der Europäischen Union herbeizuführen. Deshalb seien beide Minister aufgefordert, in diesem Zusammenhang verstärkt aktiv zu werden, diese Gedanken auf die europäische Plattform zu heben und dazu beizutragen, dass es nicht zu dem komme, was der niederländische Landwirtschaftsminister Laurens Brinkhorst bereits gefor­dert habe, nämlich zu einer Ausnahme bei Verfütterung von Tiermehl aus Schlachtabfällen von Geflügel und Schweinen. Dahinter stehe eine äußerst starke Lobby der holländischen Agrarin­dustrie, und es sei notwendig, sich dieser Sachlage zu stellen und die Dinge beim Namen zu nennen.

Betreffend Futtermittelkennzeichnung gebe es bereits einen sehr guten Vorschlag der Kommis­sion, und Abgeordneter Pirklhuber möchte diesbezüglich eine unterstützende Anregung hinzufü­gen: In der Agrarpolitik gehe es wesentlich darum, industrielle Massentierhaltung in Europa durch ein besseres Förderprogramm, das auf bäuerliche Tierhaltung abziele, unmöglich zu machen. Daher sei es zweckmäßiger, Agrarindustriebetriebe jetzt zu stoppen und ihnen Aus­gleichszahlungen für eine Überführung zur artgerechten Tierhaltung zu geben, als nachher Milliarden zur Sanierung von Problemfällen investieren zu müssen.

Namens der grünen Fraktion wird ein Antrag mit folgendem Wortlaut eingebracht:

Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B‑VG

des Abgeordneten Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber betreffend Schlussfolgerungen des Rates zu BSE (Dokument 22042/EU XXI. GP)

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

Die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wer­den ersucht,

1. die von der Kommission geforderten Maßnahmen hinsichtlich des generellen Verfütterungs­verbotes von Tiermehl für alle landwirtschaftliche Nutztiere sowie der sofortigen Einführung flächendeckender BSE‑Tests für alle Rinder, die älter sind als 30 Monate, voll zu unterstützen;

2. für eine EU‑weite verpflichtende und offene Kennzeichnung von Futtermitteln einzutreten sowie

3. sich für ein offensives Programm zur Ökologisierung der EU‑Agrarpolitik und eine entspre­chende Umschichtung der Agrarförderungen hin zu ökologischen Maßnahmen einzusetzen.

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz und Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bezie­hungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch ein Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

*****

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) bekräftigt, dass die Gesundheit der Konsumen­ten selbstverständlich oberste Priorität haben müsse und dass deshalb alle denkbaren Maßnah­men zu setzen seien, die geeignet erscheinen, das Vertrauen der Konsumenten zu erhalten beziehungsweise wieder herzustellen.

Bekanntlich sei ein Antrag, wie er heute von der SPÖ und Abgeordnetem Dipl.‑Ing. Pirklhuber vorgelegt wurde, sollte er angenommen werden, für den Minister bindend. Der Vorredner habe in seiner Wortmeldung bereits dargestellt, dass die Niederländer die EU‑weiten Bestimmungen schon als zu weit gehend erachten, die Kommission werde ihrerseits den Vorschlag vorlegen, dass Rinder ab 30 Monaten kontrolliert werden müssen. Im erwähnten Antrag sei jedoch von Rindern ab 26 Monaten die Rede. Das würde bedeuten, dass die Minister einer Regelung be­treffend 30 Monate nicht zustimmen dürften und eine qualifizierte Mehrheit deshalb nicht zustande kommen könnte.

Problematisch sei auch die Forderung nach einem europaweiten Blutspendeverbot für Perso­nen, die länger als sechs Monate in Ländern gelebt haben, in denen BSE‑Fälle aufgetreten sind. Das würde bedeuten, dass in ganz Europa mit Ausnahme von Schweden, Finnland, Österreich und Griechenland das Blutspenden verboten wäre, und in Anbetracht dessen möge Frau Abgeordnete Dr. Pittermann Auskunft darüber geben, ob diese vier Staaten in der Lage wären, Blutkonserven für ganz Europa zu Verfügung zu stellen.

Betreffend die Forderung nach Kostentragung nach dem Verursacherprinzip sei die Frage zu beantworten, wer zum Beispiel in Österreich Verursacher wäre, da hier bereits seit 1990 kein Tiermehl an Wiederkäuer verfüttert werde – also lange bevor die anderen europäischen Staaten eine solche Bestimmung eingeführt haben –, die Verarbeitung von Tiermehl streng kontrolliert werde und außerdem seit Jahren strenge Tierkennzeichnungsvorschriften bestünden.

