V-7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Beratungen des
Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Donnerstag, 25. Oktober 2001
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des Ständigen
Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 25. Oktober 2001
Tagesordnung
1. Bericht der Ständigen Vertretung über die 1933. AStV-II-Tagung am 26. September 2001
(39145/EU XXI. GP)
2. SON 12092/99 WTO 131
3. WTO-Ministerkonferenz; Preparation of the Third WTO Ministerial Conference – Draft Council conclusions (75822/EU XX. GP)
Beginn der Sitzung: 10.35 Uhr
Obmann Dr. Werner Fasslabend eröffnet die Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union und begrüßt die Anwesenden, insbesondere Bundesminister Dr. Bartenstein. Er weist darauf hin, dass in Aussicht genommen ist, diese Sitzung um 12 Uhr zu beenden, und fragt, ob sich jemand dagegen ausspricht, dass über die beiden Tagesordnungspunkte unter einem beraten wird. – Dagegen wird kein Einwand erhoben.
1. Punkt
Bericht der Ständigen Vertretung über die 1933. AStV-II-Tagung am 26. September 2001 (39145/EU XXI. GP)
2. Punkt
SON 12092/99 WTO 131
3. WTO-Ministerkonferenz; Preparation of the Third WTO Ministerial Conference – Draft Council conclusions (75822/EU XX. GP)
Obmann Dr. Werner Fasslabend gibt bekannt, dass für diese Sitzung ein Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber vorliegt, und erteilt Bundesminister Dr. Bartenstein zu einer einleitenden Stellungnahme das Wort.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein berichtet, dass die Welthandelsorganisation, WTO, die nächste Ministerkonferenz von 9. bis 13. November 2001 in Doha, Katar, abhalten wird. Zwar sei in den letzten Tagen über eine eventuelle Verlegung nach Singapur oder Genf diskutiert worden, dies hätte aber die Gefahr einer Terminverschiebung mit sich gebracht, und das wäre in der gegenwärtigen weltwirtschaftlichen Lage von Nachteil gewesen. Jetzt bedürfe es eines positiven Signals für die Weltwirtschaft in Form der erfolgreichen Abhaltung dieser Ministerkonferenz in Verbindung mit dem Start einer neuen Welthandelsrunde. Damit gelte es auch das Scheitern der Konferenz von Seattle im Jahr 1999 zu kompensieren. Wäre es jedoch zur Absage dieser Konferenz im Emirat Katar, also in der arabischen Welt, gekommen, so hätte dies auch ungünstige politische Konsequenzen für diejenigen nach sich ziehen können, die dafür verantwortlich gewesen wären.
Österreich habe sich gut auf diese WTO-Ministerkonferenz vorbereitet. An der grundsätzlichen Position Österreichs und der Europäischen Union habe sich gegenüber der Ausgangslage von Herbst 1999 nahezu nichts Substanzielles geändert, abgesehen davon, dass die Europäische Union nunmehr auch einen multi-institutioniellen Dialog in Sachen Sozialstandards akzeptiere und dieses Thema nicht mehr auf ein gemeinsames Forum von WTO und Internationaler Arbeitsorganisation, ILO, beschränkt sehen wolle. Diese Änderung sei nicht ganz freiwillig zustande gekommen, sondern vor allem dadurch bewirkt worden, dass sich das Thema Sozialstandards zunehmend als harter Kern der Bedenken auf Seiten von Indien, Malaysia und einigen anderen „Hardlinern“ der Dritten Welt gegen den Start einer neuen Welthandelsrunde erwiesen hat.
Die Europäische Kommission habe von den Kompetenzen her sowie gemäß EG-Vertrag innerhalb der EU in dieser Angelegenheit die höchste Zuständigkeit, und dort sei der Bereich Außenhandel/WTO mit Kommissar Pascal Lamy exzellent besetzt. Besonders tragfähig sei der „gute Draht“ von Kommissar Lamy zum Trade Representative der USA, Robert Zoellick, welcher seinerseits wiederum eines der „outstanding members“ der Regierung von Präsident Bush sei. Bundesminister Dr. Bartenstein verweist dabei auf die Herstellung eines bilateralen Kontaktes zum Handelsbeauftragten Zoellick während seines Besuches in Washington vor einigen Monaten.
Nach außen hin vertreten werde die Europäische Union in dieser Angelegenheit also über die Europäische Kommission, und die Einbringung von Vorschlägen der Mitgliedstaaten werde Sache des Rates der Handelsminister sein. Am Abend des 28. Oktober 2001 werde eine weitere informelle Konferenz stattfinden, nicht nur um über den aktuellen Stand der Dinge zu beraten, sondern auch um weitere Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten am 29. Oktober vorzubereiten. Für diesen Tag sei auch ein Treffen der für die WTO zuständigen Minister in Luxemburg geplant. Es sei vorgesehen, während des gesamten Zeitraumes der WTO-Ministerkonferenz in Doha eine gewissermaßen für permanent erklärte Ratssitzung abzuhalten, um die Europäische Union handlungsfähig zu erhalten und die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten.
Bundesminister Dr. Bartenstein berichtet, dass in dieser Angelegenheit mit Vertretern der Parlamentsklubs und mit Nicht-Regierungsorganisationen bereits intensiver Kontakt – wofür insbesondere Sektionschef Mag. Mayer verantwortlich zeichne – gepflogen worden sei. Im Rahmen eines Round Table im Wirtschaftsministerium sei vor einigen Tagen über dieses Thema auch mit Medienvertretern und mit Vertretern der Sozialpartnerschaft gesprochen worden; allerdings seien dort nicht alle Sozialpartner vertreten gewesen.
Am 26. September 2001 habe der Vorsitzende des Allgemeinen Rates der WTO, Stuart Harbinson, einen Entwurf für ein Verhandlungsdokument vorgelegt, der von den Kapitelüberschriften her für die europäischen Teilnehmer bereits einigermaßen tragfähig und akzeptabel sei, allerdings auch noch verbesserungsfähig sein sollte.
Was die Dauer der in Doha einzuleitenden Welthandelsrunde betrifft, habe sich die Europäische Union in ihrem Mandat für einen Zeitraum von drei Jahren ausgesprochen. Darüber sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Jedenfalls sei ein so genanntes „single undertaking“ vorgesehen, womit gemeint sei, dass in der WTO nichts beschlossen sein werde, solange noch nicht alles beschlossen worden sei. Die Welthandelsorganisation sei auf Konsens ausgerichtet, aber es komme entscheidend darauf an, was dort zum Verhandlungsgegenstand werde und auf die Agenda komme. Daher sei auch der Agenda für diese neue Welthandelsrunde ein hartes Ringen vorausgegangen.
An Verhandlungsthemen umfasse der Harbinson-Entwurf zunächst Landwirtschaft und Dienstleistungen im Rahmen der so genannten „built-in agenda“. Darüber werde seit dem Abschluss der Uruguay-Runde und der Erklärung von Marrakesch bereits in Genf verhandelt, und zwar mit durchaus vernünftigen Fortschritten. Der von vielen vermutete große Gegensatz in Sachen Landwirtschaft zwischen Europa und den USA scheine deutlich kleiner geworden zu sein. Jetzt sehe es mehr nach einer Frontstellung zwischen Europa und den USA auf der einen Seite sowie der „Cairns-Gruppe“, einem Zusammenschluss traditioneller Agrarexporteure, auf der anderen Seite aus. Derzeit lägen die Subventionsvolumina in den USA nicht unter, sondern tendenziell sogar über dem europäischen Niveau, nur werde dort eben beispielsweise von einer „Farm Bill“ gesprochen.
EU-Kommissar Lamy habe – auch unter Hinweis auf seine Zusammenarbeit mit Kommissar Fischler – immer wieder betont, dass er auf Basis der Agenda 2000 und der Schlussfolgerungen beziehungsweise Beschlüsse des Agrarrates ausreichenden Spielraum für die Verhandlungen mit den Ländern habe, die von der Europäischen Union vor allem in drei Punkten agrarpolitische Flexibilität erwarten, nämlich beim leichteren Marktzugang, beim Abbau der Exportsubventionen und beim Abbau der internen Subventionen. Das im Harbinson-Entwurf vorgesehene Auslaufen der Subventionen werde von der europäischen Seite sicherlich nicht akzeptiert werden können.
An weiteren Verhandlungsthemen sehe der Harbinson-Entwurf Folgendes vor: den Marktzugang für Industrieprodukte, die geistigen Eigentumsrechte, die Bereiche Handel und Investitionen sowie Handel und Wettbewerb, die Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, die Handelsregeln, das Anti-Dumping – dieses komme gelegentlich auch unter etablierten WTO-Mitgliedern zur Anwendung –, den Bereich Handel und Umwelt – dabei handle es sich aus österreichischer Sicht um ein Schlüsselthema –, den E-Commerce und die Einbeziehung der Entwicklungsländer.
