147/A XXII. GP

Eingebracht am 04.06.2003
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Antrag

der Abgeordneten Dr.Spindelegger, Scheibner, Mag.Gaßner, Mag.Stoisits
und Kollegen      
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung
parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentari-
scher Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Par-
lamentsmitarbeitergesetz), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2002, wird
wie folgt geändert:

1. In § 3 wird folgender Absatz 3b angefügt:

„(3b) Der Vergütungsanspruch erhöht sich für den Monat Juli 2003 um eine
einmalige Abfindung im Ausmaß von 100 €."

2. In § 15 wird folgender Satz angefügt:
㤠3 Abs. 3b tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft."

Begründung:

Jedem Mitglied des Nationalrates gebührt für Aufwendungen für einen parla-
mentarischen Mitarbeiter ein Vergütungsanspruch, der nach dem monatlichen
Gehalt eines Bundesbeamten bemessen wird. Dabei werden nach der Gesetzes-
lage allerdings keine Einmalzahlungen berücksichtigt. Zur Umsetzung der
Nachtragsregelung für den Gehaltsabschluss 2002 auch für die parlamentari-
schen Mitarbeiter muss daher - so wie bereits im Jahre 1997 für die Einmal-
zahlung - die einmalige Abfindung im Monat Juli 2003 ausdrücklich im Parla-
mentsmitarbeitergesetz verankert werden.