134/A XXII. GP

Eingebracht am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz betreffend ein Verbot des Ankaufes von

Kampfflugzeugen (Umsetzung des Abfangjägervolksbegehrens)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz betreffend ein Verbot des Ankaufes von

Kampfflugzeugen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Der Ankauf von Kampfflugzeugen, Abfangjägern oder Luftraumüberwachungsflugzeugen
zur Verwendung im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung der Republik
Österreich ist untersagt.

Artikel 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Begründung:

624.807              ÖsterreicherInnen haben zwischen 29.7. und 5.8.2002 das
„Abfangjägervolksbegehren" unterzeichnet. Das Volksbegehren wurde am 9.10.2002 dem
Parlament zugeleitet. Die Beratungen wurden jedoch aufgrund der vorzeitigen
Beendigung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr aufgenommen. Der gegenständliche
Initiativantrag zielt darauf ab, die Anliegen der Vertreterinnen des Volksbegehrens sowie
der Unterzeichnerinnen einer entsprechenden parlamentarischen Behandlung
zuzuführen, wie sie ohne vorzeitige Beendigung der Gesetzgebungsperiode erfolgt wäre.

Daher wird angeregt,

   ξ  den Antrag einem besonderen Ausschuss gem. § 69 Abs. 6 GOG zuzuweisen

   ξ  den   Bevollmächtigten   des   Volksbegehrens   sowie   2   weitere   von   ihm   zu

 nominierende Stellvertreter als Auskunftspersonen gem. § 40 GOG zu laden
   ξ  aufgrund der Vorberatung eines „bedeutsamen Gesetzesentwurfes" im Sinne des

37 Abs. 9 GOG die Sitzungen dieses besonderen Ausschusses medienöffentlich

abzuhalten

Die Begründung des Volksbegehrens lautete:


Volksbegehren

gegen Abfangjäger

Die   Unterstützer  dieses   Volksbegehrens   haben   die   Einleitung   eines   Verfahrens   für  ein
Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den
Ankauf von Abfangjägern untersagt.

Begründung

Die Begründung zur Einbringung des Volksbegehrens gegen Abfangjäger gliedert sich in sechs
Punkte:

1.   Sicherheitspolitische Argumente

1.1 Verteidigung gegen wen?

Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen 1989 und der Auflösung des
Warschauer Paktes, ist dem österreichischen Bundesheer der „Feind aus dem Osten"
abhanden gekommen. „Die Demokraten" sehen in einem befriedeten Mitteleuropa weit und
breit kein Feindbild, vor dem es sich zu schützen gilt und lehnen daher die künstliche
Erschaffung eines neuen Feindbildes ab. Weiters stellt sich die Frage, für wen Österreich und
die österreichische Bevölkerung ein etwaiges Ziel darstellen könnten.

1.2 EU-Erweiterung

In fünf bis zehn Jahren ist Österreich nach dem Beitritt der Nachbarstaaten (Slowenien,
Tschechien, Slowakei und Ungarn) keine EU-Außengrenze mehr. Die Nachbarstaaten
verfügen über eine intakte Luftraumverteidigung und -Überwachung und daher muss ein
Aggressor zuerst den Luftraum der anderen Länder durchfliegen, um somit in den
österreichischen Luftraum zu gelangen. „Die Demokraten" fordern die so genannte
„Europapartei" ÖVP auf, diese realpolitischen Umstände verstärkt in ihre Überlegungen
einzubeziehen.

1.3 Die Terrorismus-Lüge

Die Aussagen des Verteidigungsminister, „scheinbar seien die Ereignisse des 11. September
bereits in Vergessenheit geraten" werden von uns auf das Schärfste als Lüge und
Angstmacherei zurückgewiesen. Kein Staat der Welt hat besseres, moderneres Fluggerät in
einem größeren Ausmaß als die USA zur Verfügung, dennoch konnten die USA ihren
Luftraum eben nicht schützen, genauso wenig wie die angegriffenen Gebäude und
Menschen.

1.4 Österreich hat keine klar definierte Sicherheitspolitik

Die Bundesregierung spricht von „bündnisfrei", die Opposition von „neutral", die einen wollen
in die NATO, die anderen die Neutralität schützen. Solange Österreich seine Sicherheitspolitik
nicht klar definiert macht es keinen Sinn Unmengen an Budgetmitteln für Ankäufe von
Abfangjägern zu verschwenden. Es kann niemals Österreichs Rolle im Rahmen einer
europäischen Sicherheitspolitik sein, Agenden der Luftwaffe zu übernehmen. Wenn, dann
wird Österreich Spezialtruppen, Gebirgsjäger, Pioniere oder Sanitätspersonal bereitstellen.
Die Haltung der Bundesregierung, dieses nicht zur Kennntnis nehmen zu wollen, ist gegen
eine europäische Sicherheitspolitik gerichtet, wobei man nicht erkennen kann, wohin uns
diese bornierte Haltung der Bundesregierung auf der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik
eigentlich führen soll.

1.5 Die Staatsvertrags-Lüge


Vermehrt werden Regierungsmitglieder mit den Worten „die Luftraumüberwachung ist im
Staatsvertrag festgelegt", zitiert. Dies ist unwahr. Im Staatsvertrag ist lediglich eine
Verteidigung „mit allen zu Gebote stehenden" Mitteln festgeschrieben. In einem befriedeten
Mitteleuropa, ohne eine erkennbare Bedrohung unseres Staatsgebietes, steht wohl eine
Verteidigung mittels Luftwaffe nicht zu Gebot.

1.6 Die Frage der Effektivität

Wenn Österreich seinen Luftraum tatsächlich schützen will, muss man dieses Wollen wohl mit
dem der Schweiz vergleichen. Dieses Vorhaben ist weder mit 24, nocht mit 50, noch mit
100 Abfangjägern gewährleistet. „Die Demokraten" sehen die geplante Anschaffung mehr als
Erwerb eines Statussymbols für Politiker, Waffennarren und Generäle, welche ganz klar
abzulehnen ist. Wenn es tatsächlich „nur" um die Luftraumüberwachung geht, dann sollte die
bestehende „Goldhaube" modernisiert werden, anstatt unnötige Abfangjäger anzuschaffen.

Des Weiteren garantiert der Besitz von Abfangjägern keinerlei Schutz vor etwaigen
Aggressoren, wie die Vorfälle rund um das Eindringen mehrerer MIGs aus dem ehemaligen
Jugoslawien in den österreichischen Luftraum bewiesen haben.

2.   Verschwendung von Steuergeld

2.1 Steuerbelastung

Die Steuerbelastung ist in Österreich so hoch wie noch nie. Jede Steuerzahlerin und jeder
Steuerzahler arbeitet bis 23. Juni jedes Jahres für den Staat, erst danach für die eigene
Briefstasche. Der Ankauf von Abfangjägern würde jeden Haushalt mit mindestens 1 000 Euro
belasten. Dies ist der Bevölkerung nicht zumutbar und zeigt wie grausam die Regierung
gegen das eigene Volk agiert.

2.2 Nulldefizit/Steuerentlastung

Der österreichischen Bevölkerung wurde monatelang versichert, dass die Verteuerung der
Autobahnvignette, die Besteuerung der Unfallrenten, die Einführung der Studiengebühren, die
mehr als dürftige Pensionssteigerung und viele andere „Reformen" mehr nur zum Erreichen
des Nulldefizits beschlossen worden seien und es im Laufe der Legislaturperiode
Steuerentlastungen geben soll. Wir lehnen jegliches Wahlzuckerl (für das man dann als
Steuerzahler auch noch „Danke" sagen muss) ab, die Regierung (wie jede Obrigkeit) ist
Diener des Volkes und Treuhänder des Steuergeldes und soll anstatt einen Ankauf von
Abfangjägern zu tätigen, dieses Geld den Österreicherinnen im Rahmen einer Steuerreform
zum Beispiel zurückgeben.

