205/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.08.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend Ungleichbehandlung und Diskriminierung lesbischer und schwuler
Menschen

Am 24. Juli 2003 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte zum zweiten
Mal innerhalb weniger Monate die Republik Österreich wegen Ungleichbehandlung
und Diskriminierung lesbischer oder schwuler Menschen verurteilt. Im Urteil vom 24.
Juli ging es um das Eintrittsrecht in den Mietvertrag für den überlebenden Partner/die
überlebende Partnerin nach dem Tod des Partners/ der Partnerin. Der EGMR sah in
der Weigerung der Republik einen Verstoß gegen Artikel 8 der
Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) in
Verbindung mit Artikel 14 (Diskriminierungsverbot).

Dieses Urteil ist als Aufforderung anzusehen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
die selben Rechte zuzugestehen wie heterosexuelle Paare sie schon haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für ein
Bundesgesetz für eine „Eingetragene Partnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare
bis Dezember 2003 vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.