Trotz der genannten strengen Vorschriften seien auch die heimischen Bauern vom europawei­ten Preisverlust auf diesem Sektor betroffen. Dazu komme jetzt, dass jene Bauern, die bisher schon Sojaschrot für die Rinderfütterung verwendet haben, unter der Verteuerung von Soja­schrot zu leiden hätten. Allein aus den genannten Punkten ergeben sich Kosten in der Höhe von etwa einer Milliarde Schilling. Wer soll diese Kosten tragen? Wer ist hier Verursacher?

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ) meint, auf die Blutspenden eingehend, dass man für nationale Blutspenden keine Beschränkung vornehmen werde können. Aus sehr vielen Blutspenden würden aber auch Plasmaprodukte erzeugt, wo sehr wohl gemischt würde. Für Erythrozyten-Konzentrate würden die genannten Staaten kaum ganz Europa versorgen können, außerdem wäre es auch viel zu teuer, diese Produkte hin- und herzuschicken.

Abgeordnete Dr. Pittermann richtet an Minister Haupt die Frage, was man tun könne, um Bei­mengungen von Blutprodukten aus betroffenen Ländern zu verhindern. Teilweise würden in der Medizin jetzt bereits Vorsichtsmaßnahmen gesetzt, doch wisse man noch immer zu wenig über diese Erkrankung, daher wäre zu wünschen, dass aus den betroffenen Staaten etwa Plasma, Fibrinkleber und Ähnliches nicht mehr exportiert würden. Bei reinen Blutkonserven, die bei einem Unfall oder einer Operation gegeben werden, handle es sich praktisch immer um national aufgebrachtes Blut. Sonstige Blutprodukte jedoch werden durch die Konzerne aus verschie­denen Pools gewonnen, und darin liege die mögliche Gefährdung der Bevölkerung.

In diesem Zusammenhang sei daran zu erinnern, dass auch die Gefahr der HIV‑Infektion lange Zeit sträflich heruntergespielt und Warnungen in den Wind geschlagen wurden, obwohl die Übertragungsgefahr sehr groß war.

Daher möge Minister Haupt die Frage beantworten, was getan werden kann, um mit der Blutver­sorgung und insbesondere Plasmaprodukten möglichst autark zu sein. Da Blutspen­der nicht strafbar seien, auch wenn sie nicht angeben, dass sie zum Beispiel ein halbes Jahr in England waren, werde die Aufbringung von entsprechendem Spenderblut immer schwieriger sein, je sicherer man das Produkt machen wolle. Auf Grund von Hepatitis C gebe es auch zu wenig Plasmaspender, und es müsse daher national dafür gesorgt werden, genügend Plasma­spender zu finden.

Weiters ersucht Abgeordnete Dr. Pittermann Minister Haupt in seiner Eigenschaft als Tierarzt die Frage zu beantworten, ob man mit Sicherheit sagen könne, dass diese Erkrankung erst bei Tieren ab 30 Monaten auftritt, weil dann die Symptome sichtbar werden. Könne es nicht bereits bei der Geburt vorhanden und infektiös sein? Sollte nicht auch Forschung betrieben werden, wie sich das bei jüngeren Tieren und bisher nicht befallenen Tierarten, die mit Tiermehl gefüttert wurden, verhält, denn es sei doch ein Unterschied zwischen Auftreten der Erkrankung und der Infektiosität des Trägers.

Wie weit könne weiters überprüft werden, ob nicht etwa in importierten Würsten, Pasteten oder Teigwaren wie Tortellini oder Ravioli und dergleichen, wo der Konsument gar keinen Verdacht habe, dass auch diese verseucht sein könnten, für die Herstellung Billigstfleisch aus Ländern, die nicht sicher sind, verwendet wird.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) stellt fest, dass es ihn freue, dass die beiden Minister in engstem sachlichen Schulterschluss gemäß ihren jeweiligen Kompetenzen agieren. Diesbezüglich sei vorbildlich und sehr rasch vorgegangen worden.

Weiters freue es ihn, dass in diesem Ausschuss offensichtlich Konsens darüber bestehe, dass der Sicherung der Gesundheit und dem Verbraucherschutz absoluter Vorrang einzuräumen sei.

Im Zusammenhang mit den vorliegenden Anträgen sei festzuhalten, dass sowohl von der Regie­rung als auch vom Parlament mit einem Entschließungsantrag sehr rasch gehandelt wurde. Man dürfe nicht übersehen, dass zwar die nötigen politischen Entscheidungen rasch getroffen werden könnten, dass aber technische, logistische und ökonomische Konsequenzen weit­reichender seien. Er halte daher nichts davon, dass man diesbezüglich quasi jeden Tag neue politische Beschlüsse fasse. Daher wolle er für die ÖVP‑Fraktion festhalten, dass seine Partei zum Ministerratsvortrag vom vergangenen Dienstag und zum Entschließungsantrag des Natio­nalrats vom vergangenen Mittwoch stehe, die beiden vorliegenden Anträge auf Stellungnahme jedoch ablehne.

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche) stellt fest, dass es in der Zeit der BSE‑Krise besonders darauf ankomme, dass zunächst schnell reagiert werde und man in weiterer Folge überprüfe, wie es eigentlich mit der Produktwahrheit aussehe.

Betreffend Schnelltests möge Minister Mag. Haupt die Frage beantworten, ob es möglich sei, dass die Schnelltests, die vorläufig im Vergleich mit den BSE‑Endtests am toten Rind noch nicht sehr verlässlich sind, noch verbessert werden können. Deutsche Experten hätten bereits die Auffassung vertreten, dass BSE auch auf Schweine übertragbar sein könnte.

In weiterer Folge sei es auch wichtig, dass nicht nur ein Tiermehlverfütterungsverbot für sämtliche Tiere innerhalb der EU ausgesprochen wird, sondern dass auch darauf geachtet wird, dass das Tier­mehl von der Europäischen Union nicht an andere Staaten weiterverkauft wird.

Viele Betriebe hätten einen legalen Zuchtrinderimport durchgeführt. In diesem Zusammenhang möge Bundesminister Mag. Molterer die Frage beantworten, ob man diese Betriebe als Erste und noch genauer kontrollieren werde.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche) geht auf den Hinweis von Minister Molterer ein, dass Österreich nicht in einen Topf mit Staaten geworfen werden solle, in welchen es Hunderttausende BSE‑Fälle gebe. Das sei absolut richtig, trotzdem müsse man sehr wach­sam sein, und es müsse alles getan werden, um die Bevölkerung wirklich zu schützen. Bei Nah­rungsmitteln gehe es um elementarste Bedürfnisse, es sei höchste Zeit, sich von der Lobby­politik im Gesundheitsbereich, die es auch in Österreich gebe, zu verabschieden.

In diesem Zusammenhang scheine es sehr wichtig zu sein, dass es zu einem allgemeinen Ver­bot der Verfütterung von Tiermehl komme. Mit dem bereits erwähnten Entschließungsantrag seien bereits Weichen in diese Richtung gestellt worden, und es sei zu fragen, was noch dagegen spricht, dass es wirklich zu diesem Verbot kommt. Das Kostenargument dürfe in diesem Zusammenhang nicht ins Treffen geführt werden, weil man bei der Gesundheit einfach nicht sparen dürfe.

Zum Problem der Kennzeichnung habe Minister Bartenstein gesagt, dass für ihn die allge­meine Produktsicherheit sehr wichtig sei. Andererseits gebe es nach wie vor das Austria‑Güte­siegel, und unter diesem „A“ dürfe sich alles Mögliche verbergen, was sicherlich nicht zu einer guten Qualität beiträgt.

Abgeordnete Dr. Partik-Pablé erwartet sich daher, dass diesbezüglich etwas Entscheidendes getan wird, und ersucht beide Minister, dazu Stellung zu nehmen, was Sie in dieser Hinsicht konkret zu unternehmen gedenken.

Abgeordneter Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) hält zur Frage des Abgeordneten Schwarzenberger betreffend das Verursacherprinzip fest, dass dies selbstverständlich sehr schwer zu beurteilen sei.

In der Regel könne den Einzelbetrieb keine Schuld treffen, weil dieser davon ausgehe, dass Produkte, die auf dem Markt erhältlich seien, ordnungsgemäß deklariert sind. Man müsse klar sehen, dass es in diesem Zusammenhang um strukturelle und prozessorientierte Fragen gehe, deren Klärung mühsam sei. Es sei jedoch notwendig, Verantwortung festzumachen, und darum gehe es in dem von ihm eingebrachten Antrag: Zusammenhänge zwischen Ursachen und Wir­kungen müssten aufgezeigt und Verantwortung daran festgemacht werden. Wenn Schuldige dingfest gemacht werden könnten, dann wären diese in der Folge auch gerichtlich zur Verant­wortung zu ziehen.

