127/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

entschliessungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Brigid Weinzinger, Gradwohl,

Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Krauter, Heidrun Walther,

und Genossinnen

betreffend rasche Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes im Sinne des Volksbegehrens

für ein Bundestierschutzgesetz

Der österreichische Nationalrat hat - was von den ProponentInnen des
Tierschutzvolksbegehrens sehr honoriert wurde - sehr ambitioniert bereits am 20.11.1996 mit
einem großen öffentlichen Hearing im Plenarsaal die Debatte für den Beschluss eines
strengen und modernen Bundestierschutzgesetzes begonnen. Nicht lange danach lagen zwei
Entwürfe seitens der Sozialdemokratischen und Grünen Fraktion vor. Diese war mit allen
maßgeblichen Tierschutzorganisationen und deren Experten abgestimmt.

Seit diesem Zeitpunkt hat die ÖVP ein Bundestierschutzgesetz verhindert. Erst wenige Tage
vor der Nationalratswahl 2002 überraschte ÖVP-Obmann Schüssel die Wähler mit dem
Versprechen, nach der Wahl rasch ein Bundestierschutzgesetz zu beschließen.

Leider liegt bis zum heutigen Tag - also nach einer sechs Jahre andauernden Debatte im
Nationalrat - kein Entwurf der Bundesregierung für ein Bundestierschutzgesetzes vor.

Bei der Parlamentarischen Enquete-Kommission, die am 10. April 2003 im Parlament
stattgefunden hat, war die Ungeduld der Tierschutzorganisationen bereits unüberhörbar. Die
Fakten für ein Bundestierschutzgesetz liegen seit langem am Tisch.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert bis spätestens Ende Juni d. J. einen
Entwurf für ein strenges und modernes Bundestierschutzgesetz dem Österreichischen
Nationalrat vorzulegen.

In eine ausreichend lange Begutachtungsphase sind alle namhaften Tierschutzorganisationen,
vor allem aber die ProponentInnen des Tierschutzvolksbegehrens mit einzubeziehen und eine
ausführliche Debatte zu ermöglichen.

Inhaltlich ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass die wesentlichen Forderungen des
Tierschutzvolksbegehrens (Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang,
Einrichtung einer Tieranwaltschaft, ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes)
Berücksichtigung finden und keine der bisher in den Bundesländer festgelegten Standards
durch das Bundestierschutzgesetz unterschritten werden.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss