181/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend Maßnahmen zur Gewährleistung einer gentechnikfreien Landwirtschaft
und Saatgutproduktion in Österreich

Die Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht einschätzbar.
Insbesondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch
veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand in ihrer
Komplexität nicht verlässlich vorhersehbar. Andererseits kann aus den praktischen
Erfahrungen mit den bis jetzt auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten
Sorten kein überzeugender Beweis bezüglich ihrer volks- und
ernährungswirtschaftlichen Überlegenheit gewonnen werden.

Darüber hinaus zeigen sich die Konsumentinnen mehrheitlich skeptisch gegenüber
Nahrungsmitteln, die aus gentechnisch veränderten Grundstoffen hergestellt sind.

Insbesondere um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen auf lange Sicht
sicherzustellen, und um biologisch wirtschaftenden Betrieben in Österreich
nachhaltig die Möglichkeit zu sichern, richtlinienkonform zu produzieren, ist die
Einrichtung von „Gentechnikfreien Zonen" zu planen.

Auch wurde am 2. Juli 2003 in zweiter Lesung vom Europaparlament im Rahmen der
Richtlinie über gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel beschlossen, die
Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG dahingehend abzuändern, dass die EU-
Mitgliedsstaaten angepasste Maßnahmen ergreifen können, um die gentechnische
Verunreinigung anderer Produkte zu verhindern.
(„Member States may take
appropriate measures to avoid the unintended presence of GMOs in other
products.")

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:


Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,

1. ein umfassendes Konzept zur Errichtung gentechnikfreier Zonen in
Österreich zu erarbeiten - insbesondere unter Bezugnahme auf
Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen
Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale
Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes

2.   die Informations- und Beratungsarbeit zu verstärken, um die Bedeutung einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich darzustellen

3.  die einschlägige Forschung, die Pflanzenzüchter und die Saatgutindustrie bei
der Bereitstellung hochqualitative Sorten zu entwickeln und einwandfreies
GVO freies Saatgut auf den Markt zu bringen, zu unterstützen

4.   im ÖPUL bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf GVO -Saatgut als
notwendige Voraussetzung für Förderungswürdigkeit zu implementieren

5.   Haftungsbestimmungen dahingehend auszuarbeiten, dass die Kosten der
GVO-Verunreinigungen und die daraus folgenden wirtschaftlichen Schäden
die Zulassungsinhaber von GVO zu tragen haben

6.   Forschung und Verwaltung dahingehend auszurichten, dass angepasste
Maßnahmen zur Verhinderung von GVO-Verunreinigungen optimal und
zeitgerecht gesetzt werden können

7.   Empfehlungen hinsichtlich einer „gentechnikfreien Zone" abzugeben, die den
Bundesländern Anhaltspunkte für die Verwirklichung solcher Vorhaben
bieten, sowie Vorbereitungen für eine einheitliche rechtliche Regelung zu
treffen, damit Österreich, solange die Fragen der Koexistenz zwischen dem
Ausbringen von GVO in der Landwirtschaft und der Gentechnikfreiheit des
Biologischen Landbaus bzw. der zertifiziert gentechnikfreien Produktion nicht
geklärt sind, den Status einer de facto "gentechnikfreien Zone" beibehält.

In  formeller Hinsicht wird die Zuweisung an  den Ausschuss für Land-  und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.