2.3 Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit erreicht monatlich neue Rekordwerte mit Zuwächsen bis zu 20% im
Vergleich zu den Werten des Vorjahres. Wirtschaftlich sinnvoll ist es daher,
konjunkturfördernde                                                                                                                    bzw.
-stützende Programme zu initiieren. Ein Ankauf von Abfangjägern hat keine Auswirkung auf
die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und ist daher wirtschaftspolitischer Schwachsinn und
beweist einmal mehr, dass es der Regierung nicht darum geht die Wünsche des Volkes
umzusetzen, sondern nur die der diversen Lobbys usw. die diese Regierung unterstützen.

2.4 Soziale Härtefälle/Versteckte Armut

Der Ankauf von Abfangjägern betrifft jede(n) Österreicherin und nimmt angesichts der
Tatsache, dass eine geschätze Million an Mitmenschen bereits in versteckter Armut lebt,
keine Rücksicht auf diese Gruppe. Der Ankauf von Abfangjägern bringt keiner Alleinerzieherin
Geld für die Erziehung des Kindes, keiner Kleinrentnerin das Geld für Heizmittel für den
Winter, keinem Unfallrentner Geld für Dinge, die für die Herrschaften in der Regierung
selbstverständlich sind. Auch jetzt ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes
Staatsbürgers bereits gefährdet, anstatt diesen Missstand zu bekämpfen, wird Geld
anderweitig eingesetzt.

3.   Transparenz von Vereinbarungen


3.1.Gegengeschäfte

Die von der Abfangjägerlobby versprochenen Gegengeschäfte klingen ja auf das Erste ganz
gut, sind aber in Wahrheit reine Realitätsverzerrung. Wie die Vergangenheit bewiesen hat,
mussten österreichische Unternehmen bei Gegengeschäften derart billig anbieten, um zum
Zug zu kommen, dass sie zu diesem letztlich vereinbarten Preis auch auf dem freien Markt
problemlos verkaufen hätten können. Des Weiteren sind solche Gegengeschäfte NICHT
einklagbar, also de facto nicht mehr wert als das Papier auf dem diese vereinbart werden.
Wie mehrere Untersuchungen ergeben haben, haben die Gegengeschäfte bei diversen
anderen Ankäufen (Thomson-Deal, Draken-Ankauf) 60% des Kaufpreises NICHT
überschritten. Um jedoch das ganze Gegengeschäft schön darzustellen wurden längst
getroffene Vereinbarungen in die Gegengeschäfte mit eingerechnet. Außerdem gehen wir
davon aus, dass österreichische Unternehmen der betroffenen Branchen auch OHNE den
Ankauf von Abfangjägern Aufträge bekommen werden, da diese durch professionelle und
international geschätzte Qualität ihrer Arbeit bekannt sind und einen sehr guten Ruf
genießen.

3.2 Provisionen

Bekanntlich werden bei Ankäufen von Waffensystemen, Panzern, Abfangjägern usw. bis zu
20% an Provisionen bezahlt. Dies würde bedeuten, dass zwischen 300 und 600 Millionen
Euro an Provisionszahlungen fließen werden. Da dieser Kauf erwiesenermaßen wohl nur den
Empfängern dieser Zahlungen finanziell nützt und davon auszugehen ist, dass diese
Organisationenen/Parteien/

Privatpersonen keiner sozialen Bedürftigkeit unterliegen und der/die gemeine Steuerzahlerin
diese Rechnung zu begleichen hat, ist der Ankauf auch aus diesem Grund abzulehnen. Die
Frage warum die Bundesregierung bzw. diverse Parteiorganisationen so vehement für einen
Ankauf eintreten stellt sich hiermit natürlich auch.

4.   Falsche Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik für das Bundesheer

4.1.1 Die Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik des Bundesheeres ist eine verfehlte und
fern jeglicher Realität. Rund um die Ereignisse der Lawinentragödie von Galtür wurde
medienwirksam stets von der dringend notwendigen Anschaffung von
Transporthubschraubern gesprochen, getan wurde nichts.

