NATIONALRAT
 
 
 
            Der   U n t e r a u s s c h u s s   d e s   V e r f a s s u n g s a u s s c h u s s e s   zur Vorbehandlung der Anträge
 

 

2/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in der Fassung von 1929 geändert wird (Bundesverfassungsgesetz-Novelle 2003),
 
5/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird,
 
9/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz - TSchG),
 
12/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz - TSchG),
 
127/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes im Sinne des Volksbegehrens für ein Bundestierschutzgesetz
und
184/A(E) der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für die Fischerei durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
hält Freitag, den 26. März 2004, um 10 Uhr im Lokal V Sitzung.
 
 

Wien, 2004 03 22
 

 

                Mag. Ulrike   S i m a  

 

                Obfrau


                                                                                                                                                     
 

A v i s o
 
           Einen Beschluss des Verfassungsausschusses vom 25. März 2004 vorausgesetzt, soll dieser Unterausschuss auch mit der Vorbehandlung der Regierungsvorlage:
                                                                                                                                           
Bundesgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (446 d.B.)
 
betraut werden.