Der entscheidende Unterschied zu dem Ansatz von Seattle bestehe heute darin, dass sich – nicht nur, aber vor allem – die europäische Seite sowie die WTO insgesamt, vertreten durch Generaldirektor Mike Moore, deutlich stärker um die Entwicklungsländer bemühen. In verkürzter Darstellung könne gesagt werden, die Liberalisierung des Welthandels sei weltweit wohl allen Staaten zugute gekommen, allerdings mit der Ausnahme von Schwarzafrika. Dies zeige sich zum Beispiel daran, dass sich vor geraumer Zeit Ghana und Südkorea auf demselben Entwicklungsniveau befunden hatten; heute sei Südkorea durch „capacity building“ innerhalb des Landes und durch Öffnung seiner Handelsregeln de facto zu einem Industriestaat geworden, wogegen Ghana auf dem damaligen Niveau geblieben, wenn nicht gar zurückgefallen sei. Im Rahmen des angesprochenen Round Table im Wirtschaftsministerium habe Karl Friedrich Falkenberg von der Generaldirektion Handel der EU-Kommission kürzlich gesagt, gerade die schwarzafrikanischen Länder hätten trotz leichteren Marktzugangs nach Europa hier Marktanteile verloren.
Die Europäische Union habe mit der „Everything but Arms“-Initiative – der quoten- und zollfreie Zugang zum EU-Markt für Produkte aus ärmeren Entwicklungsländern sei von der Absicht her bereits in dem Mandat für die Konferenz von 1999 enthalten gewesen – einen großen Schritt gesetzt. Bundesminister Dr. Bartenstein spricht den Trägern der österreichischen Landwirtschaft seinen Dank für die Teilnahme an dieser Initiative aus; dies sei zum Beispiel den österreichischen Zuckerrübenbauern nicht leicht gefallen. Diese – abgestuft durchgeführte – Öffnung der Märkte für „alles außer Waffen“, de facto insbesondere für Reis, Zucker und Bananen, stelle ein gutes Signal dar.
Der Minister stellt fest, dass es nicht einfach sei, zum Beispiel mit einem kenianischen Vizepräsidenten zu diskutieren, wenn dieser auf den engen Verbund seines Landes mit Tansania und Uganda hinweise. Tansania und Uganda seien zu den 48 ärmsten Ländern der Welt – den „least developed countries“ – zu zählen und hätten daher von Seiten Europas und der WTO viele Erleichterungen zugestanden bekommen. Dies gelte aber nicht für Kenia, und dieses fühle sich nun, wenn es mit seinen Nachbarn intensiven Handel treiben wolle, benachteiligt.
Im Rahmen ihrer Initiative für einen leichteren Zugang zu „essential drugs“, also zu lebensnotwendigen Medikamenten – betreffend auch die Problematik der AIDS-Medikamente für Südafrika –, sei die Europäische Union bereit, einer entsprechenden Interpretation des TRIPS-Abkommens zuzustimmen. Dabei gehe es zwar nicht um eine Änderung des Abkommens, weil dies zu weit führen würde, wohl aber um eine Interpretation, die zum Beispiel auf Basis von Zwangslizenzierungen eine günstigere Beschaffung lebensnotwendiger Medikamente für Entwicklungsländer ermöglichen würde.
Im Bereich der Implementierung sei die Europäische Union ebenfalls bereit, den Entwicklungsländern entgegenzukommen. Damit sei nunmehr auch der dritte Bereich jener Entwicklungen angesprochen, in denen sich die Europäische Union vorneweg befinde.
In Bezug auf das Verhältnis des Handels zur Umwelt sei an dem Harbinson-Entwurf auszusetzen, dass darin kein konkretes Mandat für diesen Bereich enthalten sei. Wohl aber sei darin das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung von multilateralen Umweltübereinkommen und dem WTO-Übereinkommen – auch als schriftliche Fixierung und damit Außerstreitstellung – vorgesehen. Wichtig wären aus österreichischer Sicht eine Diskussion über das Vorsorgeprinzip – jedoch müsste, damit beispielsweise Indien als „Hardliner“ bereit wäre, den Bereich Handel und Umwelt als Thema zu akzeptieren, das Vorsorgeprinzip ausgenommen werden – und eine Berücksichtigung des Eco-Labeling. Im Hinblick auf Handel und Umwelt bestehe auf Seiten der Entwicklungsländer die nicht ganz unberechtigte Sorge vor einem Öko-Protektionismus.
Betreffend den Bereich Handel und Soziales führt Bundesminister Dr. Bartenstein aus, seiner Einschätzung nach würden in den USA insbesondere die Demokraten dem Vorhaben, der Regierung Bush freie Hand dafür zu geben, ohne Einbeziehung des Kongresses an Beschlüssen mitzuwirken, nur im Fall relativ weitgehender Konzessionen die Zustimmung geben. Die Konferenz von Seattle sei unter anderem deswegen gescheitert, weil Präsident Clinton nicht nur zu diesem Thema Stellung bezogen, sondern den Entwicklungsländern gleich auch Sanktionen für den Fall ihrer Ablehnung angedroht habe. Infolge des Terminus „Sanktionen“ sei die Konferenz endgültig fehlgeschlagen. Die europäische Seite habe sich immer gegen Sanktionen ausgesprochen und sei sich der Sensibilität dieses Themas bewusst.
Zusammenfassend stellt Bundesminister Dr. Bartenstein fest, in formeller Hinsicht werde Österreich auf Basis des Mandates von 1999 in die Verhandlungen von Doha eintreten. Dort werde die notwendige Flexibilität gewährleistet sein müssen. Das Wirtschaftsministerium habe bereits die Parlamentsklubs und auch einige NGOs zur Teilnahme eingeladen. Eine Abstimmung mit dem Parlament in der Form, wie sie in dem vorliegenden Antrag des Abgeordneten Dipl.‑Ing. Pirklhuber gefordert sei, werde nicht möglich sein, aber die Aufnahme von Parlamentariern in die Delegation sei durchaus üblich.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) dankt für das Zustandekommen dieser Sitzung des Ständigen Unterausschusses und für den umfassenden Informations- und Datenaustausch, den das Wirtschaftsministerium den Abgeordneten ermöglicht hat. Er erläutert im Folgenden seinen Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 BV-G betreffend WTO-Ministerkonferenz, Preparation of the Third WTO Ministerial Conference – Draft Council conclusions – 75822/EU XX. GP.
Nach Ansicht der Grünen werde die nächste Welthandelsrunde nicht schon in drei Jahren zu einem Abschluss kommen können. Vielmehr werde damit eine gravierende, grundsätzliche Entwicklung im globalen Kontext in Gang gesetzt, mit der sich Österreich als reicher Mitgliedstaat der Europäischen Union – und hier insbesondere das österreichische Parlament – kontinuierlich auseinander setzen sollte. Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber fragt, welche Möglichkeiten Bundesminister Dr. Bartenstein in diesem Zusammenhang sehe. Regelmäßig vom Ministerium zur Verfügung gestellte Informationen seien wünschenswert, darüber hinaus sei aber auch ein ausgedehnter politischer Diskurs im Parlament nötig, um ein breites Bewusstsein für die Bedeutung dieser Verhandlungsrunde zu schaffen. Derzeit mangle es an der Grundlage für eine breite Diskussion, weil nicht ausreichend berücksichtigt werde, dass die Verhandlungsgremien sehr komplex aufgebaut sind.
Minister Bartenstein habe einleitend zwar die Position des Rates und der österreichischen Delegation im Wesentlichen dargestellt, es wäre aber sinnvoll, insbesondere zu klären, welche Voraussetzungen dafür, diese Welthandelsrunde erfolgreich durchführen zu können, derzeit noch nicht erfüllt seien. Es reiche nicht aus, mit dem bevorstehenden Schritt nur ein Zeichen gegen die aufkeimende Rezession geben zu wollen.
Bisher sei vor allem nicht ausreichend evaluiert worden, inwieweit und ob überhaupt die Uruguay-Runde für alle Länder zu einem wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ausgleich geführt habe. Zwar werde immer wieder von einer positiven Entwicklung gesprochen, aber wer nach konkreten Berichten über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen frage, sei auf ein paar spärliche Studien angewiesen. Gerade die Europäische Union sollte bei dem von ihr vertretenen Ansatz einer nachhaltigen Entwicklung auf WTO-Ebene dafür eintreten, vor einer neuen Runde eine echte Evaluierung und eine breite Diskussion über die Auswirkungen der Uruguay-Runde und der Erklärung von Marrakesch durchzuführen. Dies sei auch eine Voraussetzung für die Einbeziehung der NGOs und der Zivilgesellschaft. Ohne eine solche Vorgangsweise käme es nur zu einem abgehobenen Prozess, der an den Parlamenten und den Bevölkerungen vorbei vor sich ginge.
