127/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Brigid Weinzinger, Gradwohl,
Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Krauter, Heidrun Walther,
und Genossinnen
betreffend rasche Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes im Sinne des Volksbegehrens
für ein Bundestierschutzgesetz
Der österreichische Nationalrat hat - was von den
ProponentInnen des
Tierschutzvolksbegehrens sehr honoriert wurde - sehr ambitioniert bereits am
20.11.1996 mit
einem großen öffentlichen Hearing im Plenarsaal die Debatte für den Beschluss
eines
strengen und modernen Bundestierschutzgesetzes begonnen. Nicht lange danach
lagen zwei
Entwürfe seitens der Sozialdemokratischen und Grünen Fraktion vor. Diese war
mit allen
maßgeblichen Tierschutzorganisationen und deren Experten abgestimmt.
Seit diesem Zeitpunkt hat die ÖVP ein
Bundestierschutzgesetz verhindert. Erst wenige Tage
vor der Nationalratswahl 2002 überraschte ÖVP-Obmann Schüssel die
Wähler mit dem
Versprechen, nach der Wahl rasch ein Bundestierschutzgesetz zu
beschließen.
Leider liegt bis zum heutigen Tag - also nach einer
sechs Jahre andauernden Debatte im
Nationalrat - kein Entwurf der Bundesregierung für ein
Bundestierschutzgesetzes vor.
Bei der Parlamentarischen Enquete-Kommission, die am 10.
April 2003 im Parlament
stattgefunden hat, war die Ungeduld der Tierschutzorganisationen bereits
unüberhörbar. Die
Fakten für ein Bundestierschutzgesetz liegen seit langem am Tisch.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert bis
spätestens Ende Juni d. J. einen
Entwurf für ein strenges und modernes Bundestierschutzgesetz dem
Österreichischen
Nationalrat vorzulegen.
In eine ausreichend lange
Begutachtungsphase sind alle namhaften Tierschutzorganisationen,
vor allem aber die ProponentInnen des Tierschutzvolksbegehrens mit
einzubeziehen und eine
ausführliche Debatte zu ermöglichen.
Inhaltlich ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass
die wesentlichen Forderungen des
Tierschutzvolksbegehrens (Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im
Verfassungsrang,
Einrichtung einer Tieranwaltschaft, ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes)
Berücksichtigung finden und keine der bisher in den Bundesländer festgelegten
Standards
durch das Bundestierschutzgesetz unterschritten werden.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss