2/A XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

    

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Khol, Grillitsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundesverfassungsgesetz in der Fassung von
1929 geändert wird (Bundesverfassungsgesetz-Novelle 2003).

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in der Fassung von 1929
geändert wird (Bundesverfassunggesetz-Novelle 2003).

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.    Im Artikel 11 Abs. (1) B- VG wird folgende Ziffer 8 angefügt:

“8. Tierschutz im Bereich der Heimtierhaltung sowie im Bereich der Haltung von Nutztieren und der

Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks; insbesondere im Bereich der einheitlichen Umsetzung von

EU-Recht."

2.    Im Artikel 151 wird folgender Absatz 28 eingefügt:
“(28) Artikel 11 Abs. 1 Z 8 tritt am 1. 1. 2004 in Kraft."

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine 1. Lesung dem Verfas-
sungsausschuss zuzuweisen.


Begründung

Das Bekenntnis zum umfassenden Tierschutz beruht in Österreich auf einem breiten gesellschaftlichen
Konsens. Die Diskussion über den Umgang mit Tieren nimmt zu, die gesellschaftliche Sensibilität steigt
ständig.

Tierschutzstandards werden von Konsumenten immer häufiger als Qualitäts- und damit Auswahlkriteri-
um beim Kauf von Lebensmittel herangezogen. Österreich verfugt bereits jetzt über hohe Tierschutzstan-
dards. Das ist auf eine ambitionierte Tierschutzpolitik auf Landesebene auf Basis der 15a - Vereinbarungen
zurückzuführen.

Lebensmittelsicherheit und EU-Standards

Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit sind im Rahmen der EU-Erweiterung wichtige Themen
für die österreichischen Konsumenten und die Landwirtschaft. Es muss sichergestellt sein, dass keine
Lebensmittel nach Österreich kommen, die den gewohnten EU-Standards nicht entsprechen. Darüber
hinaus müssen wir durch die Schaffung gemeinsamer EU-Standards in der landwirtschaftlichen Produkti-
on danach trachten, unsere hohen Qualitäten zu verteidigen. Das betrifft insbesondere den Tierschutz, bei
dem wir unsere hohen Standards sichern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Bau-
ern schaffen müssen.

Tierschutz und EU

Tierschutz wird aber auch auf europäischer Ebene ein immer wichtigeres Thema. Ziel ist es, in der erwei-
terten Europäischen Union glaubwürdig das hohe österreichische Niveau in Tierschutzanliegen einzu-
bringen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Bauern zu schaffen. Bei der Weiter-
entwicklung der EU-Agrarpolitik in den nächsten Jahren wird es auch ein wichtiges Ziel sein, Instrumente
zur Förderung des Tierschutzes - z. B. die verstärkte Unterstützung von Investitionen in tierfreundliche
Haltungsformen - zu verbessern.

Zur Unterstützung der europäischen Diskussion und zum Erreichen einheitlicher europäischer Standards
ist diese Verfassungsänderung jetzt erforderlich.