Ferner werde es notwendig sein, über die derzeitige Struktur der Welthandelsorganisation zu debattieren. Österreich und die Europäische Union hätten zum Beispiel im Hinblick auf Umweltabkommen eine gute Chance, Vorreiter zu sein und ihr Eintreten für eine nachhaltige Entwicklung etwa mit klaren Vorgaben über ökologische Mindeststandards zu untermauern.
Hinsichtlich der angesprochenen „built-in agenda“, also der schon von der Uruguay-Runde her für die nächste Runde feststehenden Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen, lasse sich in der Position der Europäische Union ein „blinder Fleck“ feststellen. Der Wunsch der europäischen Vertreter des Agrarbereichs nach erweiterter Diskussion sei auch aus der Befürchtung heraus entstanden, sie könnten in dem bevorstehenden Wettlauf auf der Strecke bleiben.
Bundesminister Dr. Bartenstein habe zu Recht auf einen neuen Schulterschluss zwischen der Europäischen Union und den USA in der Agrarpolitik hingewiesen. Dies habe offenbar damit zu tun, dass im Sommer 2000 auch die US-Landwirtschaftsabteilung etwas wie ein Umweltprogramm, nämlich ein entsprechendes Förderungsprogramm beschlossen hat. Damit sei in den USA das Stützungsniveau – bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt – an jenes der Europäischen Union herangeführt worden. Wenn Bundesminister Dr. Bartenstein daran festhalte, dass sich an der einschlägigen Position der Europäischen Union nichts geändert habe, so müsse an dieser Sichtweise kritisiert werden, dass darin die EU-Agrarskandale keine Berücksichtigung finden.
In einem Ratspapier sei nach wie vor die Forderung enthalten, die Chancen der europäischen Exporteure zu verbessern. Gleichzeitig trete die Europäische Union für das Vorsorgeprinzip ein. Daraus ergebe sich jedoch ein Interessenkonflikt. Wenn einzelnen Ländern – insbesondere den „Ärmsten der Armen“ – zugestanden werde, ihre Landwirtschaft nach dem Vorsorgeprinzip schützen zu können, so müssten realistischerweise auch Überlegungen in die Richtung angestellt werden, die eigenen Exportquoten prinzipiell in Frage zu stellen.
Worum es dabei gehe, zeige sich zum Beispiel daran, dass Ägypten Baumwolle in die Europäische Union exportiert und auf Billigst-Getreideimporte angewiesen ist, um seine Bevölkerung zu ernähren. Es werde also eine lokale Versorgung durch Dumping auf Basis gestützter Exportsubventionen verhindert. Ein Beispiel dafür stelle auch Brasilien dar. Dieses Land gehöre zwar zu den größten Soja-Exporteuren der Welt, zugleich leide dort aber eine Million Menschen an Hunger, obwohl riesige Landflächen zur Verfügung stünden.
Wer soziale und ökologische Standards für die Produktion fordere und den Anspruch erhebe, die nachhaltige Entwicklung zu einem wesentlichen Bestandteil des WTO-Regelwerks zu machen, der müsse auch bereit sein, diese Fakten zu berücksichtigen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. In dieser Richtung sei auch der vorliegende Antrag der Grünen auf Stellungnahme zu verstehen. Darin gehe es nicht um Besserwisserei, sondern um Anregungen zu konkreten Schritten für eine stärkere Orientierung an Umweltstandards.
In diesem Sinn sei in dem Antrag auch die klare Aufforderung enthalten, keine Patente auf Leben zu erteilen, sondern Tiere, Pflanzen und deren Teile von der Möglichkeit der Patentierung auszunehmen. Dies sei ein hoch sensibler Bereich, da zum Beispiel die Gen-Ressourcen für den Kartoffelanbau in Südamerika oder jene für den Reisanbau in Asien liegen. Es wäre falsch, würden die Industrieländer sich anmaßen, diesen Regionen und Ländern ihre Ressourcen aus der Hand zu nehmen. Die Rechte der indigenen Völker auf ihr Saatgut, auf ihre Pflanzen und Tiere müssten auch im Rahmen des TRIPS-Abkommens gesichert werden. Dabei handle es sich um Grundstandards für einen fairen Wettbewerb, damit nicht nur die Erste Welt zum Gewinner der Globalisierung werde, sondern auch ärmere Länder ihre Ressourcen nachhaltig entwickeln könnten.
Ein zentraler Aspekt dieses Antrags der Grünen sei den multilateralen Umweltabkommen gewidmet. Bundesminister Dr. Bartenstein könnte sich insbesondere als ehemaliger Umweltminister dafür einsetzen, die WTO-Vorschriften mit den Bestimmungen der multilateralen Umweltabkommen in Einklang zu bringen. Er möge darlegen, welche Vorstellungen er persönlich darüber habe oder welche Positionen die österreichische Delegation vertreten werde. Außerdem möge er darüber Auskunft geben, ob aus den Ministerien nur Agrarexperten an der Konferenz teilnehmen würden, oder ob auch Umweltexperten einbezogen wären.
Zu dem agrarpolitischen Konflikt mit den USA habe lange auch die Position der Europäischen Union beigetragen, unbedingt an den so genannten „Blue-Box“-Maßnahmen, also etwa Prämien für Tiere oder auch Flächenprämien, festzuhalten. Eine Überprüfung dieser Position im Hinblick auf ihre ökologische Treffsicherheit wäre insbesondere nach den Agrarskandalen in Europa nötig. Dies sollte dazu führen, dass die Europäische Union einen differenzierten neuen Standpunkt einnimmt. Erforderlich wäre auch die Einbindung der „Blue-Box“-Maßnahmen in Regelungen, die auf ökologische Mindeststandards abzielen.
Einen wichtigen, sehr heiklen Bereich stelle die Frage der Ernährungssouveränität dar. Hohe Standards in diesem Bereich könnten mit protektionistischen Maßnahmen assoziiert werden, vor allem von in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlichen Ländern, die sich auf diese Weise ausgeschlossen fühlen könnten. Die Europäische Union müsste die soziale und ökologische Verträglichkeit solcher Standards stärker in den Vordergrund stellen. Bei diesen Produktionsformen gehe es auch um die kleinbäuerliche Landwirtschaft, diese könnte zum Beispiel für Indien zu einem wichtigen Aspekt in dessen weiterer agrarischer Entwicklung werden.
Auf jeden Fall werde es darauf ankommen, die Entscheidungsfindungsprozesse in den Verhandlungen und die Durchsetzung der Beschlüsse transparenter zu gestalten. Es müsse zu einem Abbau des Demokratiedefizits in der WTO kommen. In dieser Debatte sollte Europa eine Vorreiterrolle einnehmen.
Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) hebt hervor, die bevorstehende WTO-Verhandlungsrunde und deren Ausgang würden entscheidenden Einfluss auf das gesamte Welthandelsabkommen, vor allem aber auf die Produktion in der Landwirtschaft haben. Von den ursprünglichen GATT-Vereinbarungen sei die Landwirtschaft ausgenommen gewesen; erstmals einbezogen worden sei sie in der von 1986 bis 1993 verhandelten Uruguay-Runde. Zuvor habe insbesondere in den Nachkriegsjahren jedes Land größtes Interesse daran gehabt, die Nahrungsmittelproduktion für die Bevölkerung im eigenen Land voranzutreiben, um in dieser lebenswichtigen Frage die Abhängigkeit von Importen zu vermeiden. Im Lauf der siebziger und achtziger Jahre hätten die meisten Industrieländer nicht nur jeweils ihre eigene Bevölkerung versorgt, sondern darüber hinaus auch Nahrungsmittel für den Export und somit für den Welthandel erzeugt.
Abgeordneter Schwarzenberger berichtet, dass von 18. bis 21. Oktober 2001 in Salzburg ein Treffen von nordamerikanischen und europäischen Bauernverbänden stattgefunden hat. Dort habe sich gezeigt, dass in Amerika heute, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, nicht nur dieselbe, sondern in manchen Bereichen sogar eine höhere Stützungsintensität als in der Agrarförderung in Europa feststellbar sei. Darüber hinaus werde mit Tricks versucht, diese Förderungen zu erhöhen. So habe zum Beispiel während der Wirtschaftskrise in Russland vor wenigen Jahren die Europäische Union für ihre dorthin erfolgenden Nahrungsmittelexporte die Exportstützungen erhöht, um es Russland zu ermöglichen, zumindest einen Bruchteil des Ausmaßes, den der Agrarimport zuvor hatte, aufrechtzuerhalten. In Amerika sei ein Umweg zu dem gleichen Ziel gewählt worden, und zwar in Form der Gewährung von Krediten, mit denen Russland amerikanische Agrarprodukte kaufen konnte; nachher sei auf die Rückzahlung dieser Kredite verzichtet worden. Somit habe es sich zwar offiziell nicht um eine Exportstützung gehandelt, aber diese inoffizielle Vorgangsweise sei wesentlich wirksamer gewesen, und sie habe Amerika höhere Beträge gekostet. Damit sei die Einbeziehung in die WTO-Regelungen vermieden worden, und deren Umgehung werde von amerikanischer Seite immer wieder auf solche Weise versucht.
