177/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten
Der Bundes- und die Landesgesetzgeber haben die Träger von Krankenanstalten
verpflichtet, Qualitätssicherungskommissionen in den einzelnen Krankenhäusern
einzurichten.
Dabei wurde jedoch vielfach nicht auf die Anforderungen in der Praxis bedacht
genommen, und es ergeben sich meist folgende Realitäten: Krankenhauspersonal
wird zur Tätigkeit der Qualitätssicherung ohne ausreichende Ausbildung
„verpflichtet". Dies geschieht vielfach auf Überstundenbasis außerhalb der
Regeldienstzeit, ohne eigenes Budget und ohne Durchgriffsrechte.
Die mit Qualitätssicherung beauftragten Personen in den Krankenanstalten sind ihrer
Aufgabe entsprechend auszubilden und zu unterstützen.
Die Landesgesetzgeber, welche häufig auch Träger der Krankenanstalten sind,
haben sich großteils nicht dazu durchgerungen, Qualitätssicherungskontrolle
gesetzlich vorzuschreiben. Dies führt dazu, dass die Qualitätssicherung in einem
kontroll- und sanktionslosen Zustand zum legistischen Feigenblatt verkommt.
Die Qualitätssicherungskommissionen in den Krankenanstalten sind im Sinne von
zielgerichteten, an Behandlungsergebnissen orientierten Leistungen zu forcieren.
Gleichzeitig ist eine Fehlerdokumentation (anonymisiert und unsanktioniert) zur
Etablierung einer offenen Fehlerkultur aufzubauen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, bis 31.12.2003
1. einen Entwurf zum KAG, welcher eine wirksame
Qualitätskontrolle sowohl in
allen Krankenanstalten (Universitätskliniken sowie Fonds-Krankenanstalten)
gewährleistet, auszuarbeiten und dem
Nationalrat vorzulegen,
2. auf Bundesebene eine zentrale Stelle zur Qualitätskontrolle einzurichten, und
3. eine unabhängige, österreichweit tätige Expertinnengruppe
einzurichten,
deren Aufgabe es ist, die qualitätssichernden Maßnahmen an den
Krankenanstalten auf ihre Effizienz zu prüfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.