135/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 23.05.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Vereinheitlichung des Baurechts

 

Derzeit gelten in Österreich neun unterschiedliche Bauordnungen. Um eine
Vereinheitlichung herbeizuführen, wurde bereits in der XX.GP Prof Bernhard
Raschauer, Prof Brigitte Gutknecht und den Verfassungsexperten Willibald Liehr mit
der Erstellung einer Studie beauftragt. Sie präsentierte verschiedenste Beispiele
teilweise widersinniger unterschiedlicher Regelungen und plädierte für eine
Vereinheitlichung. Unter anderem wurde eine Senkung der Baukosten um zwei bis
vier Prozent als positiver Effekt dargestellt. Insgesamt könnte eine Abgleichung der
unterschiedlichen Genehmigungsverfahren Einsparungen von bis zu 15 Prozent
erzielen. Innerhalb eines Jahre könnte eine Musterbauordnung erarbeitet werden.
Angesichts der Verwaltungs- und Bundesstaatsreform erscheint jetzt der Zeitpunkt
für eine Umsetzung der Empfehlungen geeignet. Zur Erreichung der Kyotoziele sollte
bereits die Musterbauordung hohe ökologische Standards aufweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich mit den
Bundesländern in Verhandlungen zu treten, um eine Vereinheitlichung der
Bauordnungen auf einem hohen ökologischen Niveau zu erreichen und den Rahmen
für ein einheitliches Baurecht zu erwirken.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.