Für die jetzige WTO-Verhandlungsrunde rechne man mit einer ähnlich langen Dauer wie im Fall der Uruguay-Runde, nämlich mit sieben bis acht Jahren. Österreich lege größten Wert darauf – dafür hätten sich 1999 auch die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss der Agenda 2000 in Berlin ausgesprochen –, dass das Modell der multifunktionalen europäischen Landwirtschaft auch die Grundlage in den WTO-Verhandlungen sein sollte. Andernfalls käme es zur Aufgabe der Nahrungsmittelproduktion in Europa, da diese mit wesentlich höheren Auflagen als in anderen Teilen der Welt vor sich gehe, und dies könnte keineswegs im Interesse der europäischen Wirtschaft liegen.
Es wäre ein Trugschluss, zu glauben, dass dann, wenn gemäß den Forderungen in dem Antrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber die Exportstützungen in Europa zur Gänze gestrichen würden und die Entwicklungsländer von Importabschöpfungen beziehungsweise Zöllen befreit würden, die kleinen Bauern aus den Entwicklungsländern Marktanteile in Europa gewinnen könnten. Vielmehr würden sich große multinationale Konzerne in den Entwicklungsländern niederlassen, dort die Arbeitskräfte zu Hungerlöhnen anstellen und die auf diese Weise erzeugten Produkte in die europäischen Industrieländer exportieren.
Käme es zur Annahme des vorliegenden Antrags der Grünen auf Stellungnahme, so würde sich Österreich aus der bevorstehenden Verhandlungsrunde selbst ausschalten. Damit entstünde nämlich für österreichische Regierungsmitglieder eine bindende Wirkung in Bezug auf Positionen, die wahrscheinlich kein anderes europäisches Land akzeptieren würde. Auf diese Weise wären österreichische Minister von den Verhandlungen ausgeschlossen. Stattdessen wäre es ratsam, den Zusagen von Bundesminister Dr. Bartenstein und von EU-Kommissaren, die in der Vergangenheit schon ausführliche Stellungnahmen zu den WTO-Verhandlungen abgegeben hätten, zu vertrauen, dass sie die österreichischen und europäischen Interessen bestmöglich vertreten werden.
Für Österreich sei es sehr wichtig, dass die Landwirtschaft in Europa mit den höheren Tierschutzstandards, den höheren Umweltstandards und den in der Regel kleineren Strukturen weiterhin eine Überlebenschance hat. Dabei sei überdies zu beachten, dass sich der Markt mit dem Beitritt Chinas zu den Handelsabkommen innerhalb des WTO-Raumes noch um 1,3 Milliarden Menschen vergrößern wird.
Abgeordnete Mag. Maria Kubitschek (SPÖ) dankt Bundesminister Dr. Bartenstein ebenfalls für die hervorragende Gelegenheit zur Information über die sehr komplexen Geschehnisse auf WTO-Ebene und ersucht darum, dass dieses Angebot des Wirtschaftsministeriums in dieser Form bestehen bleibt.
Nicht zugestimmt werden könne Bundesminister Dr. Bartenstein jedoch, wenn er sage, in Bezug auf Sozialstandards habe es zwar eine Veränderung in der Position der Europäischen Kommission gegeben, dabei handle es sich aber nicht um eine substanzielle Veränderung. Es bestehe sehr wohl ein substanzieller Unterschied dazwischen, ob gemäß der ursprünglichen Position und dem entsprechenden Verhandlungsmandat eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen WTO und ILO angestrebt werde oder ob, wie es jetzt anscheinend geplant sei, eine institutionalisierte Form der gemeinsamen Bearbeitung dieses Bereichs nicht vorgesehen wäre, sondern wie schon bisher der Welthandel Angelegenheit der WTO und die Sozialstandards Sache der ILO wären. Bundesminister Dr. Bartenstein möge Auskunft darüber geben, ob diese Sichtweise richtig sei.
Eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit in diesem Bereich würde zumindest einen kleinen Fortschritt darstellen, wäre allerdings auch als Rückschritt gegenüber der eigentlichen Forderung zu sehen, die Sozialstandards in das Regelungswerk der Welthandelsorganisation einzubringen. Diese Forderung habe Österreich zur Zeit der Wirtschaftsminister Dr. Schüssel und Dr. Farnleitner massiv unterstützt. Wenn also nun ein substanzielles Abrücken der Europäischen Kommission von dem zuerst vorgesehenen Verhandlungsmandat zustande käme, stelle sich die Frage, ob Bundesminister Dr. Bartenstein dagegen Einspruch erheben würde.
Es sei verständlich, dass die Entwicklungsländer große Probleme mit der Einführung von Sozialstandards hätten und die Befürchtung hegten, dies könnte als protektionistische Maßnahme missbraucht werden. Es wäre daher sinnvoll, Sozialstandards in Verbindung mit Anreizsystemen einzuführen, um den Entwicklungsländern deren Mittragen zu ermöglichen. Als Maßnahmen dafür seien zum Beispiel bereits Handelserleichterungen im Zollbereich oder im Marktzugang zur Diskussion gestanden. Bundesminister Dr. Bartenstein möge seine diesbezügliche Ansicht sowie den Standpunkt der EU-Kommission darlegen, auch darüber, welche konkreten Möglichkeiten für Zugeständnisse an Entwicklungsländer im Sinne solcher Anreizsysteme bestehen könnten.
Derzeit sei die WTO eine reine Handelsorganisation, das Thema Globalisierung gehe aber inzwischen weit über den Handel mit Waren und Dienstleistungen hinaus. Daher könne der jetzige institutionelle Rahmen der WTO dieser Entwicklung nicht mehr gerecht werden, und es bedürfe einer Stärkung des Regelungssystems, des Streitbeilegungsverfahrens und insgesamt der Institutionen auf dieser internationalen Ebene. Dazu gehöre auch eine bessere Vernetzung verschiedener internationaler Organisationen, nicht nur von WTO und ILO, sondern auch der Weltbank oder der UNCTAD. Erforderlich sei ein Rahmen für eine entsprechende institutionalisierte Zusammenarbeit auch im Hinblick darauf, gemeinsame Zielsetzungen besser verfolgen zu können. Abgeordnete Mag. Kubitschek fragt, wie in dieser Hinsicht der Stand der Diskussion sei.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche) möchte wissen, welchen Standpunkt Bundesminister Dr. Bartenstein – unter der von ihm dargelegten Voraussetzung, dass die Position der Europäischen Union seit 1999 praktisch unverändert und die österreichische Position damit eng verknüpft sei – hinsichtlich des aus Sicht der Freiheitlichen problematischen MAI-Abkommens einnehme.
Was die angesprochene Verknüpfung von Sozialstandards mit dem Regelwerk der WTO betrifft, habe ein hoher EU-Beamter vor einigen Tagen klargemacht, dass in Entwicklungsländern große Sorge wegen eines ökologisch und sozial begründeten Protektionismus bestehe. Dort werde gelegentlich die Meinung geäußert, es solle lieber keine neue Welthandelsrunde abgehalten werden als eine Runde, in der die Frage nach Sozial- und Umweltstandards aufgeworfen wird. Bundesminister Dr. Bartenstein möge sich dazu äußern, wie derart unterschiedliche Ansätze auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden könnten.
Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP) spricht sich sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch bezüglich der Vorgangsweise gegen den Antrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber aus.
Für einen Vertreter der ökosozialen Marktwirtschaft sei klar, dass ein erheblicher Teil der Wohlstandszunahme der letzten Jahrzehnte nicht nur in der Ersten Welt, sondern auch in weiten Teilen außerhalb der traditionellen Industrienationen nicht allein auf die Produktivitätsfortschritte, sondern auch auf die Zunahme des internationalen Austausches von Waren und Dienstleistungen zurückzuführen sei. Was schon seit Ricardo fester Bestandteil der ökonomischen Theorie sei, habe sich in den letzten Jahrzehnten massiv bewahrheitet.
Der Vergleich der Entwicklungen in Ghana und Korea, der zuvor von Bundesminister Dr. Bartenstein angesprochen worden sei, habe Folgendes gezeigt: Da diese unterschiedlichen Entwicklungen unter den gleichen globalen Rahmenbedingungen und den gleichen GATT-Regeln vor sich gegangen seien, müsse die Frage gestellt werden, ob dieser Unterschied sozusagen auch auf in den diversen Ländern gegebene unterschiedliche Zugänge zu Grundbegriffen des Lebens wie Bildung und Arbeit zurückzuführen sei und nicht bloß auf die Globalisierung als solche.
Viele der vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber angesprochenen Punkte wären einer eingehenden Diskussion wert und könnten nach einigen Umformulierungen durchaus bejaht werden. Aber schon die Zustimmung zum ersten Punkt seines Antrags, betreffend die Bedingungen, die vor einer weiteren umfassenden Welthandelsrunde erfüllt werden müssten, würde für Österreich in der Praxis bedeuten, das Rad der Zeit anzuhalten und auszusteigen. Stattdessen müsse es das österreichische Bestreben sein, die Entwicklung in die richtig erscheinende Richtung weiter mitzubetreiben.
Hinsichtlich der Vorgangsweise wendet Abgeordneter Dr. Bruckmann ein, er habe als „Achtundsechziger-Geschädigter“ die Auswirkungen des so genannten imperativen Mandats kennen gelernt. Im Jahre 1968 seien die „Leuchten der neuen Linken“ unter der Bedingung des „imperativen Mandats“ zu Gesprächen mit Hochschullehrern erschienen und hätten nicht die geringste Bereitschaft gezeigt, die unter diesem Mandat stehenden Forderungen zu modifizieren. Von diesen Erfahrungen her sei es abzulehnen, den österreichischen Verhandlungsteilnehmern nunmehr für die WTO-Verhandlungen ein „imperatives Mandat“ mitzugeben. Wie schon in den letzten Jahren wären die österreichischen Interessen auch jetzt bei einem Wirtschaftsminister, der früher Umweltminister war, weiterhin in besten Händen.
Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ) spricht sich anerkennend über die heutige Sitzung des Ständigen Unterausschusses sowie das vorangegangene Gespräch im Wirtschaftsministerium aus. Das Thema WTO sei sehr komplex und von großer Wichtigkeit für die weitere Entwicklung in Österreich selbst sowie für die österreichischen Beziehungen zu den Entwicklungsländern. Oft entstehe der Eindruck, es mangle an einer substanziellen Auseinandersetzung mit diesem Thema in längerfristiger Hinsicht. Abgeordnete Jäger fügt hinzu, sie habe als entwicklungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion beobachten können, dass dieses Thema für die Entwicklungsländer oft wichtiger sei als zum Beispiel die Themen Entwicklungshilfe, Weltbank oder Internationaler Währungsfonds.
Es sei notwendig, dass in einer globalisierten Welt Sozial- und Umweltklauseln weltweite Gültigkeit haben. Zu Recht werde in den Entwicklungsländern die Befürchtung gehegt, dass mit solchen Klauseln protektionistische Maßnahmen verbunden sein könnten. Zudem werde jetzt in den Diskussionen, die seit den Ereignissen vom 11. September 2001 stattfinden, gefordert, dass die Anstrengungen zur Armutsbekämpfung erhöht werden müssten und eine deutliche Verbesserung der Lage in den Ländern des Südens erreicht werden müsse. Daher müsse die Einführung solcher Klauseln damit verbunden werden, den Entwicklungsländern etwas von substanzieller Bedeutung anzubieten.
Mit Bezug auf den Vergleich der Entwicklungen in Ghana und in Korea weist Abgeordnete Jäger darauf hin, dass der afrikanische Kontinent insgesamt zurückgefallen und nur noch mit einem Anteil von 2 Prozent am Welthandel beteiligt sei. Hingegen sei in Asien eine dynamische Wirtschaftsentwicklung feststellbar. Es sei daher notwendig, in dieser Lage geeignete Maßnahmen ins Auge zu fassen, und dazu gehöre zum einen der Bereich der Entschuldung. Die zu diesem Zweck bereits im Gang befindliche HIPC-Initiative – „Heavily Indebted Poor Countries Initiative“, Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer – sehe vor, dass das im Wege der Entschuldung zur Verfügung gestellte Geld für Sozialmaßnahmen und Armutsbekämpfung verwendet wird.
Im Sinne eines Anreizes und eines Austausches wäre auch die Förderung von Entwicklungsländern im Wege einer „Tobin-Steuer“ auf Finanztransaktionen zu sehen, sodass tatsächlich Mittel eingesetzt werden könnten, um eine wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern – und vor allem in Afrika – in Gang zu bringen.
Was den Bereich Landwirtschaft betrifft, wäre der Abbau der Exportsubventionen auf europäischer Ebene von wesentlicher Bedeutung. Entsprechende Überlegungen würden auch im Hinblick auf die EU-Osterweiterung, zum Beispiel betreffend den polnischen Agrarmarkt, anzustellen sein. Die Subventionierung der Lebendviehtransporte nach Südafrika und Namibia habe Schaden in einem Ausmaß angerichtet – dort sei der Markt zum Zusammenbruch gebracht worden –, das größer sei als die Summe der im selben Zeitraum in diese Länder gelangten Entwicklungshilfe-Gelder. Aber oft werde in der Europäischen Union das Ausmaß des Schadens gar nicht in vollem Umfang erkannt.
Abgeordnete Jäger erachtet es für notwendig und sehr begrüßenswert, dass die Europäische Union in Bezug auf die lebensnotwendigen Medikamente, vor allem zur AIDS-Bekämpfung in Afrika, eine Verbesserung des TRIPS-Abkommens anstrebt.
Von großer Bedeutung für die Handelsbeziehungen sei auch die Förderung des Fernhandels. Dazu liege auf europäischer Ebene bereits eine Entschließung vor. Auch in Österreich sei ein entsprechender Schritt eingeleitet worden, zunächst in Form einer Überprüfung im Hinblick darauf, inwieweit Österreich unterstützend tätig werden könnte.
Aus Sicht der SPÖ sei die Zusammenarbeit von WTO und ILO, insbesondere im Bereich der Sozialstandards, besonders wichtig. Abgeordnete Jäger fragt, warum auf EU-Ebene jetzt die Absicht bestehe, von dieser Zusammenarbeit wieder abzurücken. Tatsächlich bedürfe es einer besseren Verknüpfung und Vernetzung der international einbezogenen Akteure. Im Zusammenhang mit Umweltstandards müsse da etwa an die Weigerung der USA, das Kyoto-Protokoll zu unterzeichnen, erinnert werden.
Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) verleiht ebenfalls seiner Einschätzung Ausdruck, dass diese Beratung über die WTO-Ministerkonferenz im Ständigen Unterausschuss wichtig ist. Es wäre wünschenswert, öfter über diese Themen zu beraten.
An dem Bericht von Bundesminister Dr. Bartenstein sei auffallend gewesen, dass er nur von Positionen der Europäischen Union, aber nicht von den speziellen Positionen Österreichs gesprochen habe. Abgeordneter Dr. Einem ersucht um weitere Informationen, aus denen deutlicher hervorginge, welche Schwerpunkte Österreich vertrete.
Bereits in der unmittelbar vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses habe die SPÖ mit Staunen vernommen, dass die Freiheitlichen sich in einer der dort behandelten Fragen dafür ausgesprochen hätten, nicht eine österreichische, sondern eine europäische Position zu beziehen. Nunmehr habe hier Abgeordneter Schwarzenberger erkennen lassen, dass er nicht für eine österreichische, sondern für eine europäische Position votiere. Mit Überraschung und Verwunderung sei daher festzustellen, dass die Regierungsfraktionen anscheinend bereit seien, österreichische Ansprüche weitgehend aufzugeben.
Was den Antrag der Grünen betrifft, erachte ihn die SPÖ in der vorliegenden Form für nicht besonders glücklich, da er nur eine lange Liste von in vielerlei Hinsicht vertretbaren und unterstützungswürdigen Punkten darstelle, wodurch es den Regierungsfraktionen relativ leicht gemacht werde, den Beschluss einer solchen Liste abzulehnen. Da es dabei jedoch im Wesentlichen um einen Brief an den Wirtschaftsminister gehe, der ihm die Vertretung bestimmter österreichischer Positionen mit gebotener Intensität im Rahmen des Europäischen Rates nahe lege, werde die SPÖ diesem Antrag ihre Unterstützung geben.
Die in dem Antrag angesprochene wünschenswerte Demokratisierung im Bereich der WTO halte auch die SPÖ für einen wesentlichen Punkt, aber sie hätte sich gewünscht, darüber ausführlicher und konkreter zu beraten. Es handle sich bei dem Ansinnen, dass sich die nationalen Parlamente vorab mit dem befassen sollen, was die Minister zu tun haben, nicht um einen Wunsch, der an die Europäische Union zu richten sei. Dies sei vielmehr Aufgabe der Parlamente selbst, und dazu diene nicht zuletzt diese Sitzung.
Die Erfahrungen sowohl mit der gescheiterten Konferenz von Seattle als auch mit anderen internationalen Treffen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass unter vielen Bürgerinnen und Bürgern in allen Teilen der Welt große Betroffenheit hinsichtlich der Maßnahmen weltweiter Koordinierung bestehe. So wichtig und notwendig eine derartige Koordinierung in manchen Bereichen sei, so sehr zeige sich daran auch das demokratische Defizit in manchen Institutionen, verstanden als Mangel an konkreten Möglichkeiten zur Einflussnahme und zum Mitreden. Infolgedessen werde dann ein Ventil gesucht, das von den Methoden her manchmal überschieße. Es sollte auch in Österreich ernsthaft darüber nachgedacht werden, wie Vorgänge von der Art des WTO-Prozesses mit einer entsprechenden demokratischen Grundlage ausgestattet werden könnten, und zwar in vollem Bewusstsein der Tatsache, dass etwa eine Änderung der vertraglichen Verhältnisse in dieser Richtung nicht das Mittel der Wahl werde sein können.
Nach Ansicht der SPÖ sollte eine institutionalisierte Form der Demokratisierung gefunden werden, die über die Befassung der nationalen Parlamente hinausginge, um darüber zu diskutieren, welche Ziele im Rahmen der WTO erreicht werden sollen. Dadurch könnte ein Teil des Drucks, der sich heute zur Straße hin entlade, abgefangen werden. Dazu wolle die SPÖ in absehbarer Zeit konkretere Vorschläge vorlegen.
Für die aktuelle Diskussion rege die SPÖ – ohne dass es dazu einer förmlichen Abstimmung bedürfe, da ohnehin jede Fraktion konkrete Wünsche nach Beratungen in diesem Ständigen Unterausschuss anmelden könne und die Erfüllung dieser Wünsche auch gängige Praxis sei – eine mindestens einmal jährlich stattfindende, ausdrückliche Aussprache über den Fortgang der WTO-Verhandlungen an. Damit solle auch das Angebot von Bundesminister Dr. Bartenstein angenommen werden, über diese Fragen zu informieren, sodass sich das Parlament in angemessenem Rahmen intensiver als bisher mit dieser wichtigen und komplexen Angelegenheit beschäftigen könne.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) führt aus, dass der von Abgeordneter Mag. Kubitschek angesprochene Mechanismus des Streitbeilegungsverfahrens bereits ausgezeichnet funktioniere. Es komme in Fällen von Regelverletzungen umgehend zur Verhängung von Strafzöllen. Nunmehr werde es darauf ankommen, ein entsprechendes Verfahren auch für den Fall der Unterschreitung von Umweltstandards einzurichten, sodass dann nicht nur eine Abmahnung erfolgen würde, sondern auch de facto ein Pönale zu zahlen wäre. Solange es nur bei Lippenbekenntnissen bleibe, werde es immer wieder zur Umgehung von Bestimmungen kommen; wenn hingegen die Regelverletzung mit Kosten verbunden wäre, würde es auch zu Fortschritten im Bereich der Umweltstandards kommen. Von wesentlicher Bedeutung wäre dabei, dass diese Standards Eingang in das Regelwerk der WTO finden.
Die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Bruckmann seien offenbar so zu verstehen, dass deshalb, weil es unterschiedliche Kulturen gebe, auch verschiedene Entwicklungsmodelle bestehen würden. Daher sollte nicht das europäische Kulturmodell als das einzige angesehen werden, sondern es sollte sozusagen dem Globus ein gewisser Spielraum gegeben werden, damit sich auch andere Kulturen entwickeln könnten und mit ihnen ein positiver Dialog gepflegt werden könnte.
In manchen Regionen der Erde sei de facto ein Netto-Kapitalabfluss zu verzeichnen gewesen. Mehr als ein Jahrzehnt lang habe zum Beispiel Lateinamerika einen Netto-Kapitalabfluss trotz Investitionen der Europäischen Union im Bereich des MERCOSUR hinnehmen müssen. Es zeige sich bereits an diesem Aspekt, wie schwer sich überprüfen lasse, was während der letzten zehn bis fünfzehn Jahre geschehen ist.
Vom Abgeordneten Dr. Einem sei klar dargestellt worden, dass es in diesem Ausschuss um die Diskussion der österreichischen Positionen geht. Es dürfe nicht in vorauseilendem Gehorsam nach Voraussetzungen für Kompromisse gesucht werden, sondern es müsse versucht werden, aus der österreichischen Entwicklung heraus klarzumachen, worin die Unterschiede der Standpunkte zum Beispiel im Bereich des Arbeitsrechts oder hinsichtlich der Zusammenarbeit von WTO und ILO bestehen. Bundesminister Dr. Bartenstein möge über die unterschiedlichen Positionierungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die heutige Verteilung der Kräfteverhältnisse nähere Informationen geben.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber stellt fest, sein Antrag gebe in einigen Punkten definitiv Positionen des Europäischen Rates wieder, zum Beispiel hinsichtlich des zollfreien Zugangs zu den Märkten der Industrieländer für die ärmsten Entwicklungsländer. Darüber liege ein Ratsbeschluss vor, und nun gehe es ausschließlich darum, etwas von der Europäischen Union bereits für richtig Erachtetes auf internationale Ebene zu heben.
Die vom Abgeordneten Schwarzenberger angesprochene Möglichkeit, dass sich multinationale Konzerne in Entwicklungsländern ansiedeln könnten und dann Produkte, die dort unter schlechtesten Bedingungen hergestellt werden, in die Industrieländer liefern würden, zeige genau, dass es künftig nicht nur um freien Handel, sondern auch um Mindeststandards gehe. Es müsse erreicht werden, dass auch in den WTO-Handelsregeln die fundamentalen Menschen- und Arbeitsrechte anerkannt und respektiert werden. Es komme nunmehr darauf an, diesbezügliche verbindliche Leitsätze der OECD für multinationale Konzerne weiterzuentwickeln. Künftig solle auch die Frage möglich sein, was sich österreichische Parlamentarier in puncto Einhaltung von Mindeststandards erwarten können, wenn österreichische Unternehmen wie zum Beispiel die OMV in afrikanischen Ländern investieren. Dies sei nicht nur eine Frage von Menschenrechten, sondern auch eine Frage der Kultur, der langfristigen internationalen Zusammenarbeit und der Reputation der österreichischen Wirtschaft.
In solch wichtigen Fragen solle Österreich seine Chancen für eine Vorreiterrolle sehen, und in dieser Richtung sei auch der Antrag der Grünen zu verstehen. Es gehe nicht um eine Bindung des Wirtschaftsministers an ein Mandat des Parlaments, das keine Zustimmung zu einem Kompromiss mehr ermöglichen würde, sondern um die Vertretung einer bestimmten Position im Europäischen Rat und auf WTO-Ebene. Nach dieser Auffassung wäre eine Evaluierung als zentrales Element der nächsten Verhandlungsrunde in die Agenda aufzunehmen.
In diesem Sinn habe auch EU-Kommissar Lamy gemeint, es werde in der nächsten Runde auch um die Erstellung eines Fahrplans gehen. Dazu werde eine lange Diskussion erforderlich sein, dann würden die Themen wirklich aufgelistet werden, und in diesem Zusammenhang wäre es empfehlenswert, entsprechend der in dem Antrag der Grünen umrissenen, ausgewogenen Position vorzugehen. Daher mögen auch die anderen Fraktionen diesem Antrag zustimmen.
Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche) stellt fest, dass die Freiheitlichen den Antrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber ablehnen werden, weil der Inhalt dieses Antrags in weiten Teilen ohnehin den Intentionen der Bundesregierung entspreche.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein spricht den Abgeordneten seinen Dank für die qualitativ hochwertige Diskussion und die vorgetragenen Anregungen aus. Es sei nunmehr eine noch bessere Abschätzung der Positionen der einzelnen Fraktionen möglich geworden, wodurch sich auch die Voraussetzung für eine noch bessere Vertretung der Meinung des Parlaments ergeben habe. Wie von Abgeordneter Jäger bereits festgestellt, handle es sich hier um eine sowohl komplexe als auch wichtige Materie, sodass die Bundesregierung bestrebt sein werde, in Österreich ausreichende Möglichkeiten zur Diskussion zu schaffen, wie dies auch Abgeordneter Dr. Einem angeregt habe.
