NATIONALRAT
 
 
 
            Der   J u s t i z a u s s c h u s s   hält Dienstag, den 29. November 2005,
um 13.30 Uhr
im Lokal V Sitzung.

 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006) (1183 d.B.)
 

 2.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG) (1182 d.B.)
 

 3.)

Antrag der Abgeordneten Detlev Neudeck, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird (741/A)
 

 4.)

Antrag der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (294/A)
 

 5.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung befristeter Mietverträge (526/A(E))
 

 6.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare und nachvollziehbare Mietzinsbegrenzungen (542/A(E))
 

 7.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Kautionen (675/A(E))
 

 8.)

Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mietzinsobergrenzen (659/A(E))
 

 9.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das  Richterdienstgesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006) (1158 d.B.)
 

 10.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das  Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 - BRÄG 2006) (1169 d.B.)

 

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 11.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und das  Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden
(Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006) (1168 d.B.)
 

 12.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz in der Fassung BGBl I 128/2004 geändert wird (656/A)
 

 13.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 - VerwGesRÄG 2005) (1069 d.B.)
 

 14.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspielveranstalter" (195/A(E))
(Wiederaufnahme der am 19. April 2005 vertagten Verhandlungen)
 

 15.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005) (583/A)
(Wiederaufnahme der am 1. Juni 2005 vertagten Verhandlungen)
 

 
 

Wien, 2005 11 23
 
 
 

 

              Mag. Dr. Maria Theresia   F e k t e r  

 

                Obfrau


                                                                                                                                                     

 

A v i s o


 
           Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 8 sowie 11 und 12 jeweils unter einem zu verhandeln.
 
           Außerdem ist in Aussicht genommen, diese Sitzung spätestens um 17.30 Uhr zu beenden.