4.2 Des Weiteren fehlt es dem Bundesheer an Transportmaschinen, die wir uns für teures Geld
von anderen Staaten ausleihen müssen.

4.3 Die Ausstattung der Infanterie besteht hauptsächlich aus veraltetem Gerät und entspricht
nicht den Anforderungen eines modernen Heeres. Waffensysteme mit Laserpointer,
Waffensysteme mit Feind-Freund-Erkennung, Splitterschutz, Schusswesten, moderne
Kommunikationsmittel, die allesamt der Sicherheit des Soldaten im Feld dienen, sollten
oberste Priorität in der Anschaffung haben und nicht der Ankauf von Abfangjägern.

5.   Arbeitsplätze

In der Argumentation der Befürworter taucht oft das Argument auf, der Ankauf würde
Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen. Dass der Ankauf Arbeitsplätze schafft ist keinesfalls
glaubwürdig und auch nicht belegbar. Es ist richtig, dass in der Zeltweger Werft am
Flughaften Hinterstoisser 200 Arbeitsplätze direkt von einer Nachbeschaffung abhängig sind.
Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es ein wirtschaftspolitischer Schwachsinn
ist, einen Ankauf mit Kosten von mehr als 2,5 Milliarden Euro mit der Erhaltung von
200 Arbeitsplätzen zu rechtfertigen.

6.   Betroffene Bevölkerung in den von der Stationierung betroffenen Regionen

6.1 Die Bevökerung der betroffenen Regionen leidet nicht nur unter einer enormen
Lärmbelastung und einer Verschmutzung der Luft durch Kerosin. Des Weiteren sind Abstürze
bei Start- bzw. Landemanövern eine reale Gefahr.


6.2 Die Stationierung neuer Abfangjäger würde in den betroffenen Regionen sogar Arbeitsplätze
kosten. In Fohnsdorf (Nachbargemeinde von Zeltweg in der Steiermark) sollen eine neue
Therme entstehen, die weit über 300 Arbeitsplätze schaffen und tausende Besucher in die
Region locken wird. Die Investoren würden bei einer Erhöhung der Flugtätigkeit Abstand von
der Realisierung dieses Projektes nehmen. Des Weiteren steht ein Ankauf und damit
verbundene Belastungen, die unter 6.1 aufgezählt sind, sicher im Widerspruch zum oft
gepriesenen „Wellness- und Urlaubsland Steiermark".

6.3 Ein sehr wichtiger Punkt, der gegen den Ankauf spricht, betrifft zwar in der Gesamtheit
gesehen „nur" ein paar tausend Österreicherinnen, diese aber massiv und eventuell mit
katastrophalen Folgen. In den betroffenen Regionen kommt es automatisch zu einer
massiven Abwertung der Immobilien, Grundstücke, Eigenheime usw. Wer ersetzt diesen
Wertverlust den betroffenen Bürgerinnen? Dies kann bei grundbücherlich besicherten
Darlehen durch den veränderten Schätzwert bis hin zur Zwangsversteigerung der eigenen
vier Wände führen!

Diese sechs Punkte sind der Grund des Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens und
zeigen wohl bei genauer Betrachtung, dass objektiv gesehen ein Ankauf NICHT im Sinne der
Österreicherinnen sein kann. Da aber die Regierung gegen das Volk agiert, die Meinung des
Bürgers NICHT berücksichtigt, sehen wir dieses Volksbegehren als letzte Chance den Ankauf von
Abfangjägern noch zu verhindern.



 


Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 174 vom Dienstag, 10. September 2002 ist folgende
Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:

Bundeswahlbehörde

ZI. 48.637/45-V/8/02

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBI. l Nr. 98/2001, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom
9. September 2002 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der
Eintragungen für das Volksbegehren gegen Abfangjäger ermittelt:

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat
die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG
vorliegt.