Zur Einschätzung der Position Österreichs sei zu bedenken, dass Österreich ein international in hohem Maße verflochtenes Land mit einem Außenhandelsanteil am Bruttoinlandsprodukt von ungefähr 34 Prozent ist. Diese Tendenz sei steigend, Österreich befinde sich damit in einer mit der Schweiz vergleichbaren Lage und weise eine höhere Außenhandelsverflechtung als zum Beispiel Deutschland auf. Daher müsse Österreich an einer weiteren Liberalisierung des Welthandels interessiert sein, und zwar unter drei prinzipiellen Prämissen: Erstens sei eine bessere Einbindung der Entwicklungsländer und vor allem eine bessere Vertretung ihrer Interessen anzustreben. Zweitens werde es auf eine bessere Vereinbarkeit von Handel und sozialen Standards ankommen. Drittens bedürfe es einer besseren Abstimmung zwischen den Handels- und Umweltinteressen. Von diesen Prämissen ausgehend, stehe eine weitere Welthandelsliberalisierung in Österreichs ureigenstem Interesse, und diese Position gelte es sowohl in Brüssel als auch in Doha zu vertreten.
Die Aufnahme Chinas mache die Welthandelsorganisation zu einer wahrhaft globalen Organisation. Aus europäischer Sicht sei es mindestens ebenso wichtig, dass in absehbarer Zeit Russland ebenfalls Aufnahme finden wird. Dafür habe sich auch Österreich mehrfach vehement ausgesprochen. Allerdings müsse Russland noch einiges an „Hausaufgaben“ erledigen, um WTO-reif zu werden.
Was die Positionierung der gegenwärtig 142 WTO-Mitgliedstaaten betrifft, hätten sich einige von ihnen für eine umfassende neue Welthandelsrunde ausgesprochen, und zwar im Einzelnen die Europäische Union, die EU-Beitrittskandidatenländer – diese seien in vollem Umfang der Linie der EU gefolgt und hätten wenig eigenes Profil in Sachen WTO entwickelt – und Japan.
Einige WTO-Mitglieder würden auf Verhandlungen über Marktzugangsfragen Wert legen, und zwar die Agrarexporteure der „Cairns“-Gruppe mit Australien, Argentinien, Neuseeland, Kanada, Brasilien, Thailand, Indonesien, Uruguay und den Philippinen.
Weitere WTO-Mitglieder wie etwa die USA würden sich an einer Beschränkung des Marktzugangs orientieren. Ob es tatsächlich schon zu einem Schulterschluss zwischen der Europäischen Union und den USA gekommen sei, lasse sich nur schwer abschätzen. Voraussichtlich werde es zum Ende der Verhandlungen soweit sein, aber derzeit sei dieser Zustand offensichtlich noch nicht gegeben.
Zum Vierten gebe es eine Position der Entwicklungsländer, die darin bestehe, dass vor allem Implementierungsfragen in ihrem Sinne gelöst werden.
Eine fünfte Gruppe von WTO-Mitgliedern sei weitgehend in der Lage, sich jeder Position anzuschließen.
Für den Fall eines Scheiterns der Ministerkonferenz von Doha sei davon auszugehen, dass dem multilateralen Ansatz bis auf weiteres jeder Fortschritt verwehrt bleiben werde und dass verstärkt regionale Ansätze zum Tragen kommen würden. Die Europäer seien sehr stark einem gleichwertigen Ansatz verhaftet und würden dafür eintreten, auf der einen Seite die regionale Integration voranzutreiben, also die Europäische Union weiter fortzuführen, und auf der anderen Seite Fortschritte in multilateraler Hinsicht zu erreichen.
Anders verhalte es sich mit den Zielen der Amerikaner. Insbesondere der Präsident der USA tendiere heute dazu, dem regionalen Ansatz, also dem North American Free Trade Agreement, NAFTA, den Vorrang zu geben. In den USA werde auch deutlich darauf hingewiesen, dass 30 Prozent des Außenhandels mit dem Norden, also Kanada, 30 Prozent mit dem Süden, nämlich Lateinamerika, nur jeweils ungefähr 20 Prozent mit dem Westen, das heißt Asien, und dem Osten, also Europa, sowie ein kleiner Rest mit dem Nahen Osten und Afrika abgewickelt werden.
Was den Handel mit Lateinamerika betrifft, bestehe in Europa Anlass zu Selbstbewusstsein, da die europäischen Verhandlungen mit dem MERCOSUR weiter fortgeschritten seien als jene der USA. Daher sei die politische Absicht der Bush-Regierung nicht gleichlautend mit der tatsächlichen Situation der Handelsbeziehungen zwischen den USA und großen Teilen Lateinamerikas.
Bundesminister Dr. Bartenstein stellt fest, dass im Falle der Annahme des Antrages des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber eine sehr weitreichende inhaltliche Bindung des österreichischen Vertreters in der WTO-Ministerkonferenz die Folge wäre. Es seien in dem Antrag eine Reihe akzeptabler Punkte enthalten, jedoch sei dort auch zum Beispiel die sachlich unzutreffende Gleichsetzung aller Entwicklungsländer mit den „least developed countries“ vorzufinden. Ferner werde in dem Antrag eine Vorrangstellung der multilateralen Umweltübereinkommen gegenüber der Welthandelsorganisation für Zweifelsfälle gefordert, aber mit dieser Position würde mit Sicherheit nur ein sofortiges Abspringen aller Entwicklungsländer von weiteren Liberalisierungsbemühungen der WTO erreicht werden. Außerdem werde eine sehr weitgehende Forderung nach Erfüllung grundlegender Bedingungen vor Aufnahme einer neuen Welthandelsrunde erhoben.
Mit diesem Antrag wäre die WTO überfordert. Diese sei eine Handelsorganisation, die bestimmten Rahmenbedingungen zu genügen habe, aber es dürfe nicht der Fehler gemacht werden, alles, was anderswo nicht gelöst worden ist, wie etwa Umwelt- und Arbeitsstandards, der WTO aufzubürden. Die Welthandelsorganisation funktioniere relativ gut, weil sie über einen Streitbeilegungsmechanismus verfüge, der sich in den letzten Jahren gut entwickelt habe, und weil sie letztlich auch Sanktionen – im Sinne von Handelssanktionen – zur Anwendung bringe. Sie müsse daran festhalten, dass im Bereich von Umwelt- und Sozialstandards weiterhin keine Sanktionen verhängt werden, weil sie sonst die Mitarbeit der Entwicklungsländer verlöre.
Daher ergebe sich aus manch einer wohlmeinenden Argumentation eine gewisse Ambivalenz, die darin bestehe, auf der einen Seite zwar Partei für die Entwicklungsländer zu ergreifen, auf der anderen Seite aber zugleich Umwelt- und Sozialstandards einzufordern. Dies stelle im Rahmen der WTO-Realität einen Widerspruch in sich selbst, eine contradictio in se, dar. Ein solcher Ansatz lasse sich nicht verwirklichen, da er nicht die Mitwirkung der Entwicklungsländer finden würde.
Die Forderung der Grünen nach Vorkehrungen für eine Rezession beantwortet Bundesminister Dr. Bartenstein damit, dass sich Europa und Österreich nicht in einer Rezession befänden. Daher sei hier auch keine Reaktion auf eine Rezession erforderlich. Eine Rezession gebe es in Japan und, mit hoher Wahrscheinlichkeit, in den USA, aber in Österreich sei ein Wachstum jenseits von 1 Prozent zu verzeichnen.
Ausgehend von einem vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber erwähnten Beispiel berichtet Bundesminister Dr. Bartenstein, er habe vor einigen Monaten während eines Besuches in Ägypten mit dem dortigen Wirtschafts- und Außenhandelsminister Boutros Ghali über die ägyptische Situation diskutiert. Auf Grund der Bevölkerungsexplosion und der beschränkten Anbauflächen befinde sich Ägypten in vielen agrarischen Bereichen in der Situation eines Netto-Importeurs. Daher treffe eine vereinfachende Darstellung derart, dass dort eben statt Baumwolle Getreide angebaut werden solle, nicht zu. Ägypten sei ja beispielsweise auch ein Zucker-Importeur.
Am Beispiel Ägyptens als eines Landes, das von seiner Außenhandelsseite her nur zu 7 Prozent in den arabischen Raum integriert sei, zeige sich ein weiteres Grundproblem aller Entwicklungsländer. Dieses bestehe darin, dass sie regional nicht integriert seien. In dieser Lage würden sie auf irgendwelche Exporte in die Europäische Union, in die USA oder nach Japan setzen, die dann trotz Erleichterung des Marktzugangs oft nicht zustande kämen, manchmal auch wegen der Qualität der Produkte. So komme es üblicherweise zu einer Beschränkung auf den Bereich der „commodities“, und dort seien die Marktteilnehmer einem harten Preiswettbewerb unterworfen. Daher seien „capacity building“ und letztlich auch Druck zur Erreichung des Zieles regionaler Integration und entsprechender Handelsbeziehungen besonders wichtige entwicklungspolitische Maßnahmen.