Er macht Abgeordneten Dr. Stummvoll darauf aufmerksam, dass es im Antrag darum gehe, dass, selbst wenn Tiermehl verboten wird, gemäß Futtermitteldeklaration unter der Rubrik „Fette und Öle“ derzeit tierische und pflanzliche Fette subsumiert werden können. Daher wollen die Grünen dem Minister mit dem Antrag den Auftrag mitgeben, sich für die rasche Umsetzung der verpflichtenden offenen Kennzeichnung einzusetzen, weil das eine notwendige Begleitmaß­nahme sei.

Minister Haupt habe in seiner Darstellung drei alternative Möglichkeiten der Tierkörperverwer­tung für Tiermehl angesprochen. Jene für Düngemittel habe er bereits von vornherein ausge­schlossen, man sollte sie aber trotzdem noch einmal im Detail prüfen, da sie, unter der Voraus­setzung, dass Risikomaterial ausgeschaltet werden könne, auch von der Kommission favorisiert werden könne.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ) bemerkt einleitend, dass die bisherigen Bei­träge seines Erachtens gezeigt haben, dass man gemeinsam bemüht sei, eine rasche Lösung im Interesse des Konsumentenschutzes vorzunehmen und dass auch die Koordinierung zwi­schen den Ministerien gewährleistet sei.

Die Haltung des Abgeordneten Dr. Stummvoll, dem Antrag der SPÖ und des Abgeordneten Dipl.‑Ing. Pirklhuber keine Zustimmung zu geben, halte er deswegen für unverständlich, weil es in diesem Zusammenhang um Sicherheiten gehe, die primär zu beachten seien. Anschließen könne er sich hingegen der Argumentation der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé. – Er gehe davon aus, dass insgesamt das Bemühen um Sicherheit im Vordergrund stehe, und vertrete daher die Auffassung, dass der eingebrachte Antrag durchaus eine Mehrheit finden könnte.

Es sei Tatsache, dass die Bürokratie in Europa durch die diesbezüglichen Vorgänge in Miss­kredit geraten sei: De facto sei zwischen 1986 und 1996 wirklich nicht viel zur Bekämpfung dieser Krankheit unternommen worden. Bereits seit 1986 sei BSE bekannt, zunächst sei aber jeder geäußerte Verdacht von der Bürokratie in den Wind geschlagen worden. Daher habe sich eine relativ starke Lobby durchsetzen können, konkret etwa in Schleswig-Holstein.

Es sei festzustellen, dass sich die jeweiligen Landwirtschaftsministerien – wenn auch nicht in allen Mitgliedstaaten im gleichen Maß – letztendlich stets zugunsten der Industrie und zu Lasten der Verbraucher entschieden haben. Entsprechende Forschungsprojekte seien nicht gefördert worden, man habe im Gegenteil vielmehr jene Gutachtergremien und Beamten gefördert, die unbequeme Fragen nicht gestellt haben.

Im Rahmen dieses Ausschusses gehe es um die Sicherstellung einer Vorgangsweise, mit welcher man zunächst ausschließlich den Verbraucherschutzinteressen diene. Darauf müsse man sich nun konzentrieren. Demgegenüber müsse die Kostenfrage in den Hintergrund treten.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ) teilt mit, dass der von ihm eingebrachte Antrag auf Stellungnahme zurückgezogen, korrigiert und neu eingebracht worden sei. Man sei dabei auf die Argumente des Abgeordneten Schwarzenberger hinsichtlich der Grenzziehung bei 30 Monaten und hinsichtlich der Blutspenderproblematik eingegangen.

Der Antrag hat nunmehr folgenden Wortlaut:

Antrag
 auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B‑VG

der Abgeordneten Dr. Einem, Mag. Maier, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Maria Kubitschek, Dkfm. J. Bauer, Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber betreffend Schlussfolgerung des Rates zu BSE (22042/EU XXI. GP)

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, folgende Positionen im Sinne des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der österreichi­schen Verbraucher sowie zur Beruhigung der Agrarmärkte zu vertreten:

Sofortiges Verbot der Verfütterung von Tiermehl.

Sofortige BSE‑Schnelltests für alle Rinder, die älter als 30 Monate sind.

BSE‑Schnelltests für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden.

Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus Ländern, in denen BSE‑Fälle aufgetreten sind.

EU‑weite Forcierung der Forschung im Bereich CJK und BSE.

Erweiterung der Befugnisse der EU‑Lebensmittelbehörde dahin gehend, dass diese selbständig in allen Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen kann.

Produzenten von Fleischwaren müssen ab sofort die Herkunft und die BSE‑Freiheit der Verwen­dung von Rohstoffen tierischer Herkunft (insbesondere des Verarbeitungsrindfleisches) offen legen beziehungsweise nachweisen.

Aufstockung beziehungsweise Umschichtung von EU‑Förderungsmitteln zugunsten des Aus­baus der biologischen Landwirtschaft und zur Unterstützung und Bewerbung deren Produkte.

Die Kostentragung für diese Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Ver­braucher hat nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen.

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesgesetz und Bundesverfassungsgesetz um­zusetzen beziehungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch ein Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

*****

Dieser Antrag stehe nun zur Diskussion und zur Abstimmung.

Bundesminister Mag. Wil­helm Molterer unterstreicht, dass es seiner Meinung nach ganz wichtig sei, erstens eine ge­meinsame Linie für kommenden Montag zu finden, die zweifelsfrei darin bestehen müsse, dass Österreich für ein generelles Verbot der Tiermehlverfütterung eintritt.

Zweitens habe Österreich die Gründung der Lebensmittelbehörde immer unterstützt. Nach wie vor sei jedoch die Frage nicht geklärt, in welcher Relation die Lebensmittelbehörde zu Dublin stehe, damit Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Die wichtige Frage betreffend Importe aus Drittstaaten werde von Österreich am Montag rele­viert werden. Ebenso müsse das Thema der Deklarationsverbesserung bei Futtermitteln durch­aus auf europäischer Ebene erörtert werden.

Die Notwendigkeit der Forschung werde auch im Entschließungsantrag thematisiert, und zwar sowohl hinsichtlich der BSE‑Risikoforschung als auch der Forschung unter humanmedizinischen Aspekten. Wichtig sei hiebei insbesondere die Verbesserung der Testverfahren, da die jetzigen Testverfahren eine Untersuchung erst am toten Tier ermöglichen.

Die Frage der Zuchtrinder werde ebenfalls im Entschließungsantrag angesprochen. Bundes­minister Mag. Haupt habe sichergestellt, dass Schnelltests schwerpunktmäßig bei geschlachte­ten importierten Zuchtrindern eingesetzt werden.

In der Kennzeichnungsfrage vertritt Minister Molterer eine klare Haltung: Man müsse da­nach trachten, dass das rot-weiß-rote „A“ aus dem Lebensmittelbereich verschwindet; das sei letzt­endlich im Interesse der Sicherheit der Konsumenten unbedingt notwendig. Das sage er hier sehr offen, auch wenn er damit im Widerspruch zu jenem Verein stehe, der von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer getragen würde.

Die Produktion von Düngemitteln aus Tierkörpern lehnt Minister Molterer dezidiert ab. Er bezieht sich dabei unter anderem auf eine dem Deutschen Bundestag vorliegende Studie, die ein Risiko anspricht. Es sei nämlich sinnlos, jetzt auf diese Weise Düngemittel herzustellen und in zwei Monaten ein Weideverbot diskutieren zu müssen.

Betreffend Agrarindustrie liege man in der Linie nicht so weit auseinander, daher legt Minister Molterer Wert auf eine Unterscheidung etwa zwischen dem niederländischen agrarpoli­tischen Konzept und dem, was diesbezüglich in Österreich Grundkonsens sei. Er ersucht, das gemein­same Investment der letzten Jahre in Sicherheit und Gesundheit als das darzustellen, was es ist, nämlich eine Investition in Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Die Diskussion möge nicht un­differenziert geführt werden, damit nicht der Eindruck entstehe, all das ereigne sich in Öster­reich.