Als österreichisches Delegationsmitglied von Seiten des Landwirtschaftsministeriums sei der zuständige Generalsekretär Mag. Wutscher vorgesehen; er werde auch die Interessen in Bezug auf Umweltfragen zu vertreten haben. Bundesminister Mag. Molterer werde aus Zeitgründen nicht an der Ministerkonferenz teilnehmen. Österreich habe sich entschlossen, den primär zuständigen Bundesminister für Wirtschaft nach Doha zu entsenden.
Bundesminister Dr. Bartenstein erachtet es für sehr interessant, dass auch Abgeordneter Schwarzenberger die Veränderung im Verhältnis zwischen der Agrarsubventionierung in Europa und in den USA bestätigt hat. Dies bedeute eine Entlastung für die europäische Position. Das Ziel einer multifunktionalen Landwirtschaft werde selbstverständlich aufrechterhalten.
Einem Teil der Ausführungen der Abgeordneten Mag. Kubitschek sei offenbar ein Missverständnis zugrunde gelegen. Österreich trete entsprechend der Regierungsposition aus dem Jahr 1999 weiterhin für das Thema Handel und Sozialstandards ein. Damals sei klargestellt worden, dass als kurzfristiges Ziel die bereits vereinbarte Zusammenarbeit von WTO und ILO erwünscht ist. Diese Zusammenarbeit solle regelmäßig in formalisierter Weise vor sich gehen, und die ILO solle Beobachterstatus in der WTO bekommen. Diese Forderungen seien auch Bestandteil der EU-Position, die insgesamt mit einer einzigen Einschränkung unverändert bleibe, nämlich der erwähnten Einschränkung, dass nicht mehr ein „Joint Working Forum“ von ILO und WTO in Aussicht genommen sei, sondern eine Aufwertung der bestehenden ILO-Arbeitsgruppe zur Globalisierung. In diesem Rahmen solle es auch zur Einbindung anderer internationaler Organisationen wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds, UNCTAD und UNDP kommen. Diese Integration bedeute eine Aufwertung des Dialogs zwischen ILO und WTO.
Die Veränderung beziehe sich daher nur auf die Vorgangsweise, jedoch sei das Ziel, zu Sozialstandards zu gelangen, auf europäischer und auf österreichischer Ebene absolut unverändert geblieben. Statt eines fixen Forums von ILO und WTO sei ein institutioneller Dialog vorgesehen. Allerdings sei in dem besprochenen Harbinson-Entwurf nur ein sehr allgemeiner Hinweis in dieser Richtung enthalten. Überdies lägen eindeutige Hinweise dafür vor, dass dieser Punkt aus Sicht Indiens und vieler anderer „Hardliner“ den „breaking point“ darstelle. Daher könne von einer Durchsetzung dieses Ziels noch lange nicht die Rede sein.
Das vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann angesprochene Multilaterale Abkommen für Investitionen, MAI, sei auf OECD-Ebene gescheitert, und zwar auf Betreiben von französischer Seite. Von dieser Seite sei ja zuletzt auch die europäische Linie in Sachen WTO ein wenig in Frage gestellt worden. Für ein Land wie Österreich sei ein multilateraler Ansatz für Investitionsschutz sinnvoll.
Bundesminister Dr. Bartenstein hebt hervor, es habe sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die entwickelten Länder nur in unzureichendem Maße Entwicklungshilfe im Sinne der Dotierung des EZA-Budgets betreiben. Österreich sei, wie auch andere OECD-Länder, mit einem Anteil von etwa 0,35 Prozent weit von dem angestrebten Ziel, nämlich 0,7 Prozent, entfernt. Nur die skandinavischen Länder seien einigermaßen im Begriff, gemäß den Versprechungen gegenüber den Entwicklungsländern zu handeln.
Viel besser habe sich der Bereich der ausländischen Direktinvestitionen entwickelt, wenn auch mit Ausnahme von Afrika südlich der Sahara. Daher sei es ratsam, für Direktinvestitionen einen guten Rahmen verfügbar zu machen. Hunderte oder Tausende bilaterale Investitionsschutzabkommen seien nur mühevoll zu erreichen und blieben dann zweite Wahl. Deshalb wären auch die Verhandlungen über das Kapitel Handel und Investitionen statt auf der OECD-Ebene auf der WTO-Ebene zu führen, allerdings mit einer Opting-out-Möglichkeit für diejenigen, die sich nicht an einem neuen Anlauf zu einer Art MAI-Abkommen beteiligen wollen.
Bundesminister Dr. Bartenstein spricht sich gegen eine Bindung im Sinn des genannten „imperativen Mandats“ aus. Es wäre auch aus zeitlichen Gründen nicht einfach gewesen, über den vorliegenden Antrag auf Stellungnahme der Grünen noch entsprechend zu verhandeln.
Die von Abgeordneter Jäger angesprochenen Belange „Tobin-Steuer“ und Entschuldungsprogramme seien für wichtige und durchaus diskutable Ansätze zu erachten. Was den Abbau von Agrarexportsubventionen betrifft, stehe zu erwarten, dass es zu einer gewissen Reduktion kommen wird, allerdings nicht bis auf null. Fair Trade sei als Zielvorstellung zu begrüßen, und zur Erreichung dieses Ziels bestehe die realistischste Möglichkeit in Form eines geregelten Regimes unter dem Dach der Welthandelsorganisation.
Die Frage des Abgeordneten Dr. Einem, ob Österreich nunmehr Positionen zugunsten Europas aufgeben würde, beantwortet Bundesminister Dr. Bartenstein damit, dass dies mit Sicherheit nicht der Fall sei. Es müsse jedoch unterschieden werden zwischen einer Zeit des Diskutierens, also einer Zeit des Durchsetzens von Positionen für ein Mandat, und einer darauffolgenden Zeit, in welcher entweder Europa geeint und damit gestärkt vorgehe oder aber jeder Mitgliedstaat einzelne Positionen vertrete. Nach Abschluss der ersten Phase werde es in Doha darum gehen, geschlossen eine Position zu vertreten.
Es sei daher sehr verwunderlich, dass Frankreich als ehemalige Kolonialmacht erster Ordnung, vor allem in Westafrika, nunmehr im Rat Allgemeine Angelegenheiten gegen die „Everything but Arms“-Initiative gestimmt habe und dass beispielsweise in Hanoi der französische Außenhandels-Staatssekretär davon gesprochen habe, Frankreich wolle noch ein Jahr länger Verhandlungen zur besseren Akkordierung mit den Entwicklungsländern führen und unterstütze daher die Bestrebungen zu Beginn einer neuen Welthandelsrunde noch nicht. Allerdings sei dieser Standpunkt dann abgeschwächt worden.
Österreich sei daher keineswegs von der Vertretung seiner Interessen abgewichen. Das Mandat des Rates Allgemeine Angelegenheiten aus dem Jahr 1999 und das österreichische Regierungsmandat seien nach wie vor gültig.
Was die Forderung nach mehr Demokratie in der Welthandelsorganisation betrifft, stimmt Bundesminister Dr. Bartenstein vom Prinzip her zu; allerdings sei es nicht vorstellbar, die WTO parlamentarisch zu strukturieren, da dies darauf hinausliefe, diese Struktur lahm zu legen. Deutlich für die demokratische Meinungsbildung in der WTO spreche das Erfordernis der Einstimmigkeit gemäß dem Konsensprinzip: Es könne auf WTO-Ebene nichts entschieden werden, solange ein Land dagegen Einspruch erhebt.
Bundesminister Dr. Bartenstein erklärt seine Bereitschaft, über das Thema Welthandelsorganisation einmal jährlich auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren. Er könne sich auch eine Art Hearing dazu vorstellen, zu welchem ein Mitglied der Europäischen Kommission eingeladen und jedenfalls der österreichische WTO-Botschafter in Genf – gegenwärtig sei dies Botschafter Dr. Kreid – beigezogen werden könnte. Übrigens würden die WTO-Botschafter auf Grund ihrer Genfer Erfahrungen meistens eine pessimistischere Haltung als die Minister einnehmen.
Es habe sich bereits gezeigt, dass die Mechanismen der WTO funktionieren – Bundesminister Dr. Bartenstein dankt dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber für dessen Feststellung, dass das Streitbeilegungsverfahren funktioniert – und dass die WTO aus der Lektion von Seattle die Schlussfolgerung gezogen hat, sich zu öffnen. Damit sei es nun auch zur Einbindung von Nicht-Regierungsorganisationen gekommen, nicht zuletzt im Zuge der Vorbereitung von wichtigen Tagungen.
Obmann Dr. Werner Fasslabend schließt die Debatte und bringt den Antrag auf Stellungnahme des Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber zur Abstimmung. – Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist damit abgelehnt.
Obmann Dr. Fasslabend dankt den Anwesenden, insbesondere Bundesminister Dr. Bartenstein, und schließt die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 12.07 Uhr
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