Bundesminister Mag. Herbert Haupt präzisiert, dass er vorhin betreffend Verwertung nur die drei Modelle genannt habe, weil diese sofort ver­fügbar wären. In Koordinierung mit dem Land­wirtschaftsminister, dem auch die Umweltagenden obliegen, sei er übereingekommen, dass im Weiteren auch die Verwertung durch Biogasverfah­ren oder die Produktion von Treibstoffen aus der so genannten „Tiersuppe“ evaluiert werden sollen. Für die Errichtung der entsprechenden Kapazitäten müsste jedoch in Österreich sicher­lich ein gewisser Zeitraum vorgesehen werden.

Wie für Bundesminister Mag. Molterer komme auch für ihn die Verwertung in Form von Dünge­mitteln nicht in Frage. Dies stelle keine Alternative dar. Zugleich müsse auch die Frage der Ver­wertung der Kadaver von Hunden und Katzen gelöst werden, denn sonst entstünden in kurzer Zeit ähnliche Probleme. Da auch eine spongiöse Erkrankung von Feliden bekannt sei, könnten sich über kurz oder lang vergleichbare Probleme ergeben.

Auch Minister Haupt vertritt die Meinung, dass das Österreich-Gütesiegel aus dem Lebens­mittelbereich zu verschwinden habe, solange damit nicht Produkte gekennzeichnet werden, die eindeutig österreichischer Herkunft sind, aus österreichischer Produktion stammen und lücken­los zu 100 Prozent nur Stoffe österreichischer Produktion und Verwertung beinhalten.

Es sei bekannt, dass die jetzige Kennzeichnung von manchen Konsumenten als Täuschung empfunden würde, deshalb sei darauf hinzuweisen, dass es in Österreich sehr wohl Gütesiegel gebe, mit welchen dem Konsumenten garantiert werde, dass er es mit einem rein österrei­chischen Produkt zu tun hat.

Zur Frage der Sicherheit von Blutprodukten: Schon seit Jahren sei ausgeschlossen, dass Perso­nen, die länger als sechs Monate in Großbritannien waren, in Österreich Blut spenden dürfen. Leider müsse man immer wieder erleben, dass Menschen, auch hinsichtlich anderer Parameter, falsche Angaben machen. Minister Mag. Haupt betont, dass er sich immer dafür eingesetzt habe, dass in diesem Zusammenhang der unspezifische Neopterintest anzuwenden sei, um all­fälligen viralen Befall mit einem relativ hohen Faktor von bis zu 20 Prozent aus den Blutpro­dukten auszuscheiden. In einigen Bundesländern werde das bereits umgesetzt, in einigen auf Grund der Versorgungslage jedoch nicht.

Im Zusammenhang mit Impfstoffen und Sera bestehe von Seiten der Europäischen Union seit der Fachkonferenz vom November dieses Jahres die Verpflichtung, spätestens im Juni 2001 sämtliche Zellrassen neu bestellt zu haben, um auch für Impfstoffe und Sera Produktsicherheit zu haben.

Für Würste und ähnliche Produkte habe es in Österreich je nach Inzidenzlage der Staaten immer Importverbote gegeben. Nach Auskunft der Fachbeamten seien derzeit sind Importe aus der Schweiz, Portugal und Großbritannien generell und aus der Bundesrepublik Deutschland teilweise gesperrt. Auch betreffend Frankreich seien Importverbote erlassen worden.

Vom Fachausschuss der EU sei diese Haltung jedoch am Vortag mittels Gutachten releviert worden. Man müsse das vorerst zur Kenntnis nehmen, er, Minister Haupt, habe allerdings be­reits alle möglichen Berufungsinstrumente in Gang gesetzt. Er leide unter der auch von Abge­ordnetem Dr. Bauer angesprochenen Bürokratie, werde sich aber aller legalen Mittel bedie­nen, die es gibt, um die Sperren so lange aufrechtzuerhalten, wie es möglich ist.

Minister Haupt verweist auf seine berufliche Erfahrung als Beschautierarzt, und auch deshalb und nicht nur in seiner Eigenschaft als Minister habe er auf Grund des Falles in Deutschland sofort verfügt, dass sämtliche Schlachtungen in Salzburg und Oberösterreich generell einer Beprobung mit dem BSE‑Test unterzogen werden. Das habe ihm zuerst eine Klagsdrohung eingebracht. Er könne aber versichern, dass die befassten Fleischbeschautierärzte von ihm ver­pflichtet worden seien, die Beprobung und das negative Ergebnis vorerst handschriftlich zu dokumentieren; ein diesbezügliches Amtsformular sei bereits in Vorbereitung.

Es sei bekannt, dass die Tests zwischen 0,5 Prozent bis zu 10 Prozent – je nach Qualität des Produkts – falsche Ergebnisse zeigen werden. Daher sei weiterhin auf die nachfolgenden Immunofluoreszenz‑ und histopathologischen Untersuchungen zu setzen. In jenen Fällen, in welchen diese Nachfolgeuntersuchungen auf Grund des Transportweges und der Probleme der Lagerung nicht möglich seien, könnten mittels einer weiteren Methode, nämlich mit Hilfe des Western-Blot-Tests, eine raschere Beprobung und Durchschleusung ermöglicht werden.

Wenn die genannten Tests beziehungsweise Untersuchungen nicht funktionieren, werden detailliertere histologische Untersuchungen vorgenommen, um auf alle Fälle auch sehr leichte nervale Veränderungen feststellen zu können, denn auch bei nicht auffälligen Tieren bestehe ein diagnostisches Fenster zwischen drei und vier Monaten.

Minister Haupt weist darauf hin, dass Österreich der erste Staat war, welcher die Verfütte­rung von Tierkörpermehl an Wiederkäuer verboten hat, und zwar bereits im Jahr 1990. Es sei damals ob dieser Maßnahme heftig kritisiert worden, und es habe viele Versuche gegeben, zu bewirken, dass diese Maßnahme wieder aufgehoben wird.

Seit 1996 gebe es zudem die so genannte korrespondierende Feldüberprüfung: Sämtliche Per­sonen, die in Österreich an einschlägigen nervalen Erkrankungen verstorben sind, mussten ver­bindlich einer pathologischen Leichenöffnung und Untersuchung unterzogen werden. Diese Untersuchungen seien zugegebenermaßen im Zusammenhang mit den sonst üblichen Prakti­ken in Österreich nicht 100-prozentig umfassend, geben aber relativ genau Auskunft über die kor­respondierende Seuchenlage in der Humanbevölkerung, überhaupt wenn man die Situation mit jener in anderen Staaten vergleicht. Häufig werde nämlich aus verschiedenen Gründen als Todesursache nicht die Grunderkrankung – etwa Aids oder eben CJK – angeführt, sondern eine Folgeerkrankung wie etwa Lungenentzündung oder Herzinfarkt.

Es sei bekannt, dass es in Österreich derzeit nur einen einzigen Fall der Creutzfeldt-Jakob-Er­krankung gibt, nämlich einen 86‑jährigen Patienten aus Großbritannien, der an CJK alimentera gestorben ist. Vor allem betreffend jüngerer Altersgruppen – zwischen 18 und 35 Jahren – seien die Vorkehrungen in Österreich besonders akkurat und streng, um die Fehlerquote und die Risikolage für Humanpatienten möglichst zu minimieren.

Im Hinblick auf die am kommenden Montag zu erörternde Kostentragungsfrage ist Minister Haupt pessimistisch: Vierzehn Länder, die zögerlich gehandelt haben, hätten null Interesse daran, einen Staat, der mehr Akkuratesse an den Tag gelegt habe, nun sozusagen dadurch zu belohnen, dass sie dessen Vorleistungen durch höhere Kosten und bessere Rahmenbedingun­gen anerkennen.

Man werde für die Frage der Kostentragung weder die Bauern noch den bäuerlichen Berufs­stand verantwortlich machen können, sondern man müsse eine generelle Lösung finden. Mit dem Finanzminister und dem derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Karl Stix sei daher für nächste Woche ein Gipfelgespräch zwischen den Landeshauptleuten und den Vertretern der Bundesregierung in Aussicht genommen worden, um eine Neuregelung der Kostenfrage außerhalb der gegenwärtigen Kostentragungsregelung zu beraten.

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem leitet nun zu den Abstimmungen über und bringt zunächst den Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Einem, Dipl.‑Ing. Pirklhuber und Genossen zur Abstimmung. – Dieser Antrag bleibt in der Minderheit und ist somit abgelehnt.

Der Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG des Abgeordneten Dipl.‑Ing. Wolf­gang Pirklhuber bleibt ebenfalls in der Minderheit und ist sohin abgelehnt.

Obmannstellvertreter Dr. Einem teilt mit, dass noch eine Schriftführerin zu bestimmen ist. Vorge­schlagen sei Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Gegen diesen Vorschlag wird kein Ein­wand er­hoben.

Er stellt fest, dass die Tagesordnung erschöpft ist, und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.57 